Idul-Adha spezial

Der Tag des al-Adha

Der zehnte von Dhul-Hijjah (Monat der Hadschist `Id ul- Ad-ha oder der Tag des an-Nahr (die Schlachtung). Er beinhaltet den Abschluss der wichtigsten Riten der Hadsch, und erinnert an Allah's Großzügigkeit Seinem Gesandten Ibrahim gegenüber, als Er Ihm ein Schaf als Lösegeld für seinen Sohn Isma `il zu opfern gab (Friede sei auf ihnen beiden).

„Der Tag des al-Fitr [d.h. `Id ul-Fitr], der Tag des an-Nahr und die Tage des Taschreeq sind `Id Tage für uns Mulime. Das sind Tage des Essens und des Trinkens. [Ahmad, an-Nasa’i, Sahih ul-Jaami` #8192]

Folgende drei Tage 

An diesen Tagen vervollständigen die Pilger ihre Riten, die Muslime führen ihre `Id Feierlichkeiten durch und es ist ihnen verboten zu Fasten. „Die Tage des Taschreeq sind Tage des Essens, Trinkens und des Gedenkens an  Allah.“ [Muslim]

Das Opfer

Das Wort Udhiyah bedeutet ein Tier der ‘An’aam Klasse (d.h. Kamel, Kuh, Schaf oder Ziege), das in den drei Tagen des ´Id al-Adha  geschlachtet wird, wegen dem ´Id und als ein Akt der Anbetung, mit der Absicht,  Allah näher zu kommen.
Dies ist eines der Rituale des Islam, das im Buch Allahs, in der Sunna Seines Gesandten (salla Allahu 3alaihi wa sallam) und gemäß dem Konsens der Muslime vorgeschrieben ist.

Im  Qur´an:

Allah sagt (sinngemäße Übersetzung der Bedeutung):

Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere).“ [Quran 108:2]

Allah sagt (sinngemäße Übersetzung der Bedeutung):

„Sprich (O Muhammad): "Wahrlich, mein Gebet und meine Opferung und mein Leben und mein Tod gehören Allah, dem Herrn der Welten (Menschheit, Dschinn und alles, was existiert). Er hat niemanden neben Sich. Und so ist es mir geboten worden, und ich bin der Erste der Gottergebenen. [Quran 6:162]

Das Wort Nusuk bedeutet Opferung; das ist die Ansicht von Sa’id ibn Jubayr. Und es wurde gesagt, dass Nusukalle Handlungen der Anbetung, einschließlich der Opferung in seiner Bedeutung beinhaltet.

Allah sagt (sinngemäße Übersetzung der Bedeutung):

„Und jedem Volk gaben Wir eine Anleitung zur Opferung, auf dass sie des Namens Allahs für das gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. So ist euer Gott ein Einziger Gott; darum ergebt euch Ihm.“ Und(O, Muhammad) die frohe Botschaft gib den Demütigen (Diejenigen, die Allah in Demut gehorchen und die demütig sind aus dem Kreise der wahren Gläubigen des islamischen Monotheismus). [Quran 22:34]

In der Sunnah:

Es wurde überliefert in

[Sahih al-Bukhari (5558) und Sahih Muslim (1966)],

dass Anas ibn Malik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „ Der Prophet (sallah allahu ´alaihi wa sallam) opferte zwei weiße, schwarz gefleckte Schafsböcke. Er schlachtete sie mit seinen eigenen Händen und sagte dabei ‘Allahu akbar’ und setzte seinen Fuß auf deren Hals.“

Es wurde überliefert, dass ‘Abd-Allah ibn ‘Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „ Der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) blieb in Madinah zehn Jahre und opferte (jedes Jahr an ´Id).

[Überliefert von Ahmad, 4935; al-Tirmidhi, 1507; eingestuft als hasan von al-Albani in Mishkat al-Masabih, 1475]

 

Es wurde überliefert  durch ´Uqbah ibn ´Amir(möge Allah zufrieden mit ihm sein),

dass der Prophet (sallah Allahu 3alaihi wa sallam) Opfertiere unter den Gefährten verteilte und ´Uqbah bekam ein sechsmonatiges Lamm. Er sagte: „O, Gesandter Allahs, ich bekam ein sechsmonatiges Lamm.“ Er (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) sagte: „Opfere es als Opfergabe.“

(Überliefert durch al- Bukhari, 5547)
 

Es wurde überliefert durch al Bara´ ibn ´Azib (möge Allah zufrieden mit ihm sein),

dass der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) sagte: Wer immer ein Opfer darbringt nach dem Gebet hat seine ´Idrituale beendet und folgt dem Weg der Muslime.

(Überliefert durch al-Bukhari, 5545)

Der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) opferte genau wie seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein). Und er sagte, dass die Opfergabe die Tradition der Muslime ist.

Daher  stimmen die Muslime überein, dass es so im Islam vorgeschrieben ist, da es von mehr als einem Gelehrten überliefert wurde.

Aber sie unterschieden, ob es Sunnah mu´akkadah (eine bestätigte Sunnah) oder Pflicht ist, und es nicht erlaubt ist, es wegzulassen.

