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eine frage über kinder die in zina entstanden sind?
#1
Salam_wr_wb

stimmt das ,das kinder die in zina gezeugt wurden keine erbrechte haben und auch in der zukunft nicht als imam vorbeten dürfen.

gibt es für diese aussagen beweise.

barakallahu feekum

Wa_salam_wr_wb
#2
Wa aleikum Salam wa RahmatuLLAHi wa Barakatuhu

InschaALLAH hilft dir das weiter:

The majority of scholars quoted as evidence that the illegitimate child should not be attributed to the zaani the hadeeth narrated by Ahmad (7002), Abu Dawood (2265) and Ibn Maajah (2746) from ‘Amr ibn Shu’ayb from his father from his grandfather who said: “The Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) ruled that whoever is born to a slave woman who was not owned by his father, or (was born to) a free woman with whom (the father) committed zina, then he cannot be attributed to him nor can he inherit, even if the one to whom he is attributed claims him as a son. He is the child of fornication whether his mother was a free woman or a slave.”

This hadeeth was classed as hasan by al-Albaani in Saheeh Abi Dawood, and by al-Arna’oot in Tahqeeq al-Musnad. It was quoted as evidence by Ibn Muflih to support the view of the majority.

The Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) ruled that the illegitimate child should not be attributed to the zaani and could not inherit from him, even if the zaani claimed him as his child.

Sinngemäß steht dort, dass die Mehrheit der Gelehrten der Ansicht sind, dass ein Kind, welches auf unehelicher Basis gezeugt worden ist, nicht beerbt werden wird und das sie nicht dem Vater (also dem, der Zina getan hat) zu zuschreiben ist, sondern den Namen ihrer Mutter bekommt und das dieses Kind nicht beerbt wird. Als Beweis nehmen sie ein Hadith, wo der Prophet sallallahu aleihi wa sallam darüber urteilte, dass wenn ein Kind von einer Sklavin oder durch eine freie Frau, mit der ein Mann zina gemacht hat, so kann sie nicht ihm (dem Vater) zugeschrieben werden und er kann sie nicht beerben, selbst wenn derjenige behauptet, dass es sein Kind ist. Er ist das Kind einem außerehelichem Geschlechtsverkehr, entweder durch eine Sklavin oder durch eine freie Frau.

Quelle:http://www.islam-qa.com/en/ref/33591

Das mit dem Imam weiß ich nichts von.

Wa aleikum Salam
#3
as selamu aleikum

Ja aber die sklavinen und freie Frauen waren damals ja den Männern erlaubt. Was ist aber wenn der Mann auch Zina begangen hat nicht nur die Frau?
Ist das nicht dann was anderes? bzw was ist mit einem Kind das in der Jahiliyya enstanden ist und dann erst die Familie zum Islam kam??? Oder der Vater zum Islam kam und sich daraufhin trennte und das Kind auch Islam annahm?

DAs was du gepostet hast Bruder handelt über die Frauen die erlaubt waren, die Sklavinen die als Beute galten etc. ich denke Umm Abdarahman du solltest da eine süezilee Fatwa anfordern mmit einer speziellen Frage.
#4
Salam_wr_wb

ja auf jeden fall warte ich ja noch auf antworten mir ist diese tehma sehr neu und eine konvertierte schwester hat mir das erzählt weil ihr kind in der jahilia entstanden wäre und der vater kein rechte auf das kind hätte.
ich weiss nicht ich will bloss nicht einfach irgendwas annehmen wo ich keine beweise habe. sie hat diese sache mir weitergegeben ohne beweise was ja auch nicht in ordnung ist. nun dachte ich lieber suche ich nach beweise und kan der schwester je nach dem sagen was sache ist. alsoob es korrekt oder auch falsch ist.
allahu wa alem
sie meinet das ihre tochter nicht de namen des vaters bekommen darf.

was ist mit den nichtmuslimen die zeugen ja auch ihre kinder in zina
oder menschen der jahilia die dann rechtgeleitet werden allahu wa alem ich will nur die beweise haben damit die schwester diese angelegenheit nicht einfach so mehr weitergibt.

aber ohne beweise kann ich ihr auch nichts sagen vielleicht stimmt es ja auch sie ist sich sehr sicher und sagt sie hat auch beweise und will sie mir auch besorgen bloss wie lange soll ich noch warten.

ich habe ja auch hierTop

Wa_salam_wr_wb
#5
Bismillaah

Assalaaamu alaikum,

nur eine kleine Anmerkung Umm Mikail:
In der Fatwa geht es nicht um Sklavinnen, die erlaubt waren. Dort steht "slave woman who was NOT owned by the father" = Sklavinnen, die nicht dem Vater gehörten und fremde Frauen.

Umm Abderrahman: So eine Frage würde ich auch nicht in einem Forum stellen, sondern direkt zu einem Sheikh gehen in scha Allaah und vor allem die Person, die dir das gesagt hat, muss den Beweis erbringen, ansonsten sollte sie schweigen.
Es gibt einen Grundsatz der lautet: "البينة على المدعي - Der Beweis obliegt dem, der die Behauptung aufstellt."
Natürlich wenn es dich interessiert, darfst und sollst du nachforschen, aber dieser Person kannst du diesen Grundsatz von mir ausrichten ;)
Und noch ein schöner Grundsatz: "Zu sagen "Ich weiß nicht", ist die Hälfte des Wissens."

Salam,
Umm Shayma
#6
Salam_wr_wb

barakallahu feeki schwester

ich denke mann sollte nicht für jede kleinigkeit ein skeik anrufen es sind beweise die ich brauche und ich weiss das ich hier sehr gute geschwister habe die mehr zeit als ich haben und auch richtig eifrig in sachen beweise suchen oder fatwas finden sind.
im internet soll es auch vorträge diesbezüglich geben inschallah helfen mir die geschwister etwas zu finden.

es geht mir hauptsächlich um die beweise die lage der schwester muss natürlich ein sheik behandeln.
da kann ich ihr auch nicht helfen.

Wa_salam_wr_wb
  


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