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Schutzsuren während der regel
#1
Salam aleykum liebe geschwister,
InsAllah geht es euch und euren familien gut und ihr erfreut euch bester gesundheit. Meine frage wäre bezüglich schutzsuren während der regel. Wir können ja nicht beten und man ich fühl mich sehr schutzlos. Kennt ihr viellecht schutzsuren die man während der regel aufsagt und darf man während der regel suren aufsagen die man auswendig kann?

Möge Allah euch für ihre hilfe reichlich belohnen

Aleykum salam
#2
Wa aleykum salam liebe Schwester,

Hier eine Fatwa dazu, hoffe sie beantwortet deine Frage.


Frage (Nr. 2564):
Ist es erlaubt, den Qur’ān zu lesen, während eine Frau ihre Menstruation hat?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.

Dies ist eine der Angelegenheiten, in der die Gelehrten (möge Allāh ihnen barmherzig sein) unterschiedliche Meinungen vertraten.

Die Mehrheit der Fuqahā’ sagt, dass es für eine Frau harām ist, den Qur’ān während der Zeit ihrer Periode zu rezitieren, bis sie wieder tāhir (rein) ist. Die einzigen Ausnahmen machen sie im Falle des Dhikr (des Gedenkens an Allāh) und bei Ausdrücken, die nicht als Tilāwah (Rezitation) gedacht sind, wie das Sagen von „Bismillāhi-r-Rahmāni-r-Rahīm“ oder „Innā Lillāhi wa innā ilayhi rāji`ūn“ oder weitere Ausdrücke aus dem Qur’ān, die als allgemeine Du`ā wiederholt werden.

Sie gründen ihren Beweis des Verbots für menstruierende Frauen, den Qur’ān zu rezitieren, auf verschiedenen Dinge, einschließlich der folgenden:

Die Menstruation wird so behandelt, dass sie unter die Regeln desjenigen fällt, der junub (im Zustand der Unreinheit infolge sexuellen Verkehrs) ist, denn beide Zustände erfordern Ghusl. Dies basiert auf dem von `Ali ibn Abi Tālib (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadīth, demzufolge der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) den Qur’ān zu lehren pflegte und er hielt niemals jemanden davon ab, ihn zu lernen, außer jenen, die im Zustand des Janābah (Unreinheit) waren.“ (Abu Dawūd, 1/281; al-Tirmidhi #146; al-Nisā’i, 1/144; ibn Mājah, 1/207; Ahmad, 1/84; ibn Khuzaymah, 1/104; al-Tirmidhi stufte ihn als sahīh hasan ein; al-Hāfiz ibn Hajar sagte: „Die Wahrheit ist, dass es die Art von hasan Hadīth ist, die als Beweis verwendet werden können.“).

Der Hadīth von ibn `Umar (möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein), demgemäß der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die menstruierende Frau und derjenige, der im Zustand der Unreinheit (Janābah) ist, sollten den Qur’ān nicht rezitieren.“ (al-Tirmidhi #131; ibn Mājah #595; al-Dāraqutni, 1/117; al-Bayhaqi, 1/89). Dieser Hadīth ist da`īf, denn er wurde von Ismā`īl ibn `Ayyāsch von den Hijāzis berichtet, und seine Überlieferungen von ihnen sind da`īf, wie denjenigen, die mit dem Studium des Hadīth vertraut sind, bekannt ist. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte (21/460): „Es ist gemäß der einstimmigen Meinung der Hadīthgelehrten ein da`īf Hadīth.“ (siehe Nasb al-Rāyah, 1/195; al-Talkhīs al-Habīr, 1/183).

