Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urteil bezüglich Teilnahme an Beerdigung von einem Käfir
#2
Assalamu Alaikum,

ich glaube das Thema gab es bereits und es wurde auch darauf geantwortet.

Grundsätzlich ist es verboten an der Beerdigung eines Kafir teilzunehmen. Wenn es sich jedoch um einen Verwandten handelt (wie Vater, Mutter, Bruder, Schwester), dann ist es erlaubt an der Beerdigung teilzunehmen, sofern die Beerdigung nicht Dinge beinhaltet die untersagt (haram) sind, wie Musik usw. Was man jedoch unter keinen Umständen tun darf ist ein Bittgebet für den verstorbenen Kafir zu sprechen (sei er ein Verwandter oder nicht), denn ein verstorbener Kafir wird von eiem Bittgebet nicht profitieren können, da er sowieso für alle Ewigkeiten im Höllenfeuer verweilen wird, wa al-i´yadhubillah.

Der Beweis dafür ist ein authentischer Hadith des Propheten Sas, indem er Ali :rah: dazu aufforderte seinen verstorbenen Vater Abu Talib, der als Kafir starb, zu beerdigen und der Prophet Sas selbst nahm nicht an der Beerdigung teil, obwohl er Abu Talib sehr nahe stand.

Wenn du möchtest, dann kann ich dir eine ausführliche Fatwa dazu raussuchen aus Islam Q&A, denn aus dieser stammt größtenteils diese Antwort.
  


Nachrichten in diesem Thema
RE: Urteil bezüglich Teilnahme an Beerdigung von einem Käfir - von Sirat al-Mustaqim - 11-07-2008, 03:23 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste