Lese Lounge Fataawa Fiqh 40 Gebete in der Moschee

40 Gebete in der Moschee

Fragenummer: 0202

Ein mangelhaftes/schwaches (d'aif) Hadith bzgl. des Vorzuges 40 Gebete in der Moschee des Propheten sallallahu aleyhi wasallam zu beten

( Entnommen aus www.islam-qa.com - Frage Nr.: 34752 ) 
Übersetzt von Abu Bakr Abu 'Abdullah al - Almaani

 

 

Frage:

Ich habe gehört, dass wer auch immer 40 Gebete in der Moschee des Propheten sallallahu aleyhi wasallam betet, es niedergeschrieben wird das man frei von Heuchelei ist. Ist dieses Hadith authentisch (sahih)?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Dieses Hadith wurde bei Ahmad überliefert (Nr. 12173) von Anas ibn Maalik vom Propheten sallallahu aleyhi wasallam, von dem berichtet wird gesagt zu haben: „Wer auch immer 40 Gebete in meiner Moschee betet, und kein Gebet verpasst, so wird niedergeschrieben das er vor dem Höllenfeuer geschützt wird, (und) geschützt wird    vor    der    Strafe,    und    frei    ist    von    Heuchelei."    Dieses    ist    ein mangelhaftes/schwaches (d'aif) Hadith.

Dies wurde von Scheich Al - Albaani in Silsilat al - D'aifa (Nr. 364) erwähnt, wo er sagte: Es ist d'aif. Er erwähnte es ebenfalls in D'aif al - Targhib (Nr. 755) und sagte, dass es munkar (ein Form/Klassifizierung eines d'aif Hadith) ist.

Al - Albaani sagte in seinem Buch Hudschat an - Nabi      (S. 185), dass es eine Erneuerung (Bida'a) ist Madina zu besuchen und (dann) den Besuchern von Madina zu erzählen dort für eine Woche zu bleiben, um dass sie fähig sind 40 Gebete in der Propheten Moschee zu verrichten, so dass sie befreit sind von Heuchelei und geschützt sind vor dem Höllenfeuer.

Scheich Ibn Baaz sagte:

„In Bezug auf die weit verbreitete Idee, dass der Besucher (von Madina) 8 Tage bleiben soll, so dass er 40 Gebete in der Moschee verrichten kann ist falsch. Ebenso heißt es in manchen Ahadith „Wer auch immer 40 Gebete darin verrichtet, für den wird Allah bestimmen, dass er vor dem Höllenfeuer geschützt wird und befreit ist von Heuchelei.", diese Ahadith sind mangelhaft/schwach (d'aif) gemäß den Gelehrten und können nicht als Beweis genommen, oder darauf verlassen werden. Es gibt kein festgesetztes Limit für den Besuch der Propheten Moschee. Wenn eine Person diese für eine Stunde oder zwei besucht, oder einen Tag oder zwei, oder länger als das, so ist nichts falsch daran."

Fataawa Ibn Baaz (17/406)

Anstelle dieses Hadith sollten wir auf das Hadith schauen, welches zuverlässig
(hassan) bei Al - Tirmidhi (Nr. 241) überliefert wurde, bzgl. des Vorzuges immer anwesend zu sein beim Eröffnungs - Takbir des Gemeinschaftsgebetes.
Es wird überliefert, dass Anas ibn Maalik sagte: „Der Gesandte Allah's sagte: ‚Wer auch immer 40 Tage mit der Gemeinschaft betet, und immer anwesend war beim ersten Takbir, so werden für ihn zwei Dinge niedergeschrieben: Er wird geschützt sein vor dem Höllenfeuer und geschützt vor Heuchelei.'" [1]

Die Wirkung, die in diesem Hadith erwähnt ist, ist allgemein und bezieht sich auf jede Moschee wo Gemeinschaftsgebete abgehalten werden, in jedem Land; es bezieht sich nicht nur auf Masdschid al - Haraam (in Makka) oder Masdschid al - Nabawi (in Madina).

Darauf basierend, wer auch immer kontinuierlich 40 Gebete in der Gemeinschaft betet in welchen er anwesend ist vom ersten Takbir an, so wird niedergeschrieben das er geschützt wird vor zwei Dingen: Geschützt vor dem Höllenfeuer und geschützt vor Heuchelei, ob die Moschee in Madina, Makka oder sonst wo ist.
Und Allah weiß es am besten.

Islam Q & A.

[1] Von Al - Albaani in Sahih at - Tirmidhi (Nr. 200) als zuverlässig (hassan) eingestuft.