Das Urteil mit den Füssen Richtung Qibla schlafen/liegen
Frage:
Ist es erlaubt, mit den Beinen in Richtung Qiblah zu schlafen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Sheikh Muhammad ibn Sâlih al-‘Uthaymîn (ra7matullahi 3alayhi) sagte:
„Es liegt keine Sünde auf einer Person, wenn sie mit ihren Füßen zur Kâ’bah schläft, im Gegenteil, die Fuqaha’ (möge Allâh barmherzig mit ihnen sein) sagten: Wenn eine kranke Person nicht stehen oder sitzen kann, soll sie auf der Seite liegend und mit ihrem Gesicht zur Qiblah gerichtet beten, und wenn sie dies nicht kann, dann soll sie auf ihrem Rücken liegend mit ihren Füßen in Richtung Qiblah beten.“
Fatâwa Ibn ‘Uthaymîn, 2/976
Und Allâh weiß es am besten.


