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24.2 - »SàáD« - 28-04-2008

bismillah
Salam

[24.2] Weib und Mann, die des Ehebruchs schuldig sind, geißelt beide mit einhundert Streichen. Und laßt nicht Mitleid mit den beiden euch überwältigen vor dem Gesetze Allahs, so ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Strafe beiwohnen.

gibts iwas ne seite oder so die mehr auf diesen vers eingeht?
ist die steinigung gemeint?

Wasalam


RE: 24.2 - Reisender - 28-04-2008

ohhhhhhhh akhi immer diese katastrophe übersetzungen...

erstmal hier eine bessere und richtigere:

Zitat:Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert (Peitschen-)Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein.

akhi bitte frag mal bitte auf www.islam-fetwa.de und poste dann heir deine antwort...



RE: 24.2 - »SàáD« - 28-04-2008

slm,
ok mach ich danke für deine schnell antwort

salam


RE: 24.2 - Schüler - 28-04-2008

Das Grundgesetz garantiert das "Recht auf körperliche Unversehrtheit"! Wie entscheide ich mich nun- und vorallem ist die Bestrafung in Deutschland in der Praxis gar nicht anwendbar! Das heißt, ich muß gezwungenermaßen gegen die Gesetze des Koran verstoßen! Was ist der Ausweg aus diesem Dilemma?


RE: 24.2 - Reisender - 28-04-2008

schüler die frage kann ich dir beantworten...ganz einfach in einem NICHTislamischen land gelten solche gesetzte nicht...


RE: 24.2 - Schüler - 28-04-2008

Danke "FREMDER"!

Nur mal grundlegend! Ist die Bestrafung von Ehebruch nicht ein bißchen viel Einmischung ins Privatleben? Ich meine, solche Taten sind Sache zwischen zwei, bzw. drei Leuten, die diese nur vor sich und später vor Gott rechtfertigen sollten- meint Ihr nicht auch! Ich meine- ich will garnicht wissen, was andere in Ihren Schlafzimmern machen, außer es ist kriminell!


RE: 24.2 - Diener des Allbarmherzigen - 28-04-2008

bismillah

Schüler schrieb:Danke "FREMDER"!

Nur mal grundlegend! Ist die Bestrafung von Ehebruch nicht ein bißchen viel Einmischung ins Privatleben? Ich meine, solche Taten sind Sache zwischen zwei, bzw. drei Leuten, die diese nur vor sich und später vor Gott rechtfertigen sollten- meint Ihr nicht auch! Ich meine- ich will garnicht wissen, was andere in Ihren Schlafzimmern machen, außer es ist kriminell!

Schau, es geht ja auch nicht darum das du jemanden ausspionieren sollst oder etwa bei jemanden ins Schlafzimmer platzen sollst.
Das wäre Haram den Allah s.v.t. erwähnt:

[49.12] O die ihr glaubt! vermeidet häufigen Argwohn, denn mancher Argwohn ist Sünde. Und belauert nicht und führt nicht üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicherlich würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist langmütig, barmherzig.

Die Leute verstehen nicht worum es hier genau geht und haben eine falsche Vorstellung davon, auf der sie dann aufbauen.
Die Medien sind ziemlich schuld daran, das diese falsche Vorstellung in die Köpfe der Leute reinplaziert wurde.

Worum geht es hier?
Es geht hier nicht um das Privatleben sondern um den Schutz der Öffentlichkeit und der Gesellschaft von Unmoral und Verderben und dadurch ist dann auch der Schutz des Einzelnen gewährt.

Erstmal damit man so etwas vollstreckt, muss es einen Staat geben, wo die Sharija regiert und auch dementsprechende Gerichte.
Damit das Gericht so ein Urteil fällt, braucht es erstmal 4 Zeugen, die dieses Geschähen beobachtet haben und nicht nur so grobes Beobachten, sondern eine Bedingung dafür ist es, das sie ganz genau gesehen haben wie sich das männliche mit dem weiblichen Geschlächstteil verpaar.

So was ist nur möglich wenn man es ziemlich öffentlich gemacht hat und nicht wenn du dich von der Öffentlichkeit entfernt hast und dich in ein Zimmer eingeschlossen hast, wo dich keiner sieht ausser Allah s.v.t.

Es geht also um den öffentlichen Schutz und somit auch der Schutz jedes Einzelnen.

Außerdem gibt es da noch eine Sache. Z.b. sollten nur 3 oder weniger Zeugen auftretten, wird das Urteil nicht erteil, sondern im Gegensatz, die Zeugen werden bestraft, weil sie jemanden Verleumdet haben. Da kannst du dir dann vorstellen, ob jemand zum Gericht geht um Auszusagen.

Es gibt auch Fälle, wo z.b. derjenige alleine zugibt um sich zu läutern. Dann muss man das Urteil fällen, wie es z.b. der Fall wahr in der Zeit des Gesandten s.a.v.s. wo jemand zu ihm gekommen ist und ihm gesagt hat das er Unzucht begangen hat und für diese Sünde erläutert werden möchte. Jedoch ein Selbstgeständnis genügt nicht. Er muss 4 mal gegen sich selber aussagen.

Deswegen hat sich der Gesandte s.a.v.s. bei der ersten Aussage von ihm abgewendet, jedoch der Mann ist ihm hinterher, bis er 4 mal gegen sich aussagte und erst dann war das Urteil da.

Also jetzt kannst du dir Vorstellen, wie oft das passieren würde. Winke


RE: 24.2 - Reisender - 28-04-2008

barakallahu fiek akhi diener....

du hast mir meine antwort geklaut aber hamdulillah gut :)

Wasalam


RE: 24.2 - Der Suchende - 29-04-2008

Salam Alaikom

Da stellt sich mir die Frage,
wann wird man dann gesteinigt?
Ich dachte das ist bei Ehebruch.

Salam Alaikom