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Bedingungen zum Thema Christinnen oder Jüdinnen heiraten

Frage:

Ich möchte wissen, was mit dem Heiraten einer Jüdin oder Christin gemeint ist, die ihre Keuschheit bewahrt haben. Sind Anfassen und Küssen vor der Hochzeit verboten? Ich habe in einer Antwort gelesen, daß Sie den Muslimen sagen, daß die Frau keusch sein soll. Gilt das nur für Jüdinnen und Christinnen oder auch für Musliminnen? Sind Anfassen und Küssen in Ihrer Definition von Keuschheit eingeschlossen? Welchen Rat sollte man einem jungen Mann geben, der meint, Berührungen vor der Hochzeit seien notwendig?

Antwort:

Alhamdulillah.

Abu Ja`far Muhammad ibn Jareer al-Tabari hat muhsanah in seinem Jaami´ al-Bayaan´an Ta´weel aayi´l-Quraan (8/165) so definiert:
„Muhsanah ist die keusche und reine Frau...eine, die keusch ist und ihre intimen Körperteile davor schützt, unmoralische Handlungen zu begehen, wie in der Aaya (ungefähre Übersetzung der Bedeutung): `Und Mariam, Tochter des Imran, die ihre Keuschheit bewahrte...´ (al-Tahreem 66:12), womit gemeint ist, daß sie sich von zweifelhaften Taten fernhielt und sich selbst vor unmoralischem Benehmen schützte.“

Dann behandelt er die Aaya (ungefähre Übersetzung der Bedeutung): `...(zur Heirat erlaubt sind euch) keusche Frauen von den Gläubigen und keusche Frauen von denen, die die Schriften vor euch empfangen haben...´ (al-Maa´idah 5:5).

Er gibt an, daß andere sagen, gemeint seien in dieser Aaya sowohl freie Frauen als auch Sklavinnen. Sie sagen, es sei erlaubt, Sklavinnen zu heiraten, die Jüdinnen oder Christinnen sind und ihre Religion praktizieren. Aber es ist verboten, promiskuitive Frauen zu heiraten, weder solche Musliminnen noch solche Frauen von den Leuten des Buches.

Abu Ja´far führt weiter aus: `Es gab Unstimmigkeiten zwischen den Gelehrten über die Bedeutung des Ausdrucks ´...von denen, die die Schriften vor euch empfangen haben`. Galt das allgemein oder für bestimmte Fälle? Einige meinten, es galt allgemein und für alle keuschen Frauen, denn muhsanaat bedeutet keusche Frauen, und dem Muslim ist es erlaubt, alle Frauen der Leute des Buches zu heiraten, Freie und Sklavinnen, aus Ländern, welche den Islam anerkennen oder aus Gemeinschaften, die unter einer islamischen Regierung leben. Das ist die Meinung derer, die muhsanaat allgemein als keusche Frau übersetzen.
Andere waren der Ansicht, diese Aaya beziehe sich nur auf Frauen aus den jüdischen und christlichen Gemeinden, die unter der islamischen Regierung leben. Frauen aus Regionen, welche nur gute Beziehungen zum Islam haben, seien verboten.

Abu Ja´far erwähnt eine wichtige Bedingung für die Vermählung mit einer Frau von den Leuten des Buches, etwas, was jeder Muslim mit Heiratsabsichten beachten muß: der Heiratswillige muß in einer Position sein, in der er nicht befürchten muß, daß seine Kinder zum Kufr gezwungen werden könnten.
Heutzutage bedeutet das, daß der Muslim darauf achten muß, daß er seine Kinder nicht als Kaafir in einem nichtmuslimischen Land aufzieht, z.B. indem das Kind zum christlichen Religionsunterricht gezwungen wird oder zum sonntäglichen Kirchenbesuch. Oder daß das Gesetz es der nichtmuslimischen Frau erlaubt, ihre Kinder überall mit hinzunehmen und sie nach ihrer Religion zu erziehen, usw. Wir bitten ALLAH uns davor zu bewahren und suchen Zuflucht bei IHM .

Scheich al-Sa´di sagt in seinem Tafsir (1/458):
„ `...(zur Heirat erlaubt sind euch) keusche Frauen – d.h., frei und keusch – von den Gläubigen und keusche Frauen – d.h. frei und keusch – von denen, denen die Schrift vor euch gegeben wurde...´ d.h. von den Juden und Christen. Das ergänzt die Aaya (ungefähre Übersetzung der Bedeutung): `Und heiratet keine Muschrikaat (Götzendienerinnen u.a.) bis sie glauben (ALLAH allein anbeten)...´ (al-Baqara 2:221).“

Promiskuitive Frauen, solche, die nicht keusch sind und unmoralisches sexuelles Benehmen haben, dürfen nicht geheiratet werden, weder Musliminnen noch Frauen des Buches, es sei denn, sie bereuen, denn ALLAH sagt (ungefähre Übersetzung der Bedeutung):
„Der Unzüchtige darf nur eine Unzüchtige heiraten oder eine Götzendienerin, und die Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen heiraten oder einen Götzendiener. Den Gläubigen aber ist dies verboten.“ (al-Nur 24:3)

Und ALLAH weiß es am besten.

Islam Q&A
Scheich Muhammad Salih Al-Munajjid (http://www.islam-qa.com)

Aus dem Englischen übersetzt und geringfügig gekürzt von Somaya K. Lemcke