Lese Lounge Fataawa Gesellschaft & Leben Vorehelicher Geschlechtsverkehr und ist es die Pflicht der Eltern ihr Kind zu verheiraten?

Vorehelicher Geschlechtsverkehr und ist es die Pflicht der Eltern ihr Kind zu verheiraten?

Frage:

Ich habe gehört, dass Eltern verpflichtet sind ihre Erwachsenen Kinder zu verheiraten und wenn sie es verpassen dies zu tun, jede Sünde, die das Kind begeht auch auf die Eltern zurückfällt.

Zweitens, wenn jemand sich dem anderen Geschlecht hingibt (kein Geschlechtesverkehr) mit der aufrichtigen Absicht diese Person später zu heiraten, wird ihm diese Sünde dann vergeben? Wie schlimm ist es für einen Muslim so zu handeln?

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Um deine zweite Frage zu beantworten, es ist nicht zulässig für einen Mann sich in einem vorehelichen körperlichen Verhältnis zu begeben (auch wenn dies keinen Geschlechtsverkehr beinhaltet) mit einer Frau die unzulässig für ihn ist, behauptend, dass er beabsichtigt, sie zukünftig zu heiraten. Das ist völliger Unsinn. Dies kann niemals durch die Sharee’ah erlaubt sein und es kann keine legitime Beziehung stattfinden ohne eine komplette und legale Heirat hinsichtlich des islamischen Gesetzes (d.h. nikaah). Ich leitete deine erste Frage weiter an Sheikh `Abd-Allah ibn `Abd al-Rahmaan al-Jibreen und er schrieb mir zurück mit folgender

 

Antwort:

Ja ist es ist eine Aufgabe des Vaters seine Kinder keusch zu halten, indem er sie verheiratet und für sie ausgibt und sie kleidet, wenn er dazu in der Lage ist. Falls er nicht in der Lage dazu ist, aber die Mutter, der Großvater oder die Großmutter, so sind ist es die Aufgabe dieser Person die Heirat zu arrangieren. Wenn der Sohn es sich nicht leisten kann, er aber in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu verdienen so ist es obligatorisch für ihn es zu tun, um sich selbst keusch zu halten.

Und Allah weiß es am besten.

Sheikh al-Munajjid