Urteil über jemanden, der mit etwas anderem urteilt als das, was Allah offenbarte
Frage:
Sind die Gesetzgeber, die mit etwas anderem richten als dem, was Allah offenbarte, als Kufar zu betrachten? Wenn wir sagen sie sind Muslime, was sagen wir dann über die Ayah (in der ungefähren Bedeutung): Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herab gesandt hat - das sind die Ungläubigen. (d. h. Ungläubige eines geringeren Grades, da sie nicht nach den Gesetzen Allahs handeln) [al-Maaidah, 5:44]?
Antwort:
Das Urteil über diejenigen, die mit etwas anderem urteilen als dem, was Allah offenbart hat, differieren entsprechend ihrem Glauben und ihrer Taten. Wer auch immer mit etwas anderem Urteilt als dem, was Allah offenbart hat und denkt, dass es besser als die sharee'ah von Allah ist, ist ein kaafir nach Ansicht aller Muslime. Dasselbe trifft auf denjenigen zu, der sich für Urteile auf Menschen gemachte Gesetze stützt, anstelle der Gesetze Allahs und denkt, dass dies zulässig ist. Selbst wenn er sagt, dass das Stützen auf die sharee'ah besser ist, ist er noch ein kaafir, weil er das für zulässig erklärte, was Allah verboten hat.
Aber derjenige, der durch etwas anders als das urteilt, was Allah offenbart hat, weil er seinen eigenen Launen und Wünschen folgt, wegen eines Bestechungsgeldes oder weil es Feindseeligkeit zwischen ihm und dem geben wird, über den das Urteil verhängt wird oder aus anderen Gründen, wissend, dass er Allah ungehorsam ist, indem er so handelt und dass er sich auf die Gesetze Allahs für Urteile stützen sollte, wird als ein Sünder betrachtet, der wegen einer großen Sünde schuldig ist. Er wird betrachtet, eine Tat von geringerem Kufr begangen zu haben, von geringerer Missetat (zulm) und von geringem Aufstand (fisq), wie von Ibn 'Abbaas (Möge Allah ihm wohlgefällig sein), berichtet wurde, und von Taawoos und von einer Gruppe der rechtschaffenen Salaf. Dies ist den Gelehrten weithin bekannt. Und Allah ist die Quelle der Stärke.
Majmoo Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwiah li Samaahat al-Shaykh al-Allaamah Abd al-Azeez ibn Abd-Allaah ibn Baaz (may Allaah have mercy on him), vol 4, p. 416


