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kafir?
#1
Salam_wr_wb

wenn ich durch eigenes verschulden das asr gebet in den letzten 5 minuten anfange zu beten und mir nicht sicher bin ob ich den ersten raka innerhalb der gebetszeit geschafft habe hätte ich ja somit das gebet verpasst.

ist das dann kufr also ist man dann kafir wenn man es verpasst hat absichtlich?
falls ja reicht es wenn man tawba macht also 2 rakat beten und dann um vergebung bitten oder muss man die shahada neu sagen?

mir ist das heute passiert und ich habe angst das ich vom islam abgefallen bin.
bitte helft mir.
#2
Salam_wr
akhi lass dich bitte nicht von den einflüsterungen erdrücken
jemand der aus faulheit nicht betet ist schon kein kafir wenn man nicht betet ist das ein grund von kufr
du hast aber gebetet und so schnell fällt man nicht vom islam ab

Frage:
Was ist das Urteil über eine Person, die das Gebet aus Faulheit unterlässt, ohne die
Verpflichtung dazu zu leugnen? Und was ist der Beweis dafür?
Antwort:
Dieser Mann ist Allah gegenüber rebellisch und ungehorsam, aber er ist kein Ungläubiger. Der
Beweis dafür ist „Wer auch immer ‚la ilaha illallah‘ aufrichtig sagt, wird das Paradies betreten"
(Silsilat ul-Ahadith as-Sahiha #2355)
Und ein weiterer Beweis ist: „Allah hat seinem Diener fünf tägliche Gebete vorgeschrieben. Wer
auch immer diese ordnungsgemäß verrichtet, seine Rukus (Verbeugungen) und Sujuds
(Niederwerfungen) vollständig hat und diese mit Demut verrichtet, ist einen Bund mit Allah
eingegangen, der ihn ins Paradies eintreten lassen wird.....
quelle: http://www.islamfatwa.de/gottesdienste-i...nterlaesst

bereue es und Allah sagt im quran:

11.114. ....Die Guten Taten lassen die bösen Taten vergehen. Das ist eine Ermahnung für diejenigen, die (Allahs) gedenken.

also bereue es und tue eine gute tat gib almosen oder bete extra
und wenn du dich schlecht fühlst deswegen ist das ein zeichen dass
du Allah fürchtest, aber lass dir niemals vom schaytan einreden dass du wegen solcher dinge vom islam abfällst
wa Allahu alem

Ibn `Umar :rah: berichtete, dass der Gesandte Allahs Sas sagte:
"Der Muslim bleibt stets unbedrängt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergießen begangen hat."

(Bukhârî)

Abû Huraira radiallahu anhu überliefert, dass der Prophet Sas gesagt hat:
"Dieser Glaube ist gewiss einfach. Kein Mensch soll sich in Extremen verlieren, was die Angelegenheiten des Glaubens anbelangt, sonst wird ihn die Religion überwältigen. Darum übertreibt nicht und untertreibt nicht, und seid damit zufrieden und sucht Allâhs Hilfe im Gebet am Morgen und Abend und im letzten Teil der Nacht."

(Bukhârî)

In einer anderen Version von Bukhârî heisst es:
"Übertreibt nicht und untertreibt nicht. Und verrichtet (eure Gebete) morgens, abends und im letzten Teil der Nacht. Nach und nach werdet ihr so an (euer Ziel) gelangen."

aus: RIYAD-us-SALIHIN - Gärten der Tugendhaften,

möge Allah dein herz stärken und dich immer rechtleiten!
Salam_wr
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#3
Salam

Wer das 'Asr-Gebet nicht in der Zeit absichtlich betet ist laut der meißten Rechtsgelehrten
kein Kafir. Möge Allah uns bewahren sowie unsere Gebete.
#4
barak Allahu feekum meine geliebten geschwister.

und amin natürlich für deine dua. möge Allah unser alle herzen stärken. amin.

aber warum gibt es so viele andere fatwa die besagen das der der ein gebet unterlässt kafir wird.

