Lese Lounge Fataawa Aqida Das Miteinander-Verbinden der Namen „Allah“ und „Muhammad“

Das Miteinander-Verbinden der Namen „Allah“ und „Muhammad“

Frage:

Wie lautet das Urteil darüber, wenn die Worte „Allah“ und „Muhammad“ ineinander verwoben an die Tür einer Moschee geschrieben sind?

 

Antwort:

Was die islamische Sharia bestätigt, ist das Verbinden des Zeugnisses über die Einheit Allahs und des Zeugnisses über den Aufruf und die Botschaft des Propheten Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm). Beispiele für eine solche Verbindung findet man im Adhan zum Salah und in der Iqama. Zusätzlich lehrt ein Hadith des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) Folgendes:

„Der Islam wurde auf 5 Säulen errichtet: dem Zeugnis, dass es keine Gottheit außer Allah gibt, und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist … .“

Dieser Hadith repräsentiert das, was ein Mukallaf (jemand, der rechtskräftig im Stande ist, die erforderlichen Handlungen auszuüben, die das islamische Gesetz, die Sharia, vorschreibt und der voll verantwortlich für seine Taten ist; beginnt mit der Pubertät) zu glauben verpflichtet ist. Es muss zusammen betrachtet und gemeinsam als Zeugnis des Glaubens ausgesprochen werden. In Bezug auf das Schreiben der beiden Namen, so dass sie miteinander verwoben sind, findet man weder im Buch Allahs noch in der Sunna des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) einen Hinweis. Hierin liegt eine große Gefahr, denn dies hat Ähnlichkeit mit dem falschen Grundsatz des christlichen Glaubens an die Trinität, mit dem Konzept, dass der Vater, der Sohn und der Heilige Geist eine Gottheit ergeben. Weiterhin könnte es dahingehend ausgelegt werden, dass es als Symbol für den falschen Glauben an die Einheit der Existenz steht. Außerdem könnte es als Unterstützung einer Übertreibung für den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und seiner Anbetung neben Allah benutzt werden.

Daher sollte das Schreiben des Namens von Allah (dem Höchsten) zusammen mit dem Namen des Propheten Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) auf diese Art und Weise, d.h. die Buchstaben der Namen miteinander verbinden und kreuzen, verhindert werden. Es ist nicht erlaubt, die Namen (Allah – Muhammad) auf die Tür einer Masjid oder an anderen Orten zu schreiben, aufgrund der Verwirrung, Missinterpretation und anderer ernster Angelegenheiten, die weiter oben beschrieben wurden und vor denen gewarnt werden muss.


Shaikh Muhammad Salih al-Munajjid

 

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 178)

(Übersetzt von DieWahreReligion.de)