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Freitag-Nacht..Bittgebete
#1
Salam_wr

Ich habe eine wichtige Frage und hoffe dass ihr mir helfen könnt.
Es geht um bestimmte Handlungen, die man in der Nacht des Freitags verrichten kann, da es viel Belohnung von Allah(erhaben ist ER) dafür gibt.

Imam Ali (a.s.) sagte: „Allah (swt) hat den Freitag auserwählt. Der Tag und die Nacht (beginnt Donnerstag ab dem Abendgebet) sind gleich gesegnet."

Imam Muhammad al Baqir (a.s.) sagte: „Sobald Donnerstag Abend die Sonne untergeht und Freitag mit der Nacht beginnt, (denn im Islam beginnt der eigentliche Tag mit der Nacht und endet dann auch wieder) fragt Allah swt: „Ist da ein treuer Diener, der bevor dieser Tag endet nach Sicherheit in dieser Welt fragt, nach Frieden im Jenseits, sich reumütig Mir zuwenden möchte, in seiner Not nach ausreichend Mittel für seinen Lebensunterhalt sucht, sich sehnt nach Gesundheit und körperlicher Kraft, in Gefangenschaft ist und nach Freiheit schaut, sich nach Glück und Wohlstand sehnt? Er erhält was er will von Mir, wenn er Mich in dieser Nacht anfleht.““


Meine Frage: Ab wann beginnt Freitag Nacht?

Wa_salam_wr
#2
bismillah

Assalamu alaikum,

das interessiert mich auch. Insha Allah bekommen wir noch frueh genug eine Antwort!
#3
BismiLLAH

Wa aleikum Salam wa Rahmatullah

Frage (Nr. 127087):



Ist es in Ordnung, am Donnerstag nach Maghrib ein Bad zu nehmen, damit es für den Freitag gezählt wird oder muss man dann am Freitagmorgen erneut baden?


Kann man die Sūrah al-Kahf schon am Donnerstagabend lesen oder gibt es einen bestimmten Zeitraum am Freitag, um dies zu tun?


Antwort:



Alles Lob gebührt Allāh.



Erstens:



Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung darüber, wann der Zeitraum für den Ghusl am Freitag beginnt. Die Mehrheit – einschließlich der Schāfi`is, Hanbalis und Zāhiris – vertritt die Ansicht, dass es am Freitag mit der Morgendämmerung beginnt. Das wurde von ibn `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet.


Al-Khatīb al-Scharbīni (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte zu diesem Thema: „Die Zeit dafür beginnt mit der tatsächlichen Dämmerung aufgrund der zu diesem Tag überlieferten Berichte, wie dem folgenden: `Wer am Freitag Ghusl vollzieht und dann in der ersten Stunde aufbricht…` Deshalb ist es nicht gültig, ihn vorher zu vollziehen.“


Und es wurde gesagt, dass die Zeit dafür nach der Hälfte der Nacht beginnt, wie im Falle des `Īd.


Es ist aber besser, den Ghusl kurz vor Aufbruch zum Freitagsgebet zu vollziehen, denn das wird eher den erwünschten Zweck – nämlich die Beseitigung schlechter Gerüche – erzielen. Kann man nicht Ghusl vollziehen und gleichzeitig früh zum Gebet aufbrechen, dann hat der Ghusl Priorität, wie al-Zarkaschi sagte: „Denn es besteht eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es obligatorisch ist.“ (Mughni al-Muhtāj, 1/558)


Al-Bahūti al-Hanbali (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Der Zeitraum beginnt mit Anbruch der Morgendämmerung und den Ghusl vorher zu vollziehen, ist nicht gültig. Doch es ist besser, den Ghusl kurz vor Aufbruch zum Freitagsgebet zu vollziehen, da dadurch der gewünschte Zweck eher erreicht wird.“ (Kaschschāf al-Qinā`, 1/150)


Ibn Hazm (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die erste erwähnte Zeit für den Ghusl ist direkt nach Anbruch der Morgendämmerung am Freitag. … Wir haben von Nāfi` von ibn `Umar berichtet, dass er den Ghusl zu vollziehen pflegte, nachdem die Morgendämmerung am Freitag angebrochen war und das ist ein akzeptabler Ghusl für Jumu`ah. Es wurde von Mujāhid, al-Hasan und Ibrāhīm al-Nakhai’i berichtet, dass sie sagten: `Wenn ein Mann den Ghusl vollzieht, nachdem die Morgendämmerung anbricht, ist das akzeptabel.`“ (al-Muhalla, 1/266)


Gemäß Imām Mālik beginnt die Zeit für den Ghusl am Freitag kurz bevor man zum Gebet losgeht und es ist nicht akzeptabel zu einer anderen Zeit. Wenn jemand den Ghusl nach der Morgendämmerung vollzieht und nicht direkt zur Moschee aufbricht, dann ist das nicht annehmbar und er muss den Ghusl wiederholen.


Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn er den Ghusl für Freitag vor der Morgendämmerung vollzieht, dann ist das nicht akzeptabel gemäß der sicheren Meinung unseres Madhhab und es entspricht auch der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Doch al-Auzā’i sagte, dass es akzeptabel sei.


Wenn er den Ghusl für Jumu`ah vollzieht, nachdem die Morgendämmerung angebrochen ist, dann ist das unserer Meinung nach akzeptabel und auch nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Dies wurde über ibn al-Mundhir von al-Hasan, Mujāhid, al-Nakha’i, al-Thauri, Ahmad, Ishāq und Abu Thaur berichtet.


Mālik sagte: `Es ist nicht gültig, außer man geht zum Jumu`ah.`



Sie alle sagen, dass es vor der Morgendämmerung nicht richtig ist, abgesehen von al-Auzā’i, der sagte: `Es ist für ihn akzeptabel, den Ghusl vor der Morgendämmerung sowohl für Janābah als auch für Jumu`ah zu verrichten.`“ (al-Majmū`, 4/408; siehe auch Hāschiyat al-`Adawi, 1/379; al-Tāj wa-l-Iklīl, 2/543)


Die erste Ansicht (dass die Zeit dafür mit Anbruch der Morgendämmerung beginnt) wurde von Scheikh ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) bevorzugt und wir haben seine Fatwa darüber in der Antwort auf Frage #14073 genannt. Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Der Ghusl für Jumu`ah beginnt mit Anbruch der Morgendämmerung. Doch es ist besser, den Ghusl erst zu verrichten, wenn die Sonne aufgegangen ist, denn der Tag hat nach dem Sonnenaufgang sicher begonnen und weil die Zeit vor dem Sonnenaufgang die Zeit des Fajr-Gebets ist und diese Zeit ist noch nicht beendet. Daher ist es besser, den Ghusl dann zu vollziehen, wenn die Sonne aufgegangen ist. Noch besser ist es, den Ghusl erst zu vollziehen, wenn es Zeit geworden ist, zum Jumu`ah herauszugehen, sodass man direkt nach der Reinigung zum Jumu`ah aufbrechen kann.“ (Majmū` Fatāwa ibn `Uthaymīn, 16/142)


Zweitens:




Die empfohlene Zeit für die Rezitation der Sūrah al-Kahf am Freitag beginnt mit Sonnenuntergang am Donnerstag und endet mit Sonnenuntergang am Freitag, denn die Überlieferungen empfehlen das Lesen dieser Sūrah am Freitag und in der Nacht vom Freitag (d. h. in der Nacht vor Freitag). Dies wurde bereits in der Antwort auf Frage #10700 erklärt.


Und Allāh weiß es am besten.



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