Lese Lounge Fataawa Verschiedenes Das Urteil über den Aufenthalt in einem nichtislamischen Land

Das Urteil über den Aufenthalt in einem nichtislamischen Land

Von Qaiss ibn Abi Hasim von Jarir ibn AbdilMalik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, dass der Prophet (saw) sagte: "Ich habe mich losgesagt von jedem Muslim, der sich zwischen den Rücken der Götzendiener aufhält." Sie (die Gefährten) sagten: "Oh Gesandter Allahs und wie?" Er sagte: "Sie sehen nicht ihr Feuer" (Abu Dawoud; At-Tirmidhy)

Shaykh ibn Uthaymin wurde über den Aufenthalt in den Ländern der Kuffar befragt, so antwortete er:

„Der Aufenthalt in den Ländern der Kuffar, ist eine große Gefahr für den Glauben des Muslim, seines Akhlaq, seines Verhaltens (auch: seiner Verhaltensweisen) und seines Benehmens. Und wir und andere beobachteten, die Verstellung jener, die sich dort aufhielten und dann mit etwas anderem zurückkehrten, mit dem sie gingen. Sie kehrten zurück als Frevler und wiederrum kehrten andere als Apostate (von ihrer Religion) zurück - wir suchen Zuflucht bei Allah davor -, sogar, dass sie das Leugen offenkundig zeigten und sich über die Religion und ihrer Angehörigen, den Vorausgeeilten und den Nachfolgern von ihnen, spotteten. Deswegen ist es dringend notwendig sich davor zu bewahren und sich an die Bedingungen zu halten. So ist es notwendig, dass der Aufenthalt in den Ländern der Kuffar zwei grundlegende Bedingungen hat:

Die erste Bedingung: Die Sicherheit des Aufhaltenden in seiner Religion, d.h., dass er das nötige Wissen und den nötigen Iman in sich verinnerlicht hat und einen festen Entschluss hat, der ihn die Ruhe in der Standhaftigkeit in seiner Religion verschafft und die Behutsamkeit vor der Entstellung und der Ausschweifung.

Außerdem muss er in sich die Feindschaft und den Hass zu den Ungläubigen haben und sich von der Freundschaft und der Liebe zu ihnen entfernen, denn Freundschaft und die Liebe zu ihnen verneinen den Iman, denn Allah sagt was sinngemäß bedeutet: "Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten. Das sind diejenigen, in deren Herzen Allah den Glauben eingeschrieben hat und die Er mit Seinem Sieg gestärkt hat. Er wird sie in Gärten führen, durch die Bäche fließen. Darin werden sie auf ewig weilen. Allah ist wohl zufrieden mit ihnen, und sie sind wohl zufrieden mit Ihm. Sie sind Allahs Partei. Wahrlich, Allahs Partei ist die erfolgreiche." [58:22]

Und Allah sagte was sinngemäß bedeutet: "O ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Christen zu Beschützern. Sie sind einander Beschützer. Und wer sie von euch zu Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen. Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg. Und du wirst jene sehen, deren Herzen von Krankheit befallen sind, (und) zu ihnen hineilen; sie sagen: "Wir fürchten, es könnte uns ein Unglück befallen." Möge Allah den Sieg oder sonst ein Ereignis herbeiführen. Dann werden sie bereuen, was sie in ihren Herzen verbargen." [5:51-52]

Und es ist fest im "Sahih" über den Propheten (saw) verankert, dass: "Der, der ein Volk liebt, so ist er einer von ihnen. Und dass die Person mit dem ist, den er liebt."

