Regelung bezüglich einer Frau, die die Heirat ablehnt um ihr Studium zu beenden
Frage:
Eine allgemeine Praxis ist heute, dass eine junge Frau oder ihr Vater einen Heiratsantrag ablehnt, damit die Frau ihre Schule, Hochschule oder Studium beenden kann. Was ist die Regelung diesbezüglich? Was ist ihre Anordnung für diejenigen, die sich so verhalten? Oft erreichen die Frauen ein Alter von 30 Jahren ohne geheiratet zu haben!
Antwort:
Diese Praxis wiederspricht dem, was der Prophet (saws) vorgab. Der Prophet (saws) sagte:
„Wenn jemand kommt (mit der Absicht zu heiraten) und seine Religionsausübung und sein Charakter dir gefällt, dann heirate ihn“
Der Gesandte Allahs (saws) sagte auch:
„O ihr jungen Leute, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten denn dies hilft, die Blicke (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren.“
Bei Ablehnung der Heirat verliert man den Nutzen der Heirat. Ich rate meinen Brüdern im Islam, die die Wächter der Frauen und meinen Schwestern sind nicht von der Heirat abzulassen auf Grund der Beendigung der Schule oder der Lehre.
Tatsächlich kann die Frau eine Bedingung gegenüber ihrem Ehemann stellen, dass sie weiter studieren kann bis sie ihr Studium beendet hat oder sie weiter am Unterricht für ein Jahr oder zwei teilnimmt, angenommen sie ist nicht zu sehr mit ihren Kindern beschäftigt. Es ist kein Schaden in solch einer Tat. Jedoch gibt es eine Angelegenheit, die weitere Betrachtung benötigt, wo die Frau ihr Studium in einem Bereich fortsetzt, der nicht wirklich erforderlich ist. Aus meiner Sicht, wenn eine Frau die grundlegenden Stadien erreicht hat, dass sie in der Lage ist zu lesen und zu schreiben und somit einen Nutzen ziehen kann aus ihrem Wissen, da sie sich nun aus dem Buche Allahs, seinem Tafsir, den Hadithen des Propheten (saws) und seiner Erklärungen, aneignen kann, so ist dies alles was sie wirklich braucht. Es sei denn sie studiert in einem Bereich, denn die Leute wirklich benötigen wie Medizin und ähnliche Bereiche. Es gehört auch zu den Konditionen, dass das Studium keine verbotenen Dinge beinhaltet, wie das Vermischen mit Männern usw.
Sheikh ibn Uthaimin


