Lese Lounge Fataawa Gesellschaft & Leben Die Verpflichtung der Frau zu heiraten

Die Verpflichtung der Frau zu heiraten

Frage:

Ist eine Frau verpflichtet zu heiraten?

Antwort:


Gepriesen sei Allah.

In Bezug auf deine Frage, betrachten wir kurz was einige der muslimischen Gelehrten zu diesem Thema schrieben. In Mawaahib al-Jaleel wurde gesagt: „Die Heirat ist obligatorisch für eine Frau, die nicht im Stande ist sich selbst zu versorgen und zu kleiden ohne zu heiraten.“ In al-Sharh al-Kabeer, wird bezüglich der Heirat gesagt: „Wenn eine Person befürchtet Unzucht zu begehen, so ist die Heirat obligatorisch für sie.“ In Fath al-Wahhab wird gesagt: „Für die Frau, die (körperliches) Verlangen hat, ist die Heirat Sunnah, gerade für diejenigen die Unterhalt benötigen und diejenigen die befürchten von unsittlichen Personen ausgenutzt zu werden.“

In Mughni al-Muhtaaj wird gesagt: „Die Heirat wird obligatorisch, wenn eine Person fürchtet Unzucht zu begehen…Und es wurde gesagt, dass sie (die Heirat) obligatorisch wird, wenn eine Person ein Versprechen (nadhr) gab zu heiraten.“ Dann hinsichtlich der Regelung bzgl. Der Frauen: „Wenn eine Heirat für sie notwendig ist, i. E. wenn sie körperliches Verlangen hat oder Unterhalt benötigt oder angst hat, von unsittlichen Leuten ausgenutzt zu werden…ist es vorzuziehen/wünschenswert (mustahabb) für sie zu heiraten, weil dies ihre Religion und Keuschheit bewahrt und sie kann genießen, was ihr Ehemann für sie ausgibt und andere Vorteile.“

Ibn Qudaamah (ra) sagte in seinem Buch Al-Mughni: „Unsere Gelehrten haben unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Verpflichtung zu heiraten. Die bekannteste Meinung unserer Madhhab ist, dass sie nicht obligatorisch ist, außer wenn eine Person befürchtet eine verbotene Tat zu begehen, wenn sie nicht heiratet. In diesem Fall sollte die Person sich keusch halten (d.h. heiraten). Dies ist die Meinung der Mehrheit der fuqahaa’.“

Wenn es zur Heirat kommt, so gibt es drei Sorten von Leuten, eine von ihnen ist jemand, der befürchtet eine verbotene Tat zu begehen, wenn er nicht heiratet. Für solche Leute ist es obligatorisch zu heiraten mit bezug auf die Mehrheit der fuqahaa’, weil es für sie obligatorisch ist ihre Keuschheit zu wahren und sich vor Haraam zu schützen. In Subul al-Salaam wird gesagt: „Ibn Daqeeq al-`Eed sagte, dass manche der fuqahaa’ sagten, dass die Heirat obligatorisch für diejenigen ist, die Sünden und Beschwernis (auf Grund unterdrückenden körperlichen Verlangens) befürchten und in der Lage sind zu heiraten…und es ist obligatorisch für denjenigen, der der Unzucht nicht entgehen kann außer durch die Heirat.“

In Badaa’i’ al-Sanaa’i’ wird gesagt: „Es gibt keine Auseinandersetzung darüber, dass die Heirat obligatorisch ist, wenn das Verlangen stark ist. Wenn eine Person solch ein starkes Verlangen nach Frauen hat, dass er sich nicht gedulden kann und er in der Lage ist die mahr (Mitgift, Brautgabe) zu entrichten und eine Frau zu unterhalten, dann ist er ein Sünder, wenn er nicht heiratet.“

Aus der oben aufgeführten Diskussion können wir einige Situationen ersehen, in denen die Heirat obligatorisch ist. Vielleicht fragst du dich: „Wie kann eine Frau diese Verpflichtung eingehen, wenn normalerweise der Mann es ist, der umher geht und an den Türen klopft um einen Partner zu finden. Dies ist nicht die Rolle der Frau.“

Die Antwort ist: Was eine Frau tun kann um ihre Verpflichtung nachzukommen ist, eine heirat nicht abzulehnen, wenn ein angemessener und passender Mann kommt mit der Absicht zu heiraten. Muslimische Frauen und Männer müssen verstehen welchen hohen Status die Heirat im Islam hat, so dass die Lust zu heiraten steigt. Es folgt eine nützliche Zusammenfassung dieses Themas von Imaam Ibn Qudaamah al-Maqdisi (ra) aus seinem Buch al-Mughni:

Die Grundlage der Gesetzmäßigkeit der Heirat ist Qur’an, Sunnah und Ijmaa’ (Konsens der Gelehrten). Im Qur’an sagt Allah (in der ungefähren Übersetzung): „Und verheiratet diejenigen von euch, die ledig sind, und die guten unter euren Sklaven, männliche wie weibliche…“[24:32]. Der Prophet (saws) sagte:

„O ihr jungen Leute, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten denn dies hilft, die Blicke (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren. Wer aber dies nicht zu tun vermag, der soll fasten denn es ist eher für ihn ein Schutz (vor sündhafter Handlung)!“

Es gibt noch eine Menge anderer Ayats und Überlieferungen wie diese. Die Muslime stimmen überein, dass Heirat gesetzlich ist.

Ibn Mas’ood sagte: „Wenn ich nur 10 Tage zu leben hätte und ich wüsste, dass ich am ende dieser Tage sterben würde und ich in der Lage gewesen wäre zu heiraten, so hätte ich dies getan aus Angst vor der Fitnah (Versuchung).“

Ibn `Abbaas sagte zu Sa’eed ibn Jubayr: „Heiratet, die besten dieser Ummah sind diejenigen, die mehrere Frauen haben.“

Ibrahim ibn Maysarah sagte: „Taawoos sagte zu mir: „Entweder du heiratest oder ich werde das zu dir sagen, was `Umar zu Abu’l-Mirwadhi sagte: Es gibt nichts, das dich von der Heirat abhält, außer Impotenz oder Unmoral.“ Mit bezug auf al-Mirwadhi, sagte Ahmad: „Ehelosigkeit hat nichts mit dem Islam zu tun. Wer immer dich aufruft nicht zu heiraten, ruft zu etwas anderem auf als den Islam.““

Dann sagte er (ra):

Die Nutzen eine Heirat sind zahlreich. Sie beinhalten: Das Schützen seiner Religion und das Verhelfen an ihr zu haften, das Schützen und behüten von Frauen, das Entstehen von Nachwuchs und die Vergrößerung unserer Ummah, das Erzielen des Stolzes des Propheten (saws), usw. [Anmerkung des Übersetzers: Es wird in einem Hadith überliefert, dass der Prophet (saws) stolz sein wird auf die große Zahl der Anhängerschaft seiner Ummah im Jenseits, so werden die Muslime angeregt zu heiraten und viele Kinder zu bekommen.]

Es sollte jetzt klar geworden sein, dass die Nutzen der Heirat zahlreich sind. Keine weise muslimische Frau wird es ablehnen zu heiraten, besonders dann, wenn ein Antrag von einer Person kommt, die streng am Islam festhält und einen guten Charakter und gute Moral besitzt.

Sheikh al-Munajjid