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Das Halten, Berühren und Küssen eines Hundes ‎‎
#1
Salam_wr_wb

Frage (Nr. 69840):

‎‎Das Halten eines Hundes ist nājis. Wenn ein Muslim einen Hund hat, um sein Haus zu bewachen, außerhalb des Hauses und am Ende des Geländes – wie sollte er sich reinigen? Was ist, wenn er keine Erde findet, um sich zu reinigen, gibt es eine Alternative? Manchmal nimmt er den Hund mit zum Joggen, tätschelt und küsst ihn.

‎‎Antwort:

‎‎Alles Lob gebührt Allah.‎‎

Erstens:‎‎

Der Islam verbietet es den Muslimen, Hunde zu halten, und die Bestrafung dafür ist, dass derjenige, der es dennoch tut, pro Tag einen oder zwei Qirāt seiner Hasanāt (gute Taten) verliert. Eine Ausnahme wurde für den Fall gemacht, dass der Hund zur Jagd, zur Bewachung des Viehbestandes und zur Bewachung der Ernte gehalten wird.‎‎

Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer einen Hund hält, außer zum Zwecke der Viehzucht, der Jagd oder Landwirtschaft, dessen Lohn wird sich an jedem Tag um einen Qirāt verringern.“ (Muslim #1575). ‎‎

Es wurde überliefert, dass `Abd-Allah ibn `Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Demjenigen, der einen Hund hält, außer zum Zwecke des Hütens von Vieh oder ein Hund, der für die Jagd trainiert wurde, werden jeden Tag jeweils zwei Qirāt seiner Belohnung abgezogen.“ (Bukhāri #5163; Muslim #1574).‎‎

Ist es erlaubt, einen Hund zur Bewachung des Hauses zu halten?‎‎

Al-Nawawi sagte: „Es gibt eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es erlaubt ist, Hunde zu einem anderen Zweck als diesen dreien zu halten, wie zum Beispiel als Schutz für Häuser und Straßen. Die korrekteste Ansicht ist die, dass es erlaubt ist durch einen Vergleich mit diesen Dreien und basierend auf dem Grund, der aus dem Hadīth abgeleitet werden kann und der Notwendigkeit ist.“ (Scharh Muslim #10/236).‎‎

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Hierauf basierend, wenn das Haus in der Mitte der Stadt ist, dann gibt es keinen Bedarf an einem Wachhund. Das Halten eines Hundes für diesen Zweck ist in solchen Situationen somit harām und nicht erlaubt. Es mindert jeden Tag die Belohnung der Menschen um ein oder zwei Qirāt. Sie sollten diesen Hund los werden und ihn nicht behalten. Doch wenn sich das Haus auf dem Land befindet, mit niemandem sonst in der Nähe, dann ist es erlaubt einen Hund zum Schutz des Hauses und dessen Leute zu halten. Das Bewachen der Angehörigen des Haushalts ist wichtiger als das Bewachen von Vieh oder Ernte.“ (Majmū’ Fatāwa ibn `Uthaymīn #4/246). ‎‎

Es gibt verschiedene Ansichten der Gelehrten darüber, wie die Berichte, in denen von einem Qirāt gesprochen wird, und denen, in denen von zwei Qirāt die Rede ist, in Einklang zu bringen sind.

‎‎Al-Hāfiz al-`Ayni (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte dazu folgendes:

‎‎‎‎Es könnte sein, dass es um zwei Arten von Hunden geht, von denen die eine Art mehr Schaden verursacht als die andere.

Es wurde gesagt, dass „zwei Qirāt“ auf Städte und Dörfer zutrifft, und „ein Qirāt“ auf das Land.

Es wurde gesagt, dass dies zu zwei verschiedenen Zeiten ausgesprochen wurde – „ein Qirāt“ wurde zuerst erwähnt, dann wurde die Warnung strenger und zwei Qirāt wurden erwähnt.‎‎

(`Umdat al-Qāri #12/158).‎‎

Zweitens: ‎‎

Bezüglich der Aussage des Fragesteller: „Das Halten eines Hundes ist nājis“ – so ist dies nicht ganz richtig, denn die Najāsah ist nicht an dem Hund an sich, sondern in seinem Speichel, wenn er aus einem Gefäß trinkt. Wenn jemand einen Hund berührt oder der Hund ihn, dann bedeutet dies nicht, dass die Person sich reinigen muss, weder mit Erde noch mit Wasser. Doch wenn der Hund aus seinem Gefäß trinkt, dass muss er das Wasser ausschütten, das Gefäß sieben Mal mit Wasser waschen und das achte Mal mit Erde, wenn er es benutzen möchte. Falls er es nur für den Hund benutzt, dann muss er es nicht reinigen.

‎‎Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Reinigung des Gefäßes von einem von euch, nachdem ein Hund daran geleckt hat, ist das siebenmalige Waschen, das erste Mal mit Erde.“ (Muslim #279).‎‎

Gemäß einem anderen Bericht bei Muslim (#280) heißt es: „Wenn ein Hund am Gefäß von einem von euch leckt, soll er es sieben Mal waschen und beim achten Mal mit Erde abreiben.“‎‎

Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „In Bezug auf Hunde gibt es drei Meinungen unter den Gelehrten:

‎‎Dass sie tāhir sind, sogar ihr Speichel. Dies ist die Ansicht von Mālik.

Dass sie nājis sind, sogar ihr Fell. Dies ist die Ansicht von al-Schāfi`i und es ist eine der zwei von Ahmad überlieferten Meinungen.

Ihr Fell ist tāhir, doch ihr Speichel ist nājis. Dies ist die Ansicht von Abu Hanīfah und von Ahmad laut einem anderen von ihm überlieferten Bericht.‎‎

Dies ist die korrekteste Ansicht. Wenn also Feuchtigkeit vom Fell des Hundes auf die Kleidung oder den Körper einer Person gelangt, so wird diese dadurch nicht nājis.“ (Majmū’ al-Fatāwa #21/530).

‎‎An anderer Stelle sagte er: „Dies ist so, weil das Grundprinzip lautet, dass Dinge tāhir sind, und es ist nicht erlaubt, irgendetwas ohne Beweis als nājis oder harām zu betrachten, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet? …“ (6:119) und „Nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen lassen, nachdem Er sie rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit gegeben hat, wovor sie sich hüten sollen. …“ (9:115).

‎‎Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Reinigung des Gefäßes von einem von euch, nachdem ein Hund daran geleckt hat, ist das siebenmalige Waschen, das erste Mal mit Erde.“ und in einem anderen Hadīth: „Wenn ein Hund am Gefäß von einem von euch leckt…“. All die Ahādīth erwähnen einzig das Ablecken; sie erwähnen nicht irgendeinen anderen Teil des Hundes, sie also als nājis zu betrachten, basiert nur auf einem Analogieschluss.

‎‎Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gewährte den Menschen die Erlaubnis, Hunde zur Jagd, als Hütehund und in der Landwirtschaft zu halten. Derjenige, der sie hält, muss die Feuchtigkeit ihres Fells berühren, wie es auch im Falle von Maultieren, Eseln etc. geschieht. Zu behaupten, dass ihr Fell nājis sei, während dessen Berührung nicht vermieden werden kann, impliziert eine übermäßige Härte und dies ist es nicht, was der Gesetzgeber für diese Ummah beabsichtigte. (Majmū’ al-Fatāwa #21/217, 218).‎‎