Er legt sich nach dem Aufwachen wieder schlafen ohne zu beten

‎‎Frage (Nr. 10914):

‎‎Ich bin gelegentlich entweder genau zu Fajr oder kurz davor aufgewacht und dann wieder eingeschlafen. Bei einer von zwei Gelegenheiten war ich mir im Klaren darüber, dass die Zeit für Fajr ist und schlief weiter. Ich hörte dann, dass Scheikh `Abdul Azīz Ibn Abdullah Ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte, dass solch eine Person ein Kāfir (Murtād) ist. Ist das korrekt? Und was ist die korrekte Ansicht entsprechend der Ahlul Sunnah Wal Jam`āh? (Wenn es so ist, was muss ich tun?) Eine andere Frage ist, ob ich ein Kāfir werde, wenn ich das Asr Salāh verpasse (die gesamte Zeit ist vergangen und ich verrichtete nicht das Gebet), obwohl ich weiterhin meine Pflichtgebete fünf Mal am Tag verrichte. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich all meine guten Taten für den Tag entsprechend einer Überlieferung im Sahīh Al Bukhāri verloren habe, dennoch frage ich dich, der nach der Haqq und der Tarīqah unseres Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) geleitet ist.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

‎‎1. Wenn du der Zeit von Fajr aufgewacht bist, dann vom Schlaf übermannt wurdest, jedoch die Absicht hattest, nach kurzer Zeit wieder aufzuwachen, es aber nicht schafftest bis das Gebet vorüber war – dann steh auf, verrichte sofort das Gebet und sei fest entschlossen zukünftig aufzustehen. Lass Schaytān nicht mit dir spielen. Wir bitten Allah, dir zu verzeihen.

‎‎2. Aber wenn du nicht die Absicht hattest, das Gebet zu verrichten bis die Zeit vorüber war, oder du warst zögerlich in dieser Sache – dann ist dies Tat, die nach Meinung einiger Gelehrter eine Person zum Kāfir macht. Wenn dieses auf deinen Fall zutrifft, dann kehre von nun an zu Allah um und nimm dir vor, es nicht wieder zu tun. Hole die Gebete, die du verpasst hast, nach, wenn du weißt, wie viele es sind. Allah nimmt die Reue von denen an, die bereuen. Dieses ist die Sühne (Kafārah) für dich. Für das `Asr Gebet gilt das Gleiche wie für das Morgengebet.

Scheikh Sa’d al-Humayd


Ist derjenige, der nur das Freitagsgebet betet, ein Kāfir?

Frage (Nr. 52923):

Ist es korrekt, dass derjenige, der nur das Freitagsgebet betet, als Kāfir betrachtet wird? Ich habe gelesen, dass Scheikh ibn `Uthaimīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte, dass derjenige, der das Freitagsgebet betet, kein Kāfir ist.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es gibt eine Meinungsverschiedenheit zwischen denen, die sagen, dass derjenige, der nicht betet, ein Kāfir ist, hinsichtlich der exakten Definition des Unterlassens des Gebets. Die meisten von ihnen sind der Ansicht, dass er ein Kāfir wird, sobald er ein oder zwei obligatorische Gebete unterlässt.

Einige von ihnen vertreten die Meinung, dass derjenige, der nicht betet, erst dann ein Kāfir wird, wenn er das Gebet insgesamt aufgibt.

Die erstgenannte Meinung wurde von Ishāq ibn Rāhawayh (möge Allah ihm barmherzig sein) von den Sahābah und Tābi`īn überliefert. Imām Muhammad ibn Nasr al-Marūzi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Ich hörte Ishāq sagen: `Es ist in einem sahīh Bericht vom Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert worden, dass derjenige, der nicht betet, ein Kāfir ist. Und es war die Meinung der Gelehrten aus der Zeit des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) bis in unsere Zeit hinein, dass derjenige, der absichtlich und ohne gültige Entschuldigung nicht betet, bis die Zeit für das Gebet um ist, ein Kāfir ist.

Das Ende des Zeitraums meint, Dhur bis zum Sonnenuntergang zu verspäten und Maghrib bis die Sonne aufgeht.

Das Ende des Zeitraums für die Gebete wurde wie oben beschrieben bestimmt, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) kombinierte seine Gebete in `Arafah und Muzdalifah sowie auf der Reise, d. h., er betete eines von ihnen zur Zeit des anderen. Da der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) manchmal das erste Gebet zur Zeit des zweiten verrichtete und das zweite Gebet manchmal zur Zeit des ersten, wurden die Zeiträume für beide zu einem Zeitraum in den Fällen, in denen jemand eine Rechtfertigung hat, wie z. b. die menstruierende Frau, wenn sie vor dem Sonnenuntergang rein wird, angewiesen ist, sowohl Dhur und `Asr zu beten, und wenn sie am Ende der Nacht rein wird, muss sie sowohl Maghrib als auch `Ischā’ beten.“ (Ta`zīm Qadr al-Salāh 2/929).

Muhammad ibn Nasr (möge Allah ihm barmherzig sein) berichtete, dass Imām Ahmad sagte: „Niemand wird zum Kāfir aufgrund seiner Sünden, außer demjenigen, der absichtlich nicht betet. Wenn er nicht betet, bis die Zeit für das nächste Gebet anbricht, dann muss er dreimal aufgefordert werden zu bereuen.“

Es wurde von ibn al-Mubārak überliefert, dass er sagte: „Wer absichtlich und ohne Rechtfertigung nicht betet, bis die Zeit vorüber ist, ist ein Kāfir.“ (Ta`zīm Qadr al-Salāh 2/929).

Ibn Hazm sagte: „Wir berichteten von `Umar ibn al-Khattab (möge Allah mit ihm zufrieden sein), von Mu`ādh ibn Jabal, Ibn Mas`ūd und einer Anzahl von Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) sowie von ibn al-Mubārak, Ahmad ibn Hanbal, Ishāq ibn Rāhawayh (möge Allah ihnen barmherzig sein) und von insgesamt 17 Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), dass derjenige, der absichtlich und bewusst ein obligatorisches Gebet unterlässt bis die Zeit dafür vorüber ist, ein Kāfir und Apostat ist. Dies ist ebenfalls die Meinung von`Abd-Allah ibn al-Mājischūn, dem Gefährten von Mālik. Und es war die Ansicht von `Abd-Allah ibn Habīb al-Andalusi und anderen.“ (al-Fasl fi-l-Milal wa-l-Ahwa’ wa-l-Nihal 3/128).

Er (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Und es wurde von `Umar, `Abd al-Rahmān ibn `Auf, Mu`ādh ibn Jabal, Abu Hurayrah und anderen der Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert, dass derjenige, der absichtlich ein obligatorisches Gebet unterlässt bis die Zeit dafür vorüber ist, ein Kāfir und Apostat ist.“ (al-Muhalla 2/15).

Diese Position wurde außerdem in Fatwas des Beständigen Komitees zur Ausgabe von Fatwas, unter der Leitung von Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein), vertreten.

Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah (6/50, 40)

Einige der Gelehrten führten als Beweis für diese Meinung die folgenden Worte des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) an: „Wer `Asr nicht betet, dessen gute Taten werden aufgehoben.“ (Bukhāri #528), denn die Aufhebung der guten Taten kann nur infolge des Überganges zum Kāfir zustande kommen, und die oben genannten Aussagen der Sahābah, die diese Ahādīth überlieferten.

Hinsichtlich der zweiten Meinung, die besagt, dass derjenige, der nicht betet, erst ein Kāfir wird, wenn er das Gebet komplett aufgibt, so ist dies die Ansicht von Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah (möge Allah ihm barmherzig sein), obwohl er ebenfalls denjenigen als Kāfir verurteilte, der einige Gebete verpasst und vom Herrscher zum Gebet gerufen wird, doch er betet nicht. Er sagte weiterhin aus, dass, wenn derjenige, der manchmal betet und manchmal nicht, in seinem Herzen beschließt, das Gebet insgesamt aufzugeben, er dann innerlich ein Kāfir ist, d. h., es ist zwischen ihm und Allah, erhaben ist Er. (Majmū’ al-Fatāwa #22/49, Scharh al-`Umdah #2/94)

Dies war auch die Ansicht von Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Was sich anscheinend aus den Beweisen ableiten lässt, ist, dass er nicht zum Kāfir wird, bis er das Gebet völlig aufgibt in dem Sinne, dass er sich entscheidet, nicht zu beten und deshalb betet er nicht Dhur, nicht `Asr, Maghrib, `Ischā’ oder Fajr. Dies ist derjenige, der ein Kāfir ist. Doch wenn er ein oder zwei der Pflichtgebete betet, dann ist er kein Kāfir und er kann nicht wirklich als jemand beschrieben werden, der das Gebet aufgegeben hat. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Zwischen einem Mann und Kufr sowie Schirk steht das Unterlassen des Gebets“ und er sagte nicht „eines Gebets“.“ (al-Scharh al-Mumti’ 2/26).

Wir konnten von ihm nicht einen niedergeschriebenen Kommentar bezüglich desjenigen finden, der nur das Freitagsgebet verrichtet, doch wir fragten ihn persönlich und er erwiderte, dass es den Anschein hat, dass diese Person ein Kāfir wird, denn das Freitagsgebet ist eines von 35 Gebeten in der Woche, wer also nur das Freitagsgebet betet, kann als jemand beschrieben werden, der das Gebet insgesamt aufgegeben hat. Demzufolge ist er ein Kāfir.

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A



Er verspätete ohne Rechtfertigung das Gebet bis die Zeit dafür vorüber war – muss er Ghusl machen?

Frage (Nr. 46562):

Wird durch das Verspäten des Gebets ohne Entschuldigung Ghusl nötig? Denn es wird auf dieser Website erwähnt, dass man dadurch den Islam verlässt.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Das Gebet ist die Basis des Glaubens, das Zeichen der Erfolgreichen, die Freude der Rechtschaffenen. Allah hat es den Gläubigen vorgeschrieben, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung):

„… Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (4:103)

„Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen, denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind, und denjenigen, die sich von unbedachter Rede (schmutziges, falsches, übles und nutzloses Gerede, Lüge und alles, was Allah verboten hat) abwenden, und denjenigen, die die (Zahlung der) Abgabe anwenden, und denjenigen, die ihre Scham (d. h. die Intimsphäre, vor unerlaubten sexuellen Handlungen) hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, – wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter -, und denjenigen, die auf die ihnen anvertrauten Güter (all die Pflichten, die Allah bestimmt hat, Aufrichtigkeit, moralische Verantwortung und Treuhänderschaft) und ihre Verpflichtung Acht geben, und denjenigen, die ihre Gebete einhalten (die fünf Pflichtgebete, zu den vorgeschriebenen Zeiten).“ (23:1-9)

Das Gebet ist das Erste, für das jemand am Tag des Gerichts zur Rechenschaft gezogen wird. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Erste, wonach jemand am Tage der Auferstehung befragt wird, ist sein Gebet. Wenn es untadelig ist, so hat er (die Befragung) erfolgreich bestanden, doch wenn es mangelhaft ist, so ist er verdammt.“ (al-Tirmidhi #413, Abu Dawūd #864; von al-Albāni in Sahīh Abu Dawūd als sahīh klassifiziert).

Allah löscht Sünden durch das Gebet aus und erhöht dadurch den Status der Menschen. Es ist das letzte religiöse Bestreben, das aufgegeben wird, und wenn es unterlassen wird, dann ist jedes religiöse Engagement verloren. Siehe auch Frage Nr. 33694.

Mein Bruder, halte dich an das regelmäßige Gebet, bevor du stirbst … bete, bevor das Totengebet für dich verrichtet wird.

Falls du bereits regelmäßig betest, dann fahre damit fort. Falls du dem Gebet gegenüber nachlässig bist, dann bereue dies und bitte um Vergebung, bevor es zu spät ist. Wer auch immer sich Allah zuwendet, dem wendet Allah sich zu.

Allah sagt gemäß einem Hadīth qudsi: „Und wenn er Mir um eine Handspanne entgegenkommt, dann komme Ich ihm eine Elle entgegen. Und wenn er Mir um eine Elle entgegenkommt, dann komme Ich ihm zwei Armlängen entgegen. Und wenn er auf Mich schreitend zukommt, dann komme Ich ihm eilend entgegen.“ (Bukhāri #7405, Muslim #2675).

Daher bereue aufrichtig bei Allah und Allah wird deine Reue akzeptieren.

Zweitens:

Hinsichtlich des Gebets sorglos zu sein und es ohne Rechtfertigung solange zu verspäten, bis die Zeit dafür vorüber ist, ist eine große Sünde. Siehe auch Frage Nr. 47123.

Einige der Gelehrten sind der Ansicht, dass derjenige, der ein einziges Gebet ohne Rechtfertigung versäumt, als Kāfir zu betrachten ist. Siehe auch Frage Nr. 39818. Dies ist die Meinung, auf der die Antwort zu deiner Frage basiert und aus der die Anweisung hervorgeht, dass derjenige, der auch nur ein einziges Gebet ohne gültige Entschuldigung unterlässt, Ghusl zu vollziehen hat.

Dies ist so, weil es dem Kāfir, der Muslim wird, vorgeschrieben ist Ghusl zu machen, so wie es auch einem Apostaten, der zum Islam zurückkehrt, vorgeschrieben ist.

Scheikh ibn `Uthaymīn sagte in al-Scharh al-Mumti’ (1/202): „Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er den Ghusl vollziehen, unabhängig davon, ob er neu zum Islam gefunden hat oder ob er ein Apostat ist.“

„Neu zum Islam“ bezeichnet jemanden, der vorher sein ganzes Leben lang einer anderen Religion angehörte, wie z. B. ein Jude, Christ oder Buddhist.

„Ein Apostat ist“ bedeutet, dass er ein Muslim war, dann aber vom Islam abfiel – wir bitten Allah darum, uns davor zu bewahren – wie es bei demjenigen der Fall ist, der nicht betet oder der glaubt, dass Allah einen Rivalen oder Partner hat oder der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) anbetet, seine Hilfe in Zeiten der Not ersucht oder zu irgendjemand anderem betet, um dessen Hilfe in einer Angelegenheit zu ersuchen, in der dieser nicht helfen konnte.

Der Beweis dafür, dass Ghusl in solchen Fällen notwendig ist, lautet wie folgt:

1. ‎Der Hadīth von Qays ibn `Āsim, der sagte, dass, als er Muslim wurde, der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ihm befahl, Ghusl mit Wasser und Lotusblättern zu vollziehen (al-Tirmidhi #605; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh eingestuft). Daher lautet das Grundprinzip in dieser Angelegenheit, dass es obligatorisch ist.

2. ‎Er hat sich innerlich vom Schmutz des Schirk gereinigt; die Weisheit verlangt es, dass er sich auch äußerlich durch Ghusl reinigen sollte. Einige der Gelehrten sagen, dass er Ghusl nicht verrichten muss. Sie ziehen als Beweis die Tatsache heran, dass es keinen allgemeinen Befehl gibt, der vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert wurde, etwa, indem er sagte, dass jeder, der Muslim wird, Ghusl machen müsse, so wie er sagte: „Wer auch immer zum Jumu`ah kommt, lasst ihn Ghusl machen.“ Viele der Sahābah wurden Muslime, doch es gibt keinen Bericht, dass er sie anwies Ghusl zu vollziehen oder dass er sagte, dass derjenige, der Muslim wird, dies tun sollte. Wenn es obligatorisch wäre, wäre es wohl bekannt, denn darüber müssen die Menschen Bescheid wissen.

Wir können sagen, dass die erste Meinung, nämlich, dass Ghusl erforderlich ist, die stärkere Ansicht ist, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) stellte eine Regel für ein Mitglied der Ummah auf und es gibt keinen Grund für die Annahme, dass sie nur auf dieses eine Mitglied zutraf. Also kann angenommen werden, dass sie für die gesamte Ummah gilt. Die Tatsache, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) den Befehl an eine Person gab, lässt nicht darauf schließen, dass er nicht den gleichen Befehl auch an andere gab.

Bezüglich der Tatsache, dass es nicht von jedem der Sahābah überliefert wurde, dass er Ghusl vollzog, als er Muslim wurde, so bedeutet dies nicht, dass es nicht stattfand. Denn das Grundprinzip lautet, das zu tun, was der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl und es gibt keine Notwendigkeit für einen Bericht von jeder einzelnen Person, die es tat.

Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni: „Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er Ghusl vollziehen, unabhängig davon, ob er neu zum Islam kam oder vorher vom Glauben abfiel … dies ist die Ansicht von Mālik, Abu Thaur und ibn al-Mundhir.“

Es heißt in al-Mausu`uah al-Fiqhiyyah (31/206): „Die Mālikis und Hanbalis vertreten die Meinung, dass durch den Übertritt des Kāfirs zum Islam Ghusl notwendig wird. Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er Ghusl verrichten. Sie machen keinerlei Unterschied zwischen einem Kāfir, der neu zum Islam kam, und demjenigen, der vom Glauben abfiel. Ghusl ist ebenfalls erforderlich bei einem Apostaten, der zum Islam zurückfand.“

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A



insha Allah darf ich hier sowas posten.
ich meine ich habe ja in der zeit gebetet auch wenn es sehr spät war. möge Allah mir vergeben. aber warum gibt es solche fatawa?
#5
Salam_wr

solche fatawa gibt es für leute (die es heutzutage sehr häufig gibt) die keine lust mehr haben zu beten oder einfach nicht daran glauben dass es ihnen schadet wenn sie nicht beten oder sehr nachlässig in ihrem gebet werden wa Allahu alem

es kommt u.a. auf deine absicht an und ab wann jemand der nicht betet und bei welcher absicht, gibt es ja in deinen fatawa auch meinungsunterschiede


versuche es in zukunft besser zu machen dann kommst du inscha`Allah nicht mehr in diese misslage dich selber zur rechenschaft ziehen zu müssen

möge Allah dir immer helfen Seinen weg zu gehen!
Salam_wr
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#6
#7
barak Allahu feekum
#8
Salam_wr

Salam_wr

kufr bedeutet nicht sofort dass du kafir bist
hast du dir das video von akh schüler angeschaut von sheikh al-albani ?
dort wird es sehr schön erklärt dass es darum geht wie derjenige es meint (also die absicht die er hat) wenn er denkt dass es erlaubt ist und auf den kufr besteht wird er natürlich dadurch kafir, wenn er aber zugibt dass es verboten ist und nicht gut ist wie er handelt, hat er gesündigt und wird nicht gleich zum kafir

und der bruder oben hatte sein gebet gebetet, nur zu spät

und wie sheikh al-albani so schön zitiert hat:

4.48. Allah vergibt gewiß nicht, daß man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. ...
wa Allahu alem
Salam_wr
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#9
Salam_wr
barakallahu feek für deine lange antwort, wäre nett nächstes mal ein paar zeilen frei zu lassen dazwischen, das macht das lesen leichter

Zitat: Was das gebet angeht so habe ich erklart das es da einen ikhtilaf unter den gelehrten geht...
Was nun eine person angeht die den grossen kufr begeht, so heisst das nicht das er direkt zum kafir wird. Da es je nach tat, aussage, glauben entschuldigungen geben kann...
da sind wir doch einer meinung

was mich stört, wenn man
Zitat:es gibt lediglich einen meinungsunterschied ab wann einer zum kafir wird...manche sagen sogar nach einem gebet...

jemandem sagt der furchtbare angst hat kafir geworden zu sein weil er ein gebet nachlässig verpasst hatte, es aber dann doch noch gebetet hat

wir sollten ein bisschen auf unsere geschwister eingehen, und ihnen auch die barmherzige seite des islams zeigen

natürlich ist faulheit eine schlechte eigenschaft, gerade wenn es um das gebet geht, aber wenn du jemanden der gebet hat aber damit ein wenig nachlässig war gleich angst einflösst "ja dadurch bist du kafir" sieht er danach keinen grund mehr weiter zu beten authubillah

der prophet Sas sagte:

"Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab."(Zur Verdeutlichung der Übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: "Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.") bukhary

also lass uns bitte das thema von dem thread nicht aus den augen verlieren
wenn es darum geht dass jemand durch unterlassung (ganz) des gebets zum kafir wird, stimme ich dir zu, aber niemals würde ich es wagen jemanden durch so etwas selber zum kafir zu erklären, und schon gar nicht wenn er das gebet noch gebetet hat wie der bruder oben schrieb, wa Allahu alem
barakallahu feekum

Salam_wr
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

  


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