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Das Essen von Speisen, die mit Alkohol gekocht wurden

Frage:

Ist es erlaubt, Speisen zu essen, die mit Alkohol gekocht wurden? Es ist bekannt, dass Alkohol mit der Hitze verfliegt.



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist nicht erlaubt, Speisen zu essen, die mit Alkohol gekocht wurden, solange nicht das KOMPLETTE Alkohol durch das Kochen oder die Hitze verdunstet. Ich verweise auf Folgendes, zitiert aus der berühmten „Mayo Clinic“:

[Zitat-Anfang]
Viele Leute glauben, dass, weil Alkohol empfindlich auf Hitze ist, es mit dem Kochen beseitigt wird. Jedoch wird nicht der komplette Alkoholgehalt von alkoholischen Getränken mit der Hitze beseitigt; es hängt von der Sorte und der Zeit des Kochens ab. Zum Beispiel wenn man Bier oder Wein zu kochender Flüssigkeit hinzufügt, und es dann schnell wieder von der Hitze entfernt, bleiben 85 Prozent des Alkohols bestehen. Wenn man den Alkohol anzündet, wie bei flambierten Gerichten, bleiben 75 Prozent bestehen. Sogar nach anderthalb-stündigem Simmern des Gerichts wird es immernoch 20 Prozent des ursprünglichen Alkohol-Gehalts besitzen.

Nur dann, wenn man die Mischung für zwei weitere Stunden simmert, (wie man es mit einem Wein-basierten Rindfleisch-Schmortopf tun würde), würden nur etwa fünf oder 10 Prozent des ursprünglichen Alkoholgehalts bestehen bleiben.

Mayo Clinic Health Oasis http://www.mayohealth.org

 

Islam QA