Und die Liebe zu den Feinden Allahs, ist die größte Gefahr für den Muslim, denn die Liebe zu ihnen, bedingt die Loyalität zu ihnen und die Gefolgschaft, zumindest wird er sie nicht abstreiten und deswegen sagte der Prophet (saw): "Wer ein Volk liebt, so ist er einer von ihnen."
Die zweite Bedingung: Das er die Möglichkeit besitzt, seine Religion zeigen kann, sodass er den islamischen Gesetzen nachgehen kann, ohne dass es einen Verhinderungsfaktor gibt, so darf er nicht vom Beten, des Freitagsgebetes und der Gemeinschaftsgebete verhindert werden, wenn er mit einem ist, mit dem er das Gemeinschaftsgebet verrichten kann, weder darf er daran gehindert werden die Zakah abzugeben, zu fasten, zu pilgern usw.
Und wenn er nicht in der Lage ist, dies alles nachzugehen, so ist ihm der Aufenthalt nicht erlaubt und ihm ist es verpflichtet ab diesem Zeitpunkt auszuwandern. In "Al-Mughny" (Seite 456, Antwort 8) wird die Einteilung der Menschen im Bezug auf die Hijrah dargestellt, so sagt er: "Eine von ihnen ist der, dem es verpflichtet ist (auszuwandern) und er ist in der Lage dazu, doch er kann nicht seine Religion zeigen, weder kann er den Pflichten seiner Religion nachgehen, wenn er unter den Kuffar lebt. So ist es denjenigen verpflichtet, die Hijrah zu vollziehen, nach Seiner Aussage, dem Erhabenen was sinngemäß bedeutet: "Zu jenen, die Unrecht gegen sich selbst verübt haben, sagen die Engel, wenn sie sie abberufen: "In welchen Umständen habt ihr euch befunden?" Sie antworten: "Wir wurden als Schwache im Lande behandelt." Da sprechen jene: "War Allahs Erde nicht weit genug für euch, dass ihr darin hättet auswandern können?" Sie sind es, deren Herberge Dschahannam sein wird, und schlimm ist das Ende!" [4:97]

Und diese harte Drohung deutet auf die Pflicht und dass es Pflicht ist, den Pflichten seiner Religion nachzugehen, für den, der in der Lage dazu ist. Und die Hijrah ist eine Notwendigkeit der Pflicht und ihre Vervollständigung, so wird die Pflicht nicht eher vollständig, außer mit ihr (der Hijrah), so ist sie eine Pflicht.

Und nach der Vervollständigung dieser beiden grundlegenden Bedingungen, wird der Aufenthalt in den Ländern der Kuffar in Teile eingeteilt:

Der erste Teil: Das er sich dort aufhält, damit er zum Islam aufruft und der Erweckung der Anstrebung zu ihm (Islam). Und dies ist eine Art des Jihad (Anstrengung) und sie ist eine genügende Pflicht für den, der in der Lage dazu ist. Aber sie ist an eine Bedingung gebunden und diese ist, dass die Dawah (Aufruf) durchgesetzt wird und es keinen gibt, der das verhindert oder verhindert, dass dieser Dawah nachgegangen wird, denn der Aufruf zum Islam gehört zu den Pflichten der Religion und er ist der Weg der Gesandten, doch hat Allah Seinem Propheten (saw) befohlen, darüber in jeder Zeit und in jedem Ort (über den Islam) mitzuteilen, so sagte er (saw): "Berichtet von mir und sei es einer Ayah.".