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es besser, falls jemand einen Hund berührt und er fühlt etwas Feuchtes auf seiner Hand oder es ist etwas Nasses an dem Hund, die Hände sieben Mal zu waschen, einmal davon sollte mit Erde sein. Scheikh ibn `Uthaymīn sagte: „Was das Berühren des Hundes anbelangt, wenn es keine Nässe gibt, dann wird die Hand dadurch nicht nājis, doch wenn er ihn berührt und es gibt Feuchtigkeit, dann bedeutet dies, dass die Hand gemäß der Ansicht vieler Gelehrter nājis geworden ist und sie muss danach sieben Mal gewaschen werden, einmal davon sollte mit Erde sein.“ (Majmū’ Fatāwa ibn `Uthaymīn #11/246).‎‎

Drittens:‎‎

Bezüglich der Art, auf die die Reinigung von der Najāsah eines Hundes durchgeführt wird, so wird dies in den Antworten auf die Fragen Nr. 41090 und 46314. ‎‎

Was getan werden muss, ist das Abwaschen der Najāsah des Hundes sieben Mal, einmal davon sollte mit Erde sein. Falls Erde vorhanden ist, dann muss sie benutzt werden und nichts anderes ist ausreichend. Falls keine Erde erhältlich ist, dann ist nichts Falsches daran, ein anderes Reinigungsmittel, wie zum Beispiel Seife, zu verwenden.‎‎

Viertens:‎‎

Was der Fragesteller über das Küssen des Hundes erwähnte, so ist dies etwas, das viele Krankheiten verursacht. Die Krankheiten, die Menschen als Ergebnis ihres der Schari`ah entgegenstehenden Handelns bekommen, indem sie Hunde küssen oder aus deren Gefäßen trinken, bevor diese gereinigt wurden, sind zahlreich, wie zum Beispiel bakterielle Erkrankungen, deren Ursache normalerweise im Atmungssystem von Menschen und Tieren existiert, doch unter bestimmten Umständen kann dieser Erreger in den Körper einfallen und Krankheiten hervorrufen.‎‎

Eine weitere dieser Krankheiten ist eine parasitäre, die die Eingeweide von Menschen und Tieren befällt und gewöhnlich Leber und Lunge, die Bauchhöhle und den Rest des Körpers betrifft. ‎‎

Diese Krankheit wird durch Bandwürmer verursacht, kleine Würmer, die 2-9 Millimeter lang sind und aus drei Abschnitten bestehen, einem Kopf und einem Hals, wobei sich am Kopf vier Saugnäpfe befinden.‎‎

Die ausgewachsenen Würmer leben in den Eingeweiden ihrer Wirte, wie z. B. in Hunden, Katzen, Krähen und Wölfen.‎‎

Diese Krankheit wird auf Menschen übertragen, die Hunde lieben, wenn sie sie küssen und aus ihren Gefäßen trinken. (Amrād al-hayawānāt allati tusīb al-insān - Animal diseases that affect humans/Tierkrankheiten, die Menschen befallen von Dr. ‘Ali Ismā’īl ‘Ubayd al-Snāfi).‎‎

Fazit: ‎‎

Es ist nicht erlaubt Hunde zu halten, außer zum Jagen oder zum Bewachen des Viehs und der Ernte, und es ist erlaubt, sie zum Bewachen des Hauses zu halten, solange sich dieses außerhalb der Stadt befindet und es keine andere Möglichkeiten dafür gibt. Der Muslim sollte die Kuffār nicht imitieren, indem er mit dem Hund laufen geht oder seinen Hund berührt und ihn küsst, was viele Krankheiten auslöst.‎‎

Alles Lob gebührt Allah für die reine und perfekte Schari`ah, die kam, um die spirituellen und weltlichen Angelegenheiten der Menschen zu regeln, doch die meisten Menschen erkennen dies nicht.

‎‎Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A


Wa_salam_wr_wb
  


Nachrichten in diesem Thema
Das Halten, Berühren und Küssen eines Hundes ‎‎ - von Umm Abderrahman - 22-02-2012, 10:12 PM
RE: Das Halten, Berühren und Küssen eines Hundes ‎‎ - von Muhammad Bilal - 23-02-2012, 09:32 PM

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