Lese Lounge Fataawa Aqida Das Urteil über Schmuck mit Allah oder islamischen Versen

Das Urteil über Schmuck mit Allah oder islamischen Versen

Frage:

Viele Leute verschenken Gold, in das die Ayat al-Kursi eingraviert ist oder der Name Allahs oder der Ausdruck „Allah jalla jalaluhu“ oder es hat die Form einer Hand, eines Auges oder eines Herzens oder ist mit blauen Perlen verziert. Meine Frage lautet: Was davon ist haram und warum? Was sollte der Muslim tun, wenn ihm so etwas als Geschenk gegeben wird?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:


Es ist nicht empfohlen, Ayat al-Kursi oder den Namen Allahs in ein Stück Gold zu gravieren, welches getragen wird, denn das ist eine Art der Respektlosigkeit. Es kann auch eine Nachahmung der Juden und Christen darstellen, die Dinge, welche sie verehren, aufhängen oder bei sich tragen, wie z.B. das Kreuz.

Es gibt die Erlaubnis, Namen auf Ringe zu schreiben, selbst wenn der Name den Namen Allahs beinhaltet, wie z.B. Abd-Allah oder Abd ar-Rahman. Ähnlich ist nichts Falsches daran, nützliche Worte auf einen Ring zu schreiben, selbst wenn sie den Namen Allahs beinhalten, wie z.B. al-Hamdu Lillah (Lob sei Allah), tawakkaltu ala Allah (ich lege mein Vertrauen in Allah) etc. Solche Überlieferungen gibt es viele von den Sahaba und den Tabiin. Einige Beispiele wurden in der Antwort zu Frage Nr. 68805 erwähnt.

Das Ständige Komitee für die Ausgabe von Fatawa wurde gefragt: „Wir verkaufen Herzen, auf denen der Name Allahs geschrieben steht und die von Arabern und Nicht-Arabern jeder Art gekauft werden. Wir können den Arabern sagen, dass es haram ist, sie mit auf die Toilette zu nehmen. Bitte gebt uns einen Ratschlag hinsichtlich dieses Geschäfts.“

Sie antworteten: „Der Verkauf von Schmuckstücken mit dem Namen Allahs ist nicht gestattet, es sei denn, er wird davon entfernt. Eine ähnliche Frage wurde dem Komitee gestellt, die in der Fatwa Nr. 2077 beantwortet wurde. Im Folgenden der Text:

„Wir fügen unserem Brief etwas Goldschmuck bei, der mit dem Namen Allahs beschriftet wurde. Dieser Schmuck wird von muslimischen Frauen lediglich zur Zierde getragen. Vor einiger Zeit informierten uns die Brüder des Komitees zum Aufruf zum Guten und Verhindern des Üblen darüber, dass dieser Schmuck haram ist, weil der Name Allahs darauf steht. Die Stücke werden von Muslimen nur als Schmuck verwendet, anders als bei den Frauen der Juden und Christen, denn die Christen tragen Schmuck mit Abbildungen des Kreuzes und ihrer Götzen und die Juden tragen Schmuck mit Bildern des Davidsterns. Wir hoffen, dass ihr uns dieses Angelegenheit erklären könnt.“

Sie antworteten: „Da auf diesen Schmuck der Name Allahs geschrieben wurde und er dem Zweck dient, von muslimischen Frauen am Hals getragen zu werden, wie es die christlichen Frauen mit ihrem Kreuz tun und die jüdischen Frauen mit ihrem Davidstern, und da solcher Schmuck auch mit dem Ziel getragen werden könnte, um Schaden abzuwenden oder Nutzen zu bringen oder aus einem anderen Grund, und da das Tragen davon eine Art der Respektlosigkeit darstellen kann, wie z.B. wenn man damit schläft und sich darauf legt oder wenn man es an Orten trägt, an denen es makruh ist, Allahs Namen zu tragen oder Seine Worte, denkt das Komitee, dass es nicht erlaubt ist, diesen Schmuck mit dem Namen Allahs zu verwenden, um die Nachahmung der Christen und Juden zu vermeiden, die die Muslime nun einmal nicht imitieren dürfen, um die Wege zum Übel zu versperren und um Allahs Namen vor Respektlosigkeit zu schützen sowie aufgrund des allgemeinen Verbots von Amuletten.“ (Fatawa al-Lajna ad-Daima, 13/473)

