Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urteil bezüglich Teilnahme an Beerdigung von einem Käfir
#1
Bissmillah
Assalamu aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu

Ich bröchte mal eine Fatua über die Teilnahme an einem Beerdigungszug bzw. einer Beerdigung eines Käfir. Und ob und in wie weit man um ihn trauern darf. Ich hatte mal eine Fatua aber möchte nicht ohne Beweise sprechen und man bat um Hilfe bzgl. dieser Frage deshalb wende ich mich an euch, hab schon in zwei Fatwa Daten Bänken nachgeschaut doch nichts passendes gefunden kheyr inschaAllah.

barakaAllahu fiekum uassalamu aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu
#2
Assalamu Alaikum,

ich glaube das Thema gab es bereits und es wurde auch darauf geantwortet.

Grundsätzlich ist es verboten an der Beerdigung eines Kafir teilzunehmen. Wenn es sich jedoch um einen Verwandten handelt (wie Vater, Mutter, Bruder, Schwester), dann ist es erlaubt an der Beerdigung teilzunehmen, sofern die Beerdigung nicht Dinge beinhaltet die untersagt (haram) sind, wie Musik usw. Was man jedoch unter keinen Umständen tun darf ist ein Bittgebet für den verstorbenen Kafir zu sprechen (sei er ein Verwandter oder nicht), denn ein verstorbener Kafir wird von eiem Bittgebet nicht profitieren können, da er sowieso für alle Ewigkeiten im Höllenfeuer verweilen wird, wa al-i´yadhubillah.

Der Beweis dafür ist ein authentischer Hadith des Propheten Sas, indem er Ali :rah: dazu aufforderte seinen verstorbenen Vater Abu Talib, der als Kafir starb, zu beerdigen und der Prophet Sas selbst nahm nicht an der Beerdigung teil, obwohl er Abu Talib sehr nahe stand.

Wenn du möchtest, dann kann ich dir eine ausführliche Fatwa dazu raussuchen aus Islam Q&A, denn aus dieser stammt größtenteils diese Antwort.
#3
Bissmillah
Assalamu aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu
BarakAllahu fiek akhi für deine schnellen Antworten immer. Ja, das wäre sehr hilfreich. Möge Allah teala dich belohnen
#4
Salam_wr_wb

Subhana'Allah - das ist schon drei Monate her.

Ich habe gerade nochmal im Forum gesucht und leider nichts gefunden, aber ich bin mir sicher, ich hatte eine ausführliche Fatwa zu diesem Thema übersetzt mit einigen Aussagen von Sheikh Al-Albani (rahimahullah).

Hier eine Fatwa:

http://www.islam-qa.com/en/ref/2278

Sie bestätigt das, was ich oben vor Monaten aus einer anderen Fatwa wiedergab.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste