Freund – Freundin: Warum heiraten?

Warum heiraten, wenn man doch einfach nur zusammen leben kann?

Warum verbietet der Islam, eine/n Freund/Freundin zu haben?

Übersetzt von diewahrheitimherzen.net

Die Wichtigkeit der Heirat im Islam

Der Islam regelt „Rechte“. Jeder hat seine eigenen Rechte: Männer, Frauen, Eltern, Kinder und natürlich Allah und unser aller Prophet (Friede und Segen auf ihn).

Es ist das Recht Allahs angebetet und befolgt zu werden. Es ist das Recht des Propheten (Frieden und Segen auf ihn) von den Gläubigen befolgt zu werden, ist das das Recht des Korans gelesen, verstanden und befolgt zu werden – Dies sind die grundlegensten Rechte im Islam.

Wenn es im Islam um „Menschenrechte“ geht, erkennt man, dass diese  nicht  „einseitig“ geregelt sind, so wie es die meisten von Menschen erschaffenen Gesetze/Rechte sind.

Im Islam ist es einer Person nicht erlaubt aufgrund Verlust und Schaden anderer zu profitieren. Wenn wir diese Regel auf das Prinzip der Heirat anwenden, lernen wir, dass gemäß des Heiratsvertrags sowohl der Mann, als auch die Frau Rechte hat. Doch es geht noch weiter, denn auch die Kinder haben bestimmte Rechte. Sie haben das Recht auf eine Erziehung seitens der Eltern, ein Recht darauf, mit ihnen aufzuwachsen, durch sie versorgt zu werden, auf dass die Kinder ihre Elten im hohen Alter versorgen und von ihnen erben so bald sie versterben.

Und genau diese Rechte beschützt die Heirat im Islam, unter vielen anderen wichtigen Lebensaspekten.

Behandeln wir dieses wichtige Thema als eine von hohen Gelehrten bereits ausdiskutierte Sache und bitten Allah um Unterstützung die Schönheit der Heirat im Islam zu erkennen.

Allah erschuf Männer und Frauen als Partner für einander, aufdass sie in Ruhe und Frieden gemäß Allahs Geboten und den Anweisungen seines Gesandten leben können.

Der Koran besagt:

„Und zu seinen Zeichen gehört es, daß er euch aus euch selber Gattinnen geschaffen hat (indem er zuerst ein Einzelwesen und aus ihm das ihm entsprechende Wesen machte), damit ihr Frieden bei ihnen findet. Und er hat bewirkt, daß ihr einander in Liebe (mawadda) und Güte (rahma) zugetan seid. Darin liegen Zeichen für Leute, die nachdenken. (Koran 30:21)

„Und Allah gab euch Gattinnen aus euch selbst, und aus euren Gattinnen machte Er euch Söhne und Enkelkinder, und Er hat euch mit Gutem versorgt. Wollen sie da an Nichtiges glauben und Allahs Huld verleugnen? (Koran 16:72)

Im Gegensatz zu anderen Religionen wie das Christentum, Buddhismus oder dem Judentum, welche dem Zölibat/Mönchstum einen sehr hohen Stellenwert beilegen und in ihm Erlösung gedenken zu finden, so behandelt der Islam die Heirat als eines der wertvollsten und meist geschätzten Lebenseinrichtungen die einer etablieren kann.

Der Prophet (Frieden und Segen auf ihn) sagte ganz klar: „Im Islam gibt es kein Zölibat“. Weiterhin gebot er „Oh ihr jungen Männer! Wer auch immer unter euch fähig ist zu heiraten, sollte auch heiraten, aufdass er besser seinen Blick senken und Bescheidenheit mit sich tragen kann.“ (Al-Buchari)

Bescheidenheit gilt im Islam als eine sehr wertvolle Tugend. Der Pophet (Frieden und Segen auf ihn) sagte: „Die Bescheidenheit ist Teil des Glaubens.“ (Al-Buchari).

Die Heirat im Islam bezieht ihre Wichtigkeit aus folgendem Hadith:

Die Heirat gehört zu meiner Sunnah. Wer auf immer sich dessen fern hält, so ist dies nicht von mir.“

Mit dieser koranischen Anordnung und der Leitung unseres Propheten (Frieden und Segen auf ihn) betrachten wir nun die Heirat im islamischen Grundgesetzt.

Das Wort Zawadsch (Partner, Kumpan) benutzt der Koran um ein Paar/Partnerschaft zu signalisieren. Doch im allgemeinen Sprachgebrauch steht es für Heirat. Da die Familie der Kern aller Gesellschaften und vorallem der der islamischen Gesellschaft ist, und die Heirat der einzige Weg ist Familien zu gründen, bestand der Prophet (Frieden und Segen auf ihn) darauf, dass seine Ummah die Heirat gemäß des islamsichen Gesetzes eingeht. Das islamische Gesetzt beinhaltet Regeln zur Regulation der Funktion einer Familie, auf dass beide Elternteile/Partner liebevoll miteinander und zusammen leben können, in Sicherheit und Zufriedenheit.

Die Heirat im Islam beinhaltet Aspekte der Anbetung zu Allah und den zwischenmenschliche Interaktionen.

Im Sinne der Anbetung ist die Heirat ein Akt der Anbetung und Zufriedenstellung Allahs, da es in Übereinstimmung mit Allahs Gesetzen steht, auf dass der Ehemann und die Ehefrau sich lieben, unterstützen und in jeglicher Situation zur Hilfe stehen, um die Menschheit aufrecht zuerhalten und ihre Kinder aufzuziehen um aus ihnen wahre Diener Allahs zu machen.

Im Sinne der Interaktionen ist die Heirat eine gesetzliche Antwort auf das natürliche Streben Geschlechtsverkehr vollziehen zu wollen und Nachwuchs zu zeugen.

Diese beiden Aspekte werden in den Aussprüchen des Propheten (Frieden und Segen auf ihn) wunderschön erklärt. Anas berichtet, dass der Prophet (Frieden und Segen auf ihn) sagte:

Wenn ein Mann heiratet, so hat er bereits die Hälfte seiner Religion erfüllt, auf dass er in seiner anderen Hälfte Allah dient und fürchtet.“

Der Prophet (Frieden und Segen auf ihn) betrachtete die Heirat für einen Muslim als die Hälfte seiner Religion, da es ein Schutzschild des Muslims ist, welches ihn vor Zügellosigkeit, Ehebruch, Unzucht, Homosexualität etc. bewahrt, welches ihn vor Sachen bewahrt, die automatisch die Tür zu anderen noch größeren Sünden öffnet, so wie Heuchelei, Verfeindung, Mord, Entfremdung der Familie etc. Gemäß den Aussprüchen des Propheten (Frieden und Segen auf ihn) kann die andere Hälfte der Religion durch Taqwa bewahrt werden.

Bedingungen einer Heirat im Islam

Klare Aussagen des Propheten (Frieden und Segen auf ihn) und des Korans zeigen, dass die Heirat eine Pflicht für jeden Mann ist, der fähig ist zu heiraten,sprich, der die Mittel hat die Brautgabe zu finanzieren, fähig ist seine Familie zu unterstützen, gesund ist, und der sich davor fürchtet, Unzucht zu begehen, wenn er nicht heiraten sollte.

Es ist ebenfalls eine Pflicht jeder Frau, welche sich ansonsten davor fürchten sollte, die Kontrolle über ihre sexuelle Begierde zu verlieren und Unzucht zu begehen.

Doch auch wenn eine Person meint, dass sie stark genug ist um ihre sexuellen Begierden zu kontrollieren, sich keine Kinder wünscht und denkt, eine Heirat würde sie nur noch mehr von Allahs Anbetung ablenken, so ist es dennoch dringlich empfohlen.

Gemäß der Maliki-Schule ist eine Heirat für Muslime die keine Heirat wünschen jedoch trotzdem Pflicht, auch wenn er nicht fähig ist, sich und seine Familie zu finanzieren.

Doch die meisten Gelehrten suggerieren, dass wenn ein Mann sich selbst schon nicht sicher finanzieren kann, er auch demnach nicht heiraten sollte, denn wenn er dies täte und nicht fähig ist seine Familie zu finanzieren, so würde er dazu verleitet werden, Diebstähle etc. zu begehen, um sich und seine Familie übers Wasser halten zu können.

Die Hanafi-Schule betrachtet die Heirat als Pflicht für einem Mann:

-Wenn er sich sicher ist, Unzucht zu begehen, wenn er nicht heiraten sollte.

-Wenn das Fasten ihm nicht bei der Zügelung seiner sexuellen Gelüste hilft.

-Wenn er keine Dienstmagd heiraten kann.

-Wenn er fähig ist, die Brautgabe zu zahlen, und auch fähig ist, seine Familie finanziell zu versorgen.

Gemäß der Hanafi-Schule ist es für einen Muslim verboten zu heiraten, wenn er nicht in der finanziellen Lage ist, sich und seine Familie zu versorgen, wenn er unter einen schweren, ansteckenden Krankheit leiden sollte, die die Zeugung von Kindern und die Gesundheit des Nachwusches gefährden würde.

Es ist unerwünscht, dass ein Mann in seiner Ehe, aufgrund seiner Ehefrau, keine sexuellen Bedürfnisse für sie erwecken kann, demnach keinen großen Kinderwunsch hegt oder in kleine Sünden verfällt, weil er sich seine Befriedigung wo anders holt. Demnach, um diesen Problemem vorzubeugen, empfiehlt Prophet (Frieden und Segen auf ihn) bei der Wahl der Braut, dass der Mann vor der Verlobung die Braut kurz sehen darf, natürlich bleibt sie bedeckt, doch darf er sie, vor dem Mahram,  ins Gesicht und auf die Hände sehen, nicht um sich an ihr zu ergötzen, sondern um sachlich und funktional beurteilen zu können, ob er sich einer Heirat mit ihr sicher ist. Wenn ein Mann jedoch sich wünscht, mit ihr ein kurzes Gespräch führen zu können, so kann er eine andere Frau zur Braut schicken, um sie kurz über ihre Persönlichkeit zu interviewen.

Da Männer und Frauen im Koran gleichgestellt und stets gleichzeitig genannt werden, hat demnach auch die Frau das Recht ihren Bräutigam gemäß den islamischen Regeln vor der Verlobung zu sehen.

Diese beondere Erlaubnis für Männer und Frauen sich vor der Verlobung kurz sehen zu dürfen steht nicht im Kontrast zum islamischen Verhaltenskodex der Senkung des Blickes gegenüber des anderes Geschlechts.

Idschbar: Ein Sicherheitsventil

Die Zustimmung der Frau und des Mannes zu einer Heirat ist das wesentlichste und wichtigste Element. Der Koran verleiht der Frau bei der Wahlr ihres zukünftigen Ehemannes eine besondere Rolle:

„Haltet die Frauen nicht davon ab, ihre Partner zu heiraten, sobald sie zwischen ihnen zufriedengestellt sind in gütiger Weise. (Koran 2:232)

Imam Malik, einer der großen Gelehrten der Sunni-Schule der islamischen Rechtswissenschaft, gab eine leicht restriktive Interpretation zu diesem Vers ab und gibt die Wahl des Partners für eine Frau ab an den Erziehungsberechtigten oder Idschbar ihres Vaters. Dies ist vorteilhafter und sicherer für die Frau.

Aufgrund der Unreife und der Emotionalität der Frau, kann es passieren, dass sie bei der Wahl ihres Partners auf falsche Eigenschaften achtet und dabei einen Fehler begeht, und seinen schlechten Charakter nicht erkennt. Insolch einem Fall ist es ratsam, dass der Vater der Frau zu ihrem Vorteil sie von einer Heirat mit jenem Manne abhält. Aber auch dem Vater ist es geboten bei der Wahl des Partners für die Tochter stets neutral und objektiv zu bleiben, und nicht für seine Vorteile handelt.

Im Allgemeinen lässt sich aus Erfahrung sagen, dass vom Vater empfohlene zukünftige Ehemänner besser funktionieren, als eine Heirat sowie sie im Westen gehandhabt wird.

Der Fall von Abu Juham bin Hudhaifah und Mu'awiyah ibn Abu Sufyan ist hier nennenswert. Sie machten Fatimah bint Ghaith einen Heiratsantrag. Der Prophet (Frieden und Segen auf ihn) riet Fatimah keinen von beiden zu heiraten, da Mu'awiyah finanziell unfähig und Abu Juham bösartig und schroff war. So heiratete sie Usamah.

Die freihe Wahl beider Parteien

Der Koran (4:21) bezieht die Heirat auf  eine ernste Vereinbarung zwischen Ehemann und Ehefrau, die schriftlich verfasst werden muss. Da keine Vereinbarung beider Parteien ohne ihre Zustimmung erfolgen kann, kann eine Heirat demnach nur mit der Zustimmung BEIDER Parteien, also mit der Zustimmung der Frau und des Mannes, vertragsgerecht erfolgen.

Der Prophet (Frieden und Segen auf ihn) sagte:

Die Witwe und die geschiedene Frau sollen nicht heiraten, bis sie bei der Wahl des Partners zustimmen, und die Jungfrau soll nicht heiraten, bis sie bei der Wahl des Partners zustimmt.“ (Al-Buchari).

Imam Al-Buchari schrieb in einem seiner Kapitel der Sahih:

Wenn ein Vater seine Tochter in eine Ehe einlässt, zu der die Tochter nicht ihre Zustimmung gab, so gilt die Heirat als annulliert.“

Als eine Jungfrau zum Porphet (Frieden und Segen auf ihn) kam, und erzählte, dass ihr Vater sie gegen ihre Einwillung mit einem Mann hat verheiraten lassen, gab der Prophet ihr das Recht diese Heirat zurückzuweisen. (Abu Dawud).

Geschiedene Frauen haben ebenfalls die Freiheit eine zweite Heirat einzuwilligen. Der Koran sagt:

„Und wenn ihr die Frauen entlasst, dann ihre Frist gereift, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Partner zu heiraten, sobald sie zufriedengestellt sind zwischen ihnen in gütiger Weise.“

(Koran 2:232)

Im Bezug auf Witwn schreibt der Koran:

„Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Partnerinnen zurücklassen, warten sie vier Monate und zehn Tage ab. Dann sobald ihre Frist gereift, dann ist es keine Sündneigung für euch, wenn sie in gütiger Weise über sich selbst verfügen. Und Allah ist dessen, was ihr tut, Kundiger.“

(Koran 2:234)

Demnach haben Witwen auch die Freiheit ein zweites mal zu heiraen.

Verbotene Ehepartner

In der islamsichen Gesetzgebung sind Ehen zwischen Männer und Frauen die im bestimmten Verhältnis zu einander stehen verboten. Diese Verbote sind entweder von dauerhafter Natur oder von temporärer Natur. Die dauerhaften Verbote einer Heirat stehen im Koran:

Und heiratet keine Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, es sei denn, es geschah bereits zuvor. Wahrlich, es ist eine Schande und ein Abscheu und ein übler Weg.Untersagt sind euch eure Mütter und eure Töchter und eure Schwestern und eure Vaterschwestern und eure Mutterschwestern, Töchter des Bruders und Töchter der Schwester, eure Mütter, diejenigen, die euch genährt haben, und eure Schwestern des Nährens und Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, diejenigen, die in euren Schutzräumlichkeiten sind von euren Frauen, diejenigen denen ihr beigewohnt habt. Doch falls ihr ihnen nicht beigewohnt habt, dann ist es keine Sündneigung. Und Gattinen eurer Söhne, diejenigen aus eurer Abstammung, und dass ihr zwischen den beiden Schwestern versammelt habt, es sei denn bereits geschehen. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend begnadend.“

