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Joint Rauchen haram?
#7
(20-05-2012, 04:31 PM)fabian schrieb: mal eine frage nebenbei. wie sieht es denn mit medizin aus in der z.b. alkohol enthalten ist?

Die Mischung von Unreinem und Verbotenem in Medikamenten.


Darf der Muslim Medikamente benutzen, deren Alkoholanteil sich auf zwischen 5 und 20% beläuft, auch wenn es manchmal andere Sorten gibt, die keinen Alkohol enthalten, die jedoch eine viel schwächere Wirkung haben? Stimmt es, dass diese Sorte von Alkohol anorganisch und nicht berauschend und daher auch nicht verboten ist? Oder sind alle Sorten von Alkohol gleich und daher alle verboten?

Wenn der Alkoholanteil leicht und unkonzentriert ist, so dass er sich in einer erlaubten Substanz, mit der er gemischt wird, auflöst, und keine Spur von Alkohol bleibt, weder Geschmack, noch Farbe, noch Geruch und auch keine berauschende Wirkung o. ä., so ist die Verwendung dieser Substanz erlaubt, egal ob es sich um ein Medikament, ein Parfüm o. ä. handelt. Diese Frage ist Teil einer wichtigen Regel des islamischen Rechts, nämlich der Regel der Auflösung. Das heißt, dass, wenn eine geringe Menge einer unreinen oder verbotenen Substanz einer großen Menge einer erlaubten und reinen Substanz beigefügt wird, so dass die Wirkung der verbotenen oder unreinen Substanz verschwindet, so ist die Endsubstanz erlaubt und rein, weil die kleine Menge keinerlei Auswirkungen auf die große Menge hatte. Die Gelehrten geben hierfür mehrere Beispiele:
Wenn ein Tropfen Urin in ein bisschen Wasser fällt, z. B. in eine Schüssel, und sich dieser unreine Tropfen dort auflöst, d.h. dass er weder Farbe, noch Geschmack, noch Geruch des Wassers ändert, so ist das Wasser rein und darf für den wudu’ o. ä. verwendet werden. Die leichte Vermischung mit etwas Unreinem schadet dem Wasser nicht, solange sich das Unreine spurlos aufgelöst hat.
Wenn ein Hund auf einem natürlich salzigen Boden stirbt und sich dann sein Fleisch, seine Knochen und der Rest seiner Organe im Salz auflöst, er also zu einer anderen, erlaubten Sache geworden ist, so darf man ihn essen und benutzen, weil er zu Salz geworden ist – man blickt nicht auf seinen Ursprung zurück.
Hieraus wird deutlich, dass Medikamente, die einen leichten, unkonzentrierten Alkoholanteil haben, wie 5% und weniger, erlaubte Medikamente sind, solange ihr Alkoholanteil gering und unkonzentriert ist und sich in einer anderen erlaubten Sache aufgelöst hat, nämlich in der großen Menge der Substanz, der er beigefügt wurde. Wenn aber der Alkohol zwar nur eine geringe Menge umfasst, aber konzentriert ist, so wird seine Wirkung bleiben, und er wird sich nicht in der erlaubten Substanz auflösen, der er beigefügt wurde, und daher ist die Endsubstanz verboten. Genauso wenn der Anteil bei 20% liegt, wie in der Frage, so handelt es sich um eine große Menge Alkohol, seine Wirkung wird bleiben und er wird sich nicht in einer anderen erlaubten Sache auflösen, und daher ist die Verwendung eines Medikaments mit einem solch hohen Alkoholanteil oder einem geringen, aber konzentrierten Anteil nicht erlaubt, es sei denn, der Kranke ist dazu gezwungen, weil es kein anderes Medikament gibt, das es ersetzen könnte. Die Notwendigkeit erlaubt die verbotenen Dinge, aber nur so viel, wie nötig. Man nimmt also so viel von diesem verbotenen Medikament ein, wie unumgänglich ist und setzt es dann ab. Doch kann man gewiss sein, dass die erlaubten Medikamente nützlicher sind als die verbotenen, denn Allah hat die Heilung seiner Diener nicht in die für sie verbotenen Dinge gelegt.
Tariq Ibn Swayd (r.a.) überliefert, dass er den Propheten (a.s.) nach Alkohol fragte, der für Medikamente hergestellt wird, und er (a.s.) antwortete: „Wahrlich, das ist kein Medikament, sondern eine Krankheit.“

Zuletzt möchte ich noch auf eine Sache aufmerksam machen, die vielleicht vielen Studenten Kopfzerbrechen bereitet, nämlich dass wenig Alkohol genauso verboten ist wie viel, nach den Worten des Propheten (a.s.):
Medikamente o. ä., wenn sie nur mit ein wenig Alkohol vermischt sind, verboten sind, so wie sie verboten sind, wenn der Alkoholanteil hoch ist? Die Antwort lautet nein, mitnichten. Vielmehr lehrt uns der Hadith, dass wer auch nur einen Teelöffel Alkohol zu sich nimmt, zu den Alkoholtrinkern gehört und bestraft werden muss, auch wenn er nicht betrunken ist. Der Sinn des Verbots selbst einer geringen Menge Alkohols, die nicht berauscht, ist es, einen Riegel vorzuschieben, denn wenig führt zu mehr. Folglich beweist der Hadith eindeutig, dass Alkoholtrinken generell verboten ist, egal ob viel oder wenig, ob berauschend oder nicht. Was aber die Frage der besagten Auflösung angeht, so wird hier der Alkohol selbst zu Essig und ist somit erlaubt und man betrachtet nicht mehr seinen Anfangszustand.
Der Gelehrte Buha’ ad-Din al-Maqdasi sagt in seinem Buch „al-idda scharh al-umda“:
„Wenn der Wein durch natürliche Gärung zu Essig wird, ist er rein und erlaubt nach übereinstimmender Gelehrtenmeinung. Aber wenn der Wein zu Essig gemacht wird, dann ist er unrein und verboten.“

Und Allah weiß es am besten.

Scheich Abdulaziz al-Fawzan
  


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Joint Rauchen haram? - von TrueReligion - 20-05-2012, 04:04 AM
RE: Joint Rauchen haram? - von Sunnah-Rose - 20-05-2012, 09:07 AM
RE: Joint Rauchen haram? - von ilham - 20-05-2012, 12:41 PM
RE: Joint Rauchen haram? - von Sunnah-Rose - 20-05-2012, 12:54 PM
RE: Joint Rauchen haram? - von ilham - 20-05-2012, 01:02 PM
RE: Joint Rauchen haram? - von fabian - 20-05-2012, 04:31 PM
RE: Joint Rauchen haram? - von Muslima90 - 20-05-2012, 09:20 PM
RE: Joint Rauchen haram? - von TrueReligion - 21-05-2012, 12:55 AM
RE: Joint Rauchen haram? - von Sunnah-Rose - 23-05-2012, 06:54 PM

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