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Teilnahme an Hochzeitsfeiern, die einige schlechte Dinge beinhalten

Fragenummer: 0175

Teilnahme an Hochzeitsfeiern die einige schlechte Dinge beinhalten
( Entnommen aus
http://www.islam-qa.com - Frage Nr.: 45789 )

Ubersetzt von Abu Bakr Abu ’Abdullah al – Almaani




Frage:


Heutzutage sind Feierlichkeiten nicht befreit von einigen schlechten Dingen, wie z.B. Lieder, Tanzen, Musik, unanst ndige Kleidung etc. Meine Frage ist sehr wichtig:

1.) Ist es zulässig Einladungen zu solchen Veranstaltungen zuzustimmen und zu akzeptieren?
2.) Wenn 99% von diesen Veranstaltungen nicht frei sind von Liedern, besonders denen die begleitet werden von haraam Musikinstrumenten oder unsittlichen W rtern, bedeutet dies dass wir mit ihnen nichts zu schaffen haben und keine solcher Anl sse beiwohnen?
3.) Wenn wir nicht an diesen Feiern teilhaben, bedeutet dies dass wir unsere Verwandschaftsbeziehung abbrechen, uns selbst von den Leuten abgrenzen und Feindschaft zwischen uns und ihnen verursachen?
4.) Die Gelehrten haben festgelegt, dass wenn wir an diesen Feierlichkeiten teilnehmen das wir anprangern müssen was vor sich geht, jedoch erreicht solche Kritik keine Erwiderung und es gibt keine richtige Möglichkeit in dieser Zeit da es –wie sie behaupten– eine Zeit des Vergnügens ist.
5.) Ich hoffe, dass Sie die Zeit finden uns diese Angelegenheit detailliert zu erklären, welche heutzutage so weit verbreitet ist.


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

1. – Es ist nicht zulässig an Hochzeitsfeiern teilzunehmen die schlechte Handlungen beinhalten, wie Gesang welcher begleitet wird von Musik oder der unsittliche Wörter enthält. Die Tatsache, dass es unter den Leuten weit verbreitet ist, bedeutet nicht, dass es erlaubt ist und nicht angeprangert werden sollte.

2. – An diesen Feiern nicht teilzunehmen wird nicht als Trennung der Verwandschaftsbeziehung betrachtet, vielmehr ist es ein Selbstschutz Schlechtes zu sehen und zu h ren. Deine Familie und Verwandten sollten verstehen, dass du gerne zugegen wärest und teilnehmen würdest, wäre es nicht um die schlechten Dinge die sie tun.

3. – Wenn eine Person, welche eingeladen ist zu solch einem Anlass, wei dass schlechte Dinge passieren werden, und das er nicht f hig sein wird sie zu kritisieren (damit sie es unterlassen), so ist es nicht zul ssig für ihn teilzunehmen.

Ibn Qudaama (M ge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Al – Mughni (7/214):

„Wenn eine Person eingeladen ist zu einer Hochzeitsfeier in welcher schlechte Dinge stattfinden, wie z.B. (Genuss von) Berauschendes, musikalische Instrumente etc., und er ist f hig teilzunehmen und diese Ubel zu beseitigen, dann muss er teilnehmen und sie anprangern, da er dann zwei Verpflichtungen erfüllt: Das Akzeptieren der Einladung seines muslimischen Bruders und das Beseitigen eines Ubels. Wenn er jedoch nicht fähig ist sie zu kritisieren, dann soll er nicht teilnehmen. Wenn er über die schlechte Dinge nichts wei bis er dort ankommt, dann soll er sie entfernen. Wenn er es nicht kann, soll er weg gehen (und sich nicht dort aufhalten!).“

Ähnliches wurde auch von Asch – Schafi’i gesagt.

In Fataawa al – Ladschna al – Daa’ima heisst es:

„Wenn Hochzeitsfeiern frei von schlechten Dingen sind, wie das Vermischen von M nnern mit Frauen und unsittlichen Liedern, oder wenn du teilnimmst diese schlechten Dinge ge ndert werden, dann ist es erlaubt teilzunehmen, und teil zu haben bei dem Anlass der Freude. Vielmehr ist es verpflichtend teilzunehmen, wenn es einige schlechte Dinge gibt die du ändern kannst.

Wenn es jedoch schlechte Dinge in diesen Feiern gibt die du nicht anprangern kannst, dann ist es verboten (haraam) teilzunehmen aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Worte Allah’s (welche bedeuten):

„Und lasse diejenigen allein, die ihre Religion zum Gegenstand des Spiels und der Zerstreuung nehmen und die das diesseitige Leben t uscht! Und ermahne durch ihn (d.h. durch den Qur’aan), damit sich keine Seele für das, was sie verdient hat, dem Verderben ausliefert. Sie hat (dann) au er Allah weder Schutzmann noch Fürsprecher…“ ( Sura Al – An’aam (6) : 70 )

„Und unter den Menschen gibt es manchen, der nutzloses Gerede (d.h. Gesang und Musik) erkauft, um (die Menschen) von Allah’s Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn (d.h. Allah’s Weg, oder die Verse des Qur’aan) lustig zu machen. Für solche wird es schmachvolle Strafe geben.*“ ( Sura Luqmaan (31) : 6 )

Und aufgrund der vielen Ahadith die Gesang und musikalische Instrumente missbilligen.“


Aus Fataawa al – Mar’a, zusammengetragen von Muhammad al – Musnad, S. 92.

Und Allah wei es am besten.


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