Einige Gelehrte sagen, dass es der menstruierenden Frau erlaubt ist, den Qur’ān zu rezitieren. Das ist die Ansicht von Mālik und eine Meinung von Ahmad, die ibn Taymiyah bevorzugte und von der al-Schaukāni überzeugt war, dass sie die richtige ist. Die Gelehrten legten dieser Ansicht folgende Punkte zugrunde:
Das Grundprinzip lautet, dass Dinge erlaubt und gestattet sind, außer es gibt einen gegenteiligen Beweis. In diesem Fall gibt es keinen Beweis, um sagen zu können, dass eine menstruierende Frau den Qur’ān nicht rezitieren darf. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte: „Es gibt keinen deutlichen, sahīh Text, der zeigt, dass es einer menstruierenden Frau verboten ist, den Qur’ān zu rezitieren… Es ist bekannt, dass Frauen zur Zeit des Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) ihre Menstruation bekamen und er verbot es ihnen nicht, den Qur’ān zu rezitieren oder Allāhs zu gedenken (Dhikr) oder Du`ā’ zu sagen.“


Allāh, gepriesen ist Er und erhaben, befahl den Muslimen, den Qur’ān zu rezitieren. Er lobt denjenigen, der es tut, und verspricht ihm (oder ihr) großartigen Lohn. Niemand ist davon ausgenommen, außer demjenigen, für den es einen sicheren Beweis (Dalīl) gibt, und es gibt keinen solchen Beweis im Falle der menstruierenden Frau, wie oben ausgeführt.

Der Analogieschluss zwischen einer menstruierenden Frau und jemandem, der im Zustand von Janābah ist, wird trotz der Tatsache gezogen, dass es Unterschiede zwischen ihnen gibt. So hat derjenige, der im Zustand der Janābah ist, die Wahl, ob er den Hinderungsgrund entfernen möchte, indem er Ghusl vollzieht, und dies ist anders im Falle der menstruierenden Frau. Die Periode einer Frau dauert gewöhnlich für eine gewisse Zeit an, wohingegen derjenige, der im Zustand der Janābah ist, Ghusl vollziehen muss, wenn die Zeit für das Gebet kommt.

Eine menstruierende Frau von der Rezitation des Qur’āns abzuhalten, beraubt sie der Chance, Belohnung zu erlangen, und es kann dazu führen, dass sie etwas vom Qur’ān vergisst, außerdem könnte es für sie erforderlich sein zu rezitieren, um zu lehren oder lernen.

Aus dem oben Stehenden wird deutlich, dass der Beweis derjenigen, die es der menstruierenden Frau erlauben, den Qur’ān zu rezitieren, stärker ist. Wenn eine Frau auf der sicheren Seite bleiben möchte, dann kann sie ihre Rezitation auf die Abschnitte beschränken, von denen sie fürchtet, sie könnte sie vergessen.

Es ist sehr wichtig anzumerken, dass alles, was hier erörtert wurde, sich auf die Rezitation aus dem Gedächtnis bezieht. Wenn es um das Lesen vom Mushaf (der arabische Text selbst) geht, so gelten dafür andere Regeln. Die korrekte Ansicht der Gelehrten lautet, dass es verboten ist, den Mushaf zu berühren, wenn man in irgendeinem Zustand der Unreinheit ist, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „das nur diejenigen berühren (dürfen), die vollkommen gereinigt sind“ (56:79). In einem Brief an `Amr ibn Hazm informierte der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) die Bewohner des Jemen: „Niemand sollte den Qur’ān berühren, außer demjenigen, der tāhir (rein) ist.“ (Mālik, 1/199; al-Nisā’i, 8/57; ibn Hibbān #793; al-Bayhaqi, 1/87. Al-Hāfiz ibn Hajar sagte: „Eine Gruppe von Gelehrten klassifizierte diesen Hadīth als sahīh, denn er ist wohl bekannt.“ Al-Schāfi`i sagte: „Es ist von ihnen belegt, dass es ein vom Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) erstellter Brief war.“ Ibn `Abd al-Barr sagte: „Dieser Brief ist unter den Gelehrten der Sīrah berühmt und er ist so bekannt unter den Gelehrten, dass er keines Isnād bedarf. Er ist wie tawātur, denn die Menschen erkannten und akzeptierten ihn.“ Scheikh al-Albāni sagte, dass er sahīh ist. Al-Talkhīs al-Habīr, 4/17. Siehe auch: Nasb al-Rāyah, 1/196; Irwā’ al-Ghalīl, 1/158).

