Lese Lounge Fataawa Fiqh Ein anderes Gemeinschaftsgebet in der Moschee verrichten

Ein anderes Gemeinschaftsgebet in der Moschee verrichten

Fragenummer: 0039

Ein anderes Dschama’a (Gemeinschaftsgebet) in der Moschee verrichten ( Entnommen aus
http://www.islam-qa.com - Frage Nr.: 13482 )

Übersetzt von Schwester Du’a



Frage:

Einige Brüder kommen später, wenn das erste Dschama’a (Gemeinschafts-) Gebet schon beendet ist. Aufgrund dessen beten sie ein zweites Dschama’a Gebet mit einem anderen Imaam (hier: Vorbeter).



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Dies betrifft die Angelegenheit ein zweites Dschama’a – Gebet in der Moschee abzuhalten. Das ständige Komitee (7/309) wurde über das Urteil, ein zweites Dschama’a – Gebet in der Moschee festzulegen gefragt und antwortete:

„Wer auch immer zur Moschee kommt und sieht, dass das Dschama’a – Gebet mit dem regulären Imaam oder einem anderen gebetet wurde, sollte in Dschama’a (Gemeinschaft) mit anderen wie sich, die auch das (erste) Dschama’a – Gebet versäumt haben, beten oder einigen von denen die schon gebetet haben sollten ihm den Gefallen tun mit ihm zu beten, wegen dem Hadith, überliefert bei Ahmad in seinem Musnad, und bei Abu Dawuud in seinem Sunnan von Abu S’aid al – Chudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte, dass der Gesandte Allah’s einen Mann alleine beten sah und sagte:

„Wird jemand diesem Mann einen Gefallen tun und mit ihm beten?“ Da stand ein Mann auf und betete mit ihm. At – Tirmidhi überlieferte dies auch von Abu S’aid al – Chudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein), aber er sagte: „
Deshalb kam ein Mann und betete mit ihm.“

At – Tirmidhi sagte: „(Es ist) ein gutes (hassan) Hadith. Es wurde ebenfalls überliefert und als authentisch (sahih ) eingestuft von Al – Haakim und Adh Dhahabi stimmte mit ihm überein. Es wurde auch überliefert von Ibn Hazm in Al – Muhalla und er verwies darauf, dass es authentisch (sahih) ist.

Abu ’Isa at – Tirmidhi sagte: „Dies ist die Ansicht der meisten Sahaaba (Gefährten des Propheten ) und Taabi’in (deren Nachfolgegeneration). Sie sagten: ‚Es ist nichts Falsches daran, dass Leute zusammen in einer Moschee beten, in welcher das Gemeinschaftsgebet schon entrichtet wurde.’ Dies war auch die Ansicht von Ahmad und Ishaaq.

Andere sagten, dass sie einzeln beten sollen. Dies war die Ansicht von Sufyaan, Ibn al – Mubaarak, Maalik und Asch – Schaafi’i.“

Sie, und die, die mit ihnen übereinstimmten betrachteten es als verpönt (makruh), denn sie fürchteten Spaltung und das Entstehen von Feindseligkeit, und dass diejenigen, die ihren Wünschen und Begierden folgen es als eine Entschuldigung nehmen würden um zu spät für das Gemeinschaftsgebet zu kommen, so dass sie in einem anderen Dschama’a – Gebet hinter einem Imaam, der mit ihren abweichenden Wegen und Neuerungen übereinstimmt beten könnten. Deshalb versperrten sie den Weg der zur Spaltung führen könnte und setzten den Zielen derer ein Ende, die ihren schlechten Wünschen und Begierden folgen, indem sie sagten, dass niemand ein Pflichtgebet in Gemeinschaft verrichten soll, wenn das Gebet schon in der Gemeinschaft mit einem regulären oder irgendeinem anderen Imaam verrichtet wurde.

Die erste Meinung ist die, die korrekt ist, wegen dem, was wir oben sagten über die allgemeine Bedeutung des Verses (wo es sinngemäß heißt):

„So fürchtet Allah, soviel ihr nur könnt. Und hört zu und gehorcht...“
( Sura At – Taghaabun (64) : 16 )

Und die Worte des Propheten : „Wenn ich euch eine Sache befehle dann befolgt sie so gut ihr könnt.“

Zweifellos ist das Gemeinschaftsgebet ein Teil der Ehrfurcht vor Allah (Taqwa) und ist eine der vorgeschriebenen Dinge in der Schari’a; deshalb sollten wir danach streben es so oft wie möglich zu tun.

Es ist nicht richtig einer starken Überlieferung zzgl. der Ansichten einiger Gelehrten zu widersprechen, die ihre Ansicht, das Dschama’a – Gebet in der Moschee zu wiederholen als verpönt (makruh) auf ihrem eigenen rationalen Denken basieren lassen. Vielmehr sollten wir das tun, was von den authentischen (sahih) Überlieferungen gesagt wird. Wenn es bekannt ist, dass eine Person oder Gruppe es aufschiebt, sich dem Dschama’a – Gebet anzuschließen, aufgrund von Nachlässigkeit, und dies wiederholt tut, oder es bekannt ist aus ihrem Verhalten von ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen Gruppe, dass sie es aufschieben, um mit anderen wie ihnen zu beten, sollten sie getadelt werden und sie sollten bestraft werden in welcher Art auch immer es sinnvoll erscheint für jene, die dies leiten, als eine Abschreckung für sie und andere, die ihren Wünschen und Begierden folgen. Auf diese Weise wird der Weg zur Spaltung blockiert werden und die Ziele jener, die ihren Wünschen und Verlangen folgen wird durchkreuzt, während man zusätzlich dem Beweis folgt, der besagt, dass diejenigen die das erste Dschama’a – Gebet verpaßt haben, in einem anderen Dschama’a – Gebet beten sollten.

Und Allah ist Der Erfolggebende. Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und Gefährten.

Al – Ladschna al – Daa'ima li'l – Buhuuth al – 'Ilmiyya wa'l – Ifta (Das ständige Kommittee für akademische Forschungen und herauszugebende Rechtsurteile).

Dies gilt in Bezug auf die fünf täglichen Gebete. In Bezug auf das Dschumu’a (Freitags-) Gebet darf es nicht wiederholt werden, denn es endet mit dem Salaam des Imaam. Wer auch immer das Dschumu’a – Gebet verpaßt, sollte stattdessen Dhuhr (Mittags-) – Gebet verrichten, entweder alleine oder in Dschama’a (Gemeinschaft).

Das obige ist in Bezug auf das Urteil. In Bezug auf das sündigen, wenn das Versäumen der Person mit einem legitimen (schar’i) Grund entschuldigt werden kann, dann ist es für sie keine Sünde, aber wenn es keinen Grund (akzeptable Entschuldigung) gab, dann ist es eine Sünde.

Siehe auch Frage Nummer 26.807 (der englisch- oder arabischsprachigen Homepage von islam-qa.com).


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