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Das Urteil über Glückwünsche zu Beginn des Hijri Jahres
#1
Salam_wr_wb


Das Urteil über Glückwünsche zu Beginn des Hijri Jahres


Frage (Nr. 21290):



Wie lautet das Urteil über das Verbreiten von Glückwünschen zu Beginn des neuen Hijri Jahres und dass man "Kull `ām wa antum bikhayr" sagt oder um Segen betet oder eine Karte mit besten Wünschen für das neue Jahr versendet?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allāh ihn bewahren) wurde gefragt: "Wie lautet das Urteil darüber, dass die Leute sich zum neuen Hijri Jahr gratulieren und wie sollte man darauf reagieren und antworten?"

Er antwortete: "Wenn jemand dir gratuliert, dann antworte ihm, aber sei nicht der Initiator solcher Grüße. Das ist die korrekte Ansicht zu dieser Angelegenheit. Wenn also jemand zu dir beispielsweise sagt: "Frohes Neues Jahr", dann kannst du sagen: "Möge Allāh es zu einem guten und gesegneten Jahr für dich machen." Doch du solltest nicht mit einem solchen Gruß beginnen, denn mir ist kein Bericht darüber bekannt, dass die Salaf (die früheren Generationen des Islams) einander zum neuen Jahr gratulierten. Die Salaf betrachteten bis zum Khalifat von `Umar ibn al-Khattāb (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) den 1. Muharram nicht als ersten Tag des neuen Jahres."

Scheikh `Abd al-Karīm al-Khudayr sagte über das Beglückwünschen zum Beginn des Hijri Jahres: "Für einen anderen Muslim im Allgemeinen zu beten, mit Ausdrücken, die nicht als eine Art Ritual für besondere Gelegenheiten - wie `Id - gedacht sind, ist annehmbar, insbesondere dann, wenn man durch diesen Gruß seine Freundschaft ausdrücken und seinem muslimischen Gefährten eine freundliche Geste erweisen möchte. Imām Ahmad (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: `Ich beginne den Gruß nicht. Doch wenn mich jemand grüßt, dann erwiderte ich den Gruß, denn es ist obligatorisch, auf einen Gruß zu antworten. Den Gruß zu beginnen, entspricht weder der Sunnah noch ist es verboten.`"

Islam Q&A
#2
Salam :jazak: also gilt dies auch für das islamische "neue Jahr" oder doch nur auf das kalendarische Neujahr? Wasalam
#3
Salam liebe Schwester,

die Fatwa dreht sich glaube ich nur um das "Islamische" Neujahr.
#4
Salam lieber Akhi...

wenn das so ist, wie Du geantwortet hast, sollte man noch viele mehr in dieser Sache sicher aufklären, denn ich erinnere mich sogar zum islamischen Neujahr mal einen Glückwunsch erhalten zu haben, aber müsste 2 Jahre her sein. Wasalam
  


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