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Sie hat eine Behinderung und kann nicht allein Wudu machen!
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Frage:

Es gibt eine Frau, die eine Behinderung hat und nicht fähig ist Wudu (Teilwaschung) zu vollziehen. Manchmal sagt sie ihren Kindern, dass sie ihr dabei helfen sollen, Wudu zu machen, doch sie helfen ihr nicht. Daher hat sie keine Wahl, das Gebet zu verrichten, ohne Wudu gemacht zu haben. Was ist das Urteil für sowas?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Es ist verpflichtend für die Kinder ihrer Mutter zu helfen, sich zu reinigen, denn dies ist ihr Recht und eine Pflicht für die Kinder. Dies nicht zu tun, gehört zu den schlimmsten Sünden, welcher als Ungehorsam zur Mutter zählt.

Es besteht die Angst, dass Allah ihre Strafe beschleunigt, aufgrund von dieser Sünde.

Daher müssen sie vor Allah bereuen, bedauern was sie getan haben, sich bei ihrer Mutter entschuldigen, sie um Vergebung bitten, und danach zu streben ihr zu gehorchen und ihr zu gefallen, denn dieses gehört zu den Türen des Paradieses und sie wissen nicht, wann es für sie geschlossen wird und zu welchem Zeitpunkt die Reue nichts mehr nützen wird.

In Bezug auf die Reinigung, wenn sie es ablehnen ihr zu helfen:

Wenn eine kranke Person nicht fähig ist wudu zu vollziehen und er kann auch niemanden finden, der ihm dabei hilft, dies zu tun, selbst wenn er ihn dafür bezahlen würde, dann sollte er Tayammum machen. Er könnte Tayammum machen, indem er sein Bett benutzt, worauf er schläft, wenn darauf Staub vorhanden ist, oder er könnte einen Eimer bereit halten, wo drin Sand oder Staub ist und damit könnte ebenfalls Tayammum machen.

Al-Bahooti (Möge Allah sich seiner gnädig sein) sagte in Kashshaaf al-Qinaa‘ (1/103): Wenn die kranke Person, welche unfähig ist wudu zu machen, jemanden finden kann, der für ihn wudu machen kann oder ghusl (Ganzkörperwaschung) für ihn machen kann, für einen angemessenen Preis und er kann es sich leisten, dann die kranke Person dies tun, weil es in diesem Fall verpflichtend für ihn ist wudu zu machen, wie für eine gesunde Person. Wenn er niemanden finden kann, der für ihn wudu oder Tayammum machen kann, weil er nicht dazu in der Lage ist, ihn zu bezahlen, oder weil er einfach niemanden findet, der diese Aufgabe übernimmt, dann sollte er so beten, in welchem Zustand er auch ist. Zitat Ende.

Wenn die Frau, die hier fragt, in der Lage ist, jemanden zu beauftragen, um ihr beim wudu zu helfen, dann muss sie das tun.

Wenn sie nicht dazu imstande ist, dann sollte sie tayammum vollziehen, denn Allah, gepriesen und hoch erhaben, sagt (ungefähre Bedeutung):" Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt oder wenn ihr Frauen berührt habt und kein Wasser findet, so sucht reinen Sand und reibt euch damit Gesicht und Hände ab." [al-Maa’idah 5:6]

Scheikh ibn Uthaimin (Möge Allah seiner barmherzig sein) wurde gefragt:Wenn eine kranke Person keinen Staub hat, kann er dann dann seine Wand oder sein Bett benutzen, um Tayammum zu machen, oder nicht?

Er antwortet: Wenn die Wände aus sauberer Erde gemacht sind, ob es Gestein oder Ziegel sind, dann ist es erlaubt, es als Tayammum zu verwenden. Doch wenn die Wände mit Holz bedeckt sind, oder lackiert sind und da ist jedoch Staub drauf, dann kann man darauf auch Tayammum machen und daran ist nicht verkehrtes, und er zählt als jemand, der Tayammum gemacht hat, der Erde benutzt hat. Doch wenn kein Staub darauf ist, dann kommt es nicht unter die Kategorie von "Erde" und kann nicht für Tayammum verwendet werden.

In Bezug auf das Bett sagen wir:Wenn Staub darauf ist, so kann man Tayammum darauf machen; Andernfalls geht es nicht, denn dann fällt es nicht unter die Kategorie "Erde".

Zitat Ende von Fataawa at-Tahaarah, S.240

Wenn sie nicht dazu in der Lage ist, Tayammum zu machen, dann soll sie so beten ohne wudu oder Tayammum zu machen, denn Allah, gepriesen und hoch erhaben, sagt:"Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag."

[al-Baqarah 2:286]

"So fürchtet Allah, soviel ihr nur könnt."

[al-Taghaabun 64:16].

Daher ist es bekannt, dass es ihr nicht erlaubt ist zu beten, ohne wudu oder tayammum verrichtet zu haben, so lange sie dazu in der Lage ist tayammum zu vollziehen.

Und Allah weiß es am besten

http://www.islam-qa.com/en/ref/115747
  


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Sie hat eine Behinderung und kann nicht allein Wudu machen! - von Muhammad Ibn Ismail - 24-11-2012, 03:49 AM

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