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Islamisch verheiratet?
#1
bismillah
Salam_wr

Ich hab eine Frage und zwar ab wann gilt man als islamisch verheiratet?
Der Bräutigam und ich saßen zusammen mit meinem Vater meinem Onkel und meinem Bruder und unser Einverständnis hatten wir davor gesagt, dass wir beide mit der heirat einverstanden sind.
Danach wurde die Sura Al Fatiha und einige andere Suren vorgelesen einige Bittgebete und danach wurde uns gratuliert.
Die Brautgabe wird auf jeden Fall ausgezahlt nur der Betrag stand zu dem Zeitpunkt noch nicht fest

Ich bin mir nicht sicher ob ich jetzt mit Ihm islamisch verheiratet bin oder nicht
ich wäre euch dankbar wenn ihr mir mein anliegen beantworten könnt

baraka allahu feekum für jede Antwort
#2
Salam


Ich habe dazu eine Fatwa von Shaich Khalid al-Muslih gehört wo er erklärte das
diese Sachen nur die Verlobung sind jedoch keine Heirat wie du es erklärt hast.

Die Heirat findet statt indem der Vormund der Frau sagt:

"Ich verheirate dich (Tochter) mit (.....) nach dem Buche Allahs und der Sunnah des Gesandten
Sas mit der genannten Brautgabe...", ungefähr sowas wird gesagt.

Es muss diese Formalität ausgesprochen werden
und du musst es bejahen und einverstanden sein. Wurde
es denn gemacht?


PS: Al-Fatihah lesen bei der Hochzeitsschliessung ist nichts bekanntes
von der Sunnah des Propheten Sas!
#3
Nein also dieser Satz wurde nicht in meiner Anwesenheit gesagt
Die Väter hatten es unter sich gesagt, also mein Vater hat meinem Schwiegervater gesagt dass er mich an seinen Sohn vergeben hat aber da waren ich und der Bräutigam nicht anwesend
#4
Salam


Das sieht alles mehr nach Verlobung aus. Ihr müsst bei einen Imam den Ehevertrag
durchführen dann seit ihr verheiratet, sonst noch füreinander zwei fremde Personen.
#5
Salam_wr

Können mir die Geschwister bitte sagen, warum das für sie wie eine Verlobung aussieht? Für mich sieht es weder wie eine Heirat noch wie eine Verlobung aus.

Eine Verlobung ist:
الخِطبة في الشرع هي أن يطلب الرجل المرأة للزواج ، والذي عليه أهل العلم أن الخطبة مشروعة لمن أراد الزواج ، قال تعالى : ( ولا جناح عليكم فيما عرضتم به من خطبة النساء ) البقرة /235 .

Die Verlobung in der Schar'ia bedeutet, dass der Mann die Frau zwecks der Heirat einen Antrag macht. Die Ansicht der Leute des Wissens ist, dass die Verlobung für dejeningen der die Ehe anstrebt legitim ist. Allaah ta'aala spricht: {Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht} [2:235]
Quelle: http://islamqa.com/ar/ref/20069

Bezüglich der Fatihaah bei solchen "Ritualen" siehe folgende Fatwa: http://ibnuthaymin.wordpress.com/2013/03...al-zawaaj/

Was die Ehe anbelangt, so bedarf es mehr als nur der zukünftige Bräutigam und den Wali der Frau, es müssen Zeugen anwesend sein so wie auch AlIjaaba und al-Qabul geäußert werden. Für eine detallierte Antwort siehe folgende Fatwa: www.fataawa.de/Fatawaas/4.Fiqh/5.Familienrecht/Eherecht/0093.pdf

Das der 'Imaam dabei sein muss oder er gar die Aufgabe übernimmt, al-Iijaab (Angebot) auszusprechen, stimmt so nicht. Das macht der Vater der Frau (d.h. ihr Wali).

Desweiteren kann ich der Schwester nur ans Herz legen, sich ausgibig mit dem Thema zu beschäftigen, dem Ablauf einer Ehe und dem Eheleben. Rechte und Pflichten die man hat. Im deutschen Sprachraum gibt es ma scha Allaah viele Fatawa und Schriften zu diesem Thema, so wie auch Bücher.

Ich empfehle dir mit dem Lesen folgender Fatawa anzufangen: http://www.diewahrereligion.tv/frauen/?c...y_name=ehe

Und Allaah weiß es am besten
  


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