Hāschiyat ibn `Ābidīn, 1/159; al-Majmū’, 1/356; Kaschschāf al-Qinā’, 1/147; al-Mughni, 3/461; Nayl al-Autār, 1/226; Majmū’ al-Fatāwā, 21/460; al-Scharh al-Mumti’ li-l-Scheikh Ibn ‘Uthaymīn, 1/291

Und Allāh weiß es am besten.
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
#3
Salam aleykum schwester,
Danke für deine hilfreiche antwort. Möge Allah dich belohnen

Aleykum salam
#4
Wa aleykum salam,

Barakallahu feeki. Amin.
#5
Bismillahirrahmanirrahim
Assalamu aleikum werahmatullahi we barakatuhu,
liebe Schwestern,
was das Anfassen des Mushafs(des arabischen Korans in Buchform) angeht, so wurde mir erklärt, daß es kein Problem ist, wenn es sich entweder um ein Teil des Mushafs handelt (es gibt diese Hefte, in denen jeweils ein Dreißigstel des Korans abgedruckt ist) oder um ein Buch, das den Korantext enthält, aber zudem noch Tafsir oder Wortbedeutungen am Rand oder Übersetzung.
Weiß jemand mehr darüber?
Assalamu aleikum we rahmatullahi we barakatuhu
#6
Bismillah liebe Schwester wa salam aleykum :)

Hier eine Fatwa, die etwas auf deine Frage eingeht:

Frage:
Ich lese einige Tafsir-Bücher, wenn ich (rituell) unrein bin, während ich meine Menstruation habe. Liegt dabei irgendeine Sünde auf mir?

Antwort:
Es liegt keine Sünde auf der Frau, welche menstruierend oder im Wochenbett ist, wenn sie Bücher des Tafsir liest oder wenn sie den Quran liest, solange sie den Mushaf nicht berührt, gemäß der richtigen der zwei Gelehrtenmeinungen.

Was den Mann angeht, welcher junub ist, so darf er nichts vom Quran rezitieren, lesen oder berühren, bis er Ghusl vollzogen hat, aber er kann Bücher des Tafsir und Ahadith lesen, ohne dabei Ayat aus dem Quran zu lesen, aufgrund des Berichts vom Propheten (salla Allahu alaihi wassallam), dass nichts ihn davon abgehalten hat den Quran zu lesen, außer Janabah.

Gemäß eines Hadith, der von Imam Ahmad mit einem jayyid-Isnad überliefert wurde, sagte er: „Was den Mann, welcher junub ist, betrifft, so soll er nicht mal eine Ayah lesen.“


Schaikh Ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islammiyyah (1/239)

Habe erstmal sonst nichts ähnlicheres gefunden. Würde dir das reichen? Wenn nicht, kann ich nochmal danach schauen.

Wa aleykum salam
#7
As Selam Alaykum rahmatullahi wa barakatuh,

ich habe mal eine Meinung gehört das man auch ohne wudu denn Mushaf lesen darf das meinte mal scheikh Abul hussein in seinem Unterricht. Weil der das Papier und nicht die Tinte heilig ist sondern die Worte von Allah ta´ala und er meinte wie oft wir einen dreckigen Mund haben und Aya lesen aus dem Kopf und unrein sind und eben kein sauberes Mundwerk habe.

Vielleicht kann mir was jemanden da zu sagen. Ich selber im unterricht Fiqh habe ich auch gelernt das man immer rein sein muss aber wie das ich mehr auf die aussage Von scheikh abul hussein vertrete weil ich viel unterwegs bim aber nicht immer Möglichkeit habe Wudu zu nehmen.

Allahu alem

Baraka allahu fikum
#8
Salam aleykum,

ich habe es auch so gelernt, wie du es schreibst akhi.

aber es gibt ja verschiedene Meinungen darüber, siehe meine gepostete Fatwa oben.

kheir in shaa Allah, da muss man gucken welche Beweise am stärksten sind

wa aleykum salam
  


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