Der zweite Teil: Dass er sich dort aufhält, um die Kuffar zu studieren und um das kennenzulernen, auf was sie sind vom Übel der Aqidah, der Nichtigkeit der Anbetung, dem Zerfall des Akhlaq und der Anarchie der Verhaltensweise, sodass er die Menschen warnen kann und denen verdeutlichen, die verwundert sind über sie, in was für einer Situation diese Kuffar sind. Und dieser Aufenthalt ist wiederum eine Art der Anstrengung (Jihad), denn dadurch kann man vom Unglauben und dessen Angehörigen warnen, der die Erweckung der Anstrebung des Islam und der Rechtleitung beinhaltet, denn das Übel des Unglaubens ist ein Beweis für die Wohlfahrt des Islam. Doch es ist dringend notwendig, dass es eine Bedingung gibt, dessen Zweck verwirklicht wird, ohne dass es eine Störung gibt, die schlimmer ist, als die Verwirklichung einer Bedingung. Und wenn er nicht in der Lage ist, dieses Ziel zu verwirklichen, dass er die Ausbreitung dieser Sache verwehrt, auf dem sie sind und dass er davor warnt, so gibt es keinen Nutzen in seinem Aufenthalt. Und wenn das Ziel verwirklicht wurde, mit einer Störung, die schlimmer ist, wie z.B., dass sie seine Handlung mit der Beleidigung Allahs, Seiner Religion, Seines Gesandten und der Imame des Islam entgegenkommen, so ist es die Pflicht, sich von ihnen zu entfernen, denn Allah sagt was sinngemäß bedeu­tet: "Und schmäht die nicht, welche sie statt Allah anrufen, sonst würden sie aus Groll ohne Wissen Allah schmähen. Also lassen Wir jedem Volke sein Tun als wohlgefällig erscheinen. Dann aber werden sie zu ihrem Herrn heimkehren; und Er wird ihnen verkünden, was sie getan haben."[6:108] (...)

Der dritte Teil: Das er sich dort aufhält, für die Bedürfnisse des islamischen Staates und der Organisierung seiner Beziehungen mit dem Staat des Kufr. (...)

Der vierte Teil: Das er sich dort für ein besonderes Bedürfnis (z.B. Handel) aufhält. So ist die Erlaubnis des Aufenthaltes nach dem Bedürfnis gemessen. Und die Überlieferungen der Leute des Wissens, möge Allah sich ihnen erbarmen, zeigen, dass es erlaubt ist, in die Länder der Kuffar aufgrund eines Handels einzureisen und dies haben sie von manchen Gefährten überliefert, Allahs Wohlgefallen auf ihnen.

Der fünfte Teil: Das er sich dort aufhält, aufgrund des Studiums, dennoch ist dies eine sehr gefährliche Angelegenheit, denn der Student fühlt sich niedriger als seine Lehrer, so ergibt sich dadurch, dass er sie verherrlicht und zufrieden mit ihren Ansichten, ihren Denkweisen und ihren Verhaltensweisen ist und diese sind viele, außer den Allah beschützt hat. Auch fühlt er sich zu seinem Lehrer hingezogen, so liebt er ihn und schleimt sich bei ihn(en) ein. Wiederum hat der Student in seinem Studienplatz Mitschüler, von denen er welche zu Freunden, die er liebt und beschützt, nimmt. Und wegen der Gefahr dieses Teils, ist es verpflichtet, sich davor zu hüten.
Und hier gibt es zusätzlich zu den beiden grundlegenden Bedingungen noch andere Bedingungen:

Die erste Bedingung: Das der Student einen hohen Stand an Verstand und Reife besitzt, mit dem er den Nutzen vom Schaden unterscheiden kann. Aber, dass man die jungen Kinder schickt, die den Nutzen nicht vom Schaden unterscheiden können, so ist dies eine große Gefahr für ihre Religion, ihren Akhlaq, ihren Verhaltensweisen. Außerdem ist diese Handlung eine Gefahr für ihre Nation, zu der sie zurückkehren, mitsamt der Gifte, die sie von den Ungläubigen mitgeschleppt haben, so wie es die Situation bezeugt hat und immer noch bezeugt. Viele von diesen Geschickten kehrten mit etwas anderem zurück, als mit dem sie kamen. Sie kehrten zurück und ihre Religion war entstellt, ihr Akhlaq und ihre Verhaltensweisen. Und das Ergebnis war, dass ihnen und ihrer Gemeinschaft der Schaden in diesen Angelegenheiten widerfahren ist.

