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Die dem Ehemann zustehenden Rechte
#5
Salam

jeder der ehepartner ist verpflichtet, jeweils denn andern auf gute art und weise zu behandeln.Die ehe im isam ergänzen sich zusammen und bilden eine einheit.die sollen gemeinsam ein glückliches leben im dieseits und jenseits führen,mit respekt freundlichkeit,geduldund gegenseitige nachsicht und rücksicht .der islam legt eine besonders großen wert auf eine gute umgangsweise mit der frau beweis findest du hier :

"...Und geht in guter/ rechtlicher Weise mit ihnen (den Frauen) um." (Qur'an 4: 19)

Und 'Aaisha, die Ehefrau des Propheten Muhammad –Segen und Heil auf beiden- berichtete, dass der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:

"Der Beste unter euch ist der, der am besten zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen ist. Und ich bin der unter euch, der zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen am besten ist." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ibn Maajah)

Von 'Aaisha –Allahs Wohlgefallen auf ihr- wissen wir auch, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Die Gläubigen mit dem vollkommensten Iimaan (Glaubensstärke) sind die unter ihnen, die die beste Verhaltensweise/ die besten Charakterzüge haben und die am freundlichsten mit ihren Ehefrauen/ mit ihren Angehörigen umgehen." (Überliefert bei At-Tarmidhii und Ahmad)

Und Abi Hurairah –Allahs Wohlgefallen auf ihm- berichtete, dass der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- zu seinen Gefährten –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- sagte:

"...Und die besten unter euch sind die, die die beste Umgangsweise/ die besten Charachtereigenschaften gegenüber ihren Frauen haben." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ahmad)

zu deiner theorie mit der vergewaltigung :

"Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher/ guter Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen." (Qur'an 2: 228)

"Allah legt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag." (Qur'an 2: 286)
  


Nachrichten in diesem Thema
Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Nourschams - 23-09-2008, 01:28 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 02:44 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 23-09-2008, 03:06 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von hatice - 23-09-2008, 05:25 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Nourschams - 23-09-2008, 03:17 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 07:51 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von hatice - 23-09-2008, 08:37 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 23-09-2008, 09:06 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 09:21 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 24-09-2008, 12:57 AM

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