Vom oben genannten Vers ist zu entnehmen, dass ein Muslim niemals folgende Personen heiraten darf:

Seine Mutter

Seine Stiefmutter (Dies wird in Nigeria/Yoruba immer noch praktiziert, wo in einigen Fällen der älteste Sohn die jüngste Frau seines Vaters „erbt“)

Seine Großmutter (einschließlich väterlicher und mütterlicher Seits, und auch alle anderen Urgroßmütter)

Seine Tochter (einschließlich Enkel, Urenkel etc.)

Seine Schwester (ob nun voll, -halb-Schwester, oder Schwester durch gleiche Stillmutter)

Seine Tante, väterlicherseits (einschließlich die Tante großväterlicherseits)

Seine Tante, mütterlicherseite (einschließlich die Tante großmütterlicherseits)

Tochter, brüderlicherseits

Seine Pflegemutter

Die Schwester seiner Pflegemutter

Die Tochter seiner Schwester

Seine Pflegeschwester

Seine Schwiegermutter

Seine Stieftochter

Seine Schwiegertochter

 

Hinter diesen Verboten liegt eine große Weisheit, basierend auf Blutsverwandtschaft, Affinität und Vormundschaft/Pflegschaft. Wenn die Menschen diese Verbote nicht einhalten, kann kein gesellschaftlicher Zusammenhalt entstehen.

Temporäre Verbote sind jene, welche nur in gewissen Situationen aufkommen, sobald diese Situationen verschwinden, hebt sich auch das Verbot auf.

Folgende Situationen beinhalten das temporäre Verbot:

Ein Mann darf keine Frau heiraten, welche bereits verheiratet ist. Sobald der andere Ehemann der Frau jedoch verstirbt, oder die Ehe geschieden wird, so ist das Verbot aufgehoben, und der erste Mann darf die Frau heiraten.

Ein Mann darf nicht mit mehr als 4 Frauen gleichzeitig verheiratet sein. Wenn einer der 4 Frauen stirbt, so ist dieses Verbot natürlich auch aufgehoben.

Ein Mann darf eine Frau nicht heiraten, die während 'iddah' (Traurerphase) ist.

 

Zum letzeren Gebot sei gesagt, dass der Mann sich davor hüten solle, im Geheimen ihr einen Antrag zu machen, geschweige denn sie im Geheimen zu heiraten.

Auch wenn sie in der Trauerphase ist aufgrund einer Scheidung, die aber rückgängig gemacht werden kann, darf der Mann ihr keinen Heiratsantrag machen, da sie während der Phase immer noch als rechtmäßige Frau betrachtet wird. Dies verhindert, dass der Mann, der ihr einen Antrag machen will, als „Ehebrecher“ betrachtet wird, da die Ehe zwischen der Frau und ihrem jetzigen Mann immer noch Möglichkeiten einer Versöhnung inne hat.

Zwei Anwärter, welche die gleiche Person heiraten wollen

Der Prophet (Frieden und Segen auf ihn) missbilligte jene, die sich um eine Heirat mit einer bestimmten Frau streiten, da diese Situation nur Feindschaft zwischen zwei Muslimischen Brüdern hervorruft.

Der Prophet sagte:

Ein Muslim ist der Bruder eines anderen Muslims. Demnach ist es ihm nicht erlaubt auf Kosten seines Bruders Profit zu schlagen, und einer Frau einen Antrag zu machen, nachdem ein anderer Muslim bereits einen gemacht hat.“

Er darf ihr erst wieder einen Antrag machen, sobald die Frau sich gegen eine Heirat der anderen Bewerber ausgesprochen hat, oder sich der Bewerber freiwillig gegen eine Heirat entschieden hat.

 

Und Allah weiss es am besten.

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