Die zweite Bedingung: Das der Student ein gewisses Wissen über die Shari´ah besitzt, sodass er (ohne Schwierigkeiten) die Wahrheit von der Falschheit unterscheiden kann und dass er die Falschheit gegen die Wahrheit schlagen kann, sodass das, auf dem sie sind, ihn nicht irreführt und ihn als wahr sieht oder das er nicht in der Lage ist, sich gegen ihn (Falschheit) zu verteidigen, sodass er entweder frei davon ist oder er folgt die Falschheit.

Und im überlieferten Dua'a heißt es:
"Oh Allah, zeige mit die Wahrheit in ihrer wahren Gestalt und verhelfe mir zu ihrer Gefolgschaft und zeige mir die Falschheit in ihrer wahren Gestalt und verhelfe mir zu ihrer Vermeidung, weder mache ihn zum Angezweifelten für mich, sodass ich Irre gehe."

Die dritte Bedingung: Das beim Student eine Religion ist, die ihn beschützt und er sich durch sie vom Unglauben und vom Frevel verschanzen kann, so ist der schwache in der Religion nicht davor bewahrt, wenn er sich dort aufhält. Und dies ist aufgrund der Stärke des Angreifers und der Schwäche des Widerstandskämpfers, denn die Gründe des Unglaubens und der Frevlerei sind dort sehr stark und viel artig und wenn es eine Schwachstelle des Widerstandskämpfers begegnet, so tut es was es tut.
Der sechste Teil: Das er sich dort aufhält, um dort zu leben. Und dies ist das Gefährlichste mit dem er sich auseinander gesetzt hat. Außerdem ist es das Übelste, denn daraus erfolgen Beschädigungen durch die vollständige Vermischung mit den Leuten des Unglaubens. Sie geben ihn das Gefühl, dass er ein rechtschaffener Bürger ist, das die Liebe, die Freundschaft beinhaltet. Und durch die Vielzahl der Ungläubigen wird seine Familie zwischen den Leuten des Unglaubens erzogen, so nehmen sie (die Familie) ihren Akhlaq und ihre Verhaltensweisen an und vielleicht ahmen sie ihre Glaubensaspekte und Anbetungsarten nach und deswegen sagte der Prophet (saw): "ًWer sich mit dem Götzendiener versammelt und mit ihm wohnt, so ist er wie er (also wie der Götzendiener)" Von Qaiss ibn Abi Hasim von Jarir ibn AbdilMalik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, dass der Prophet (saw) sagte: "Ich habe mich losgesagt von jedem Muslim, der sich zwischen den Rücken der Göt­zendiener aufhält." Sie (die Gefährten) sagten: "Oh Gesandter Allahs und wie?" Er sagte: "Sie sehen nicht ihr Feuer" (Abu Dawoud; At-Tirmidhy)

Und wie kann die Seele des Gläubigen gut werden und er wohnt in den Ländern der Ungläubigen, in denen die Gesetze des Unglaubens offenkundig gezeigt werden und dort mit etwas anderem geurteilt wird, als mit dem Allah und Sein Gesandter (saw) urteilten und er beobachtet dies mit seinem Auge und hört es mit seinen beiden Ohren und er ist damit einverstanden?
Doch gehört er sich diesen Ländern an, wohnt in ihnen mit seiner Familie und seinen Kindern und fühlt sich wohl in ihnen, wie er sich in den Ländern der Muslimin wohlfühlt, obwohl dort eine große Gefahr für ihn, seiner Familie, seinen Kindern und deren Religion und Akhlaq.

[Diese Übersetzung wurde an manchen Stellen abgekürzt und an manchen Stellen wurde es nur sinngemäß übersetzt, sodass wenn man den Originaltext liest, dies merkt. Wir bitten Allah, dem Allerbarmer, dass er unsere Anstrengung annimmt und unsere Waage der guten Taten erschwert durch diese Tat.]

(Majmou´at Fataawaa Ibn Uthaymin - Fatwanr. 388)