Zweitens:


Es ist nichts Falsches daran, Goldschmuck in der Form eines Herzens zu tragen, doch wenn er die Form einer Hand oder eines Auges hat oder blaue Perlen beinhaltet, dann sollte er nicht getragen werden, da viele Leute solche Dinge tragen oder aufhängen und glauben, dass sie den bösen Blick abwenden oder Glück bringen. Selbst wenn ein Muslim sie nicht aufgrund solcher Irrglauben trägt, sollte er es dennoch unterlassen, denn ansonsten ahmt er jene nach, die es aus solchen Gründen tun, und das kann dazu führen, dass die Menschen schlecht von ihm denken bzw. sie werden denken, dass er ihn trägen, um den bösen Blick abzuwehren. Daher ist es in keinem Fall gestattet, diesen Schmuck zu tragen. Es fällt in die verbotene Kategorie des Tragens von Amuletten.

Ahmad (17458) berichtete von Uqba Ibn Amir al-Juhani (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer ein Amulett trägt, hat Allah etwas beigesellt (Shirk).“ (Von al-Albani in Sahih al-Jami als sahih eingestuft.)

Ahmad berichtete auch (17440), dass Uqba Ibn Amir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen: ‚Wer ein Amulett trägt, dessen Bedürfnisse möge Allah nicht erfüllen, und wer eine Muschel trägt, dem möge Allah keinen Frieden geben.‘“ (Von Shuaib al-Arnaut in Tahqiq al-Musnad als hasan klassifiziert.)

Ein Amulett ist etwas, das getragen wird, um den bösen Blick abzuwenden und vor Unglücken zu schützen.

Al-Khattabi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Ein Amulett ist eine Perle, die in dem Glauben getragen wird, dass sie ein Unglück abwenden könnte.“

Al-Baghawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Amulette sind Perlen, die die Araber ihren Kindern umzuhängen pflegten, um sie vor dem bösen Blick zu schützen. Das wurde von der Sharia für falsch erklärt.“ (Siehe: at-Tarifat al-Itiqadiyya, S. 121)

Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Muscheln werden aus dem Meer geholt und getragen, um den bösen Blick abzuwenden. Sie sagen, dass man, wenn man diese Muscheln trägt, nicht vom bösen Blick beeinflusst wird oder durch die Jinn.“

Hinsichtlich des Ausdrucks „dem möge Allah keinen Frieden geben“ wurde gesagt, dass er bedeutet: Möge Allah ihm keine Ruhe geben und das Gegenteil von Ruhe sind Angst und Kummer.

Und es wurde gesagt: Möge Allah ihn nichts Gutes erreichen lassen, daher wird ihm das Gegenteil von dem gegeben, wonach er suchte.

Der Ausdruck „hat Allah etwas beigesellt (Shirk) bezieht sich auf großen Shirk, wenn er glaubt, dass das Amulett selbst Nutzen bringt oder Schaden ohne den Befehl Allahs abwendet. Ansonsten ist es kleiner Shirk. (Qawl al-Mufid Sharh Kitab at-Tauhid, 1/189)

Wem ein Schmuckstück dieser Art gegeben wird, der sollte es nicht tragen. Er sollte es verkaufen, doch vorher sollte er etwas von der Gravur entfernen, sodass es nicht getragen werden kann, eingeschmolzen und in etwas Neues umgewandelt werden muss.

Und Allah weiß es am besten.

 

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 91370)

(Übersetzt von DieWahreReligion.de)