Über das Verbreiten von persönlichen Nachrichten und Gesprächen
Frage Nr. 21836
Frage:
Welches Hukm (Gesetz) gibt es für den, der persönliche Dinge anderer, seien es Memos, Briefe oder Gespräche, die er mit ihnen hatte, etc., ohne Erlaubnis unter anderen Leuten oder einer bestimmten Gruppe verbreitet?
Antwort:
Preis sei Allâh.
Wenn diese Person es ihm anvertraut hat auf der Basis, dass es geheim bleibt, dann ist es ihm nicht erlaubt, es unter den Leuten zu verbreiten, da der Prophet (a.s.s.) sagte:
"Eine Unterhaltung in einer Versammlung ist etwas Anvertrautes."
Ebenso ist es nicht erlaubt für den Fall, dass es seinem muslimischen Bruder schaden könnte, basierend auf dem Wort des Propheten (a.s.s.):
"Man sollte weder schaden, noch Schaden erwidern."
Und auch falls die Verbreitung zu einem öffentlichen Skandal für einen sündigen muslimischen Bruder führen würde, dessen Sünde von Allâh bedeckt wurde, ist diese nicht erlaubt. Wenn allerdings die Verbreitung einem Scharî’ah-Zweck dient oder der Person oder den Menschen im allgemeinen nützt, und die Person die Geheimhaltung nicht zu einer Bedingung gemacht hat, dann ist die Verbreitung in Ordnung. Tatsächlich könnte er dafür sogar belohnt werden.
Quelle: Islam Q&A