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass es Sunnah mu´akkadah ist. Das ist die Meinung von Imam Shafa´i, Imam Malik, und Imam Ahmad in Übereinstimmung mit dessen bekanntesten Sichtweise.

Andere waren der Ansicht, es sei Pflicht. Das ist die Sichtweise von Imam Abu Hanifa, und eine der Ansichten von Imam Ahmad. Das war auch die Ansicht, die Ibn Taymiyah bevorzugte, der sagte: „Das ist eine der Ansichten, die durch die malikitische Rechtsschule überliefert wird, oder es scheint eine Sichtweise von Malik zu sein.“

Aus „ Risalat akham al-Udhiyah wa´l-Dhakah von Ibn ´Uthaymin(möge Allah ihm barmherzig sein)

Sheikh Muhammad ibn ´Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „ Opfergabe ist Sunnah mu´akkadah für denjenigen, der dazu in der Lage ist, so sollte diese Person in ihrem eigenen Namen und den Namen der Mitglieder ihres Haushaltes spenden.

 

Die Bedingungen des Opferns

Allah sagt im Qur´an (sinngemäße Übersetzung der Bedeutung)

“ Und jedem Volk gaben Wir eine Anleitung zur Opferung, auf dass sie des Namens Allahs für das gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat.” (Qur´an, 22:34)

Bahimat al-An´am(hier übersetzt mit: Tier der Rinder) beinhaltet Kamele, Rinder und Schafe. Dies ist auch unter den Arabern so bekannt und ist die Sichtweise von al-Hassan, Qatadah und anderen.

Es soll das Alter, das durch die Scharia vorgeschrieben ist, erreicht haben, welches 6 Monate für ein Schaf beträgt und für jedes andere Tier das Alter, in welchem ein Tier als erwachsen gilt, da der  Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam)sagte: „ Spende nichts anderes als ein erwachsenes Tier, es sei denn, es ist schwer für dich, in diesem Fall kannst du ein 6 Monate altes Lamm opfern (Jadh´ah).

(Überliefert durch Muslim)

Als ausgewachsenes  Tier  gilt ein Tier, das erwachsen ist.

Im Fall eines Kamels ist es ein 5-jähriges Tier.

Für ein Rind bedeutet es, dass es 2 Jahre alt sein muss.

Ein Schaf muss 1 Jahr alt sein.

Das Jadh´ah ist ein sechsmonatiges Schaf. Es ist also nicht korrekt, ein Kamel, eine Kuh oder eine Ziege zu opfern, welches noch nicht das Erwachsenenalter erreicht hat, oder ein Schaf, das noch nicht 6 Monate alt ist.

Es sollte frei von jeglichen Fehlern sein, welche es ungeeignet zum Opfern machen, davon gibt es vier:

1. Ein offensichtlicher Defekt an einem Auge wie: das Auge ist eingesunken in der

Augenhöhle, oder es tritt heraus, oder es ist weiß und sichtbar defekt.

2. Offensichtliche Krankheit, deren Symptome klar sichtbar sind an dem Tier wie Fieber, das ihn vom Grasen abhält und Appetitlosigkeit verursacht; die Räude, die offensichtlich die Qualität seines Fleisches oder seine Gesundheit beeinflusst; tiefe Wunden, die seine Gesundheit beeinträchtigen und so weiter.

3. Offensichtliche Lahmheit, welche das Tier daran hindert, normal zu gehen.

4. Abgemagertheit, die kein Fleisch an den Knochen belässt.

Wenn der Prophet(Sallah Allahu 3alaihi wa sallam) darüber gefragt wurde, was vermieden werden solle bei der Opferung, deutete er mit der Hand und sagte: „ Vier: ein lahmes Tier, welches offenkundig lahm ist, ein einäugiges Tier, dessen Defekt sichtbar ist, ein krankes Tier, dessen Krankheit offensichtlich ist und ein abgemagertes Tier, das niemand wählen würde.“

Überliefert durch Imam Malik in al-Muwatta´ aufgrund eines Hadithes von al-Bara´ ibn ´Azib.

Nach einem Hadith, überliefert durch ihn in al-Sunnan, sagte er: “ Der Gesandte Allahs (Sallah Allahu ´alaihi wa sallam) stand zwischen uns und sagte: “Es gibt 4, die nicht erlaubt sind als Opfergabe.“ Und er erwähnte etwas Ähnliches.

(als sahih eingestuft durch al-Albani in Irwa´ al-Ghalil, 1148)

Diese 4 Fehler machen ein Tier unbrauchbar als Opfertier, und sie beinhalten verschiedene Fehler oder mehrere schwere Fehler. So sind auch die folgenden Tiere unbrauchbar für die Opferung:

Eines, das auf beiden Augen blind ist,

eines, das mehr gegessen hat als es ertragen kann, ….

eines, das Schwierigkeiten hat beim Gebären, …

eines, das etwas erlitten hat, was es hätte töten können wie Strangulation oder Fall aus großer Höhe, …

eines, das aufgrund eines Defektes unfähig ist zu gehen,

eines, dem eines seiner Vorder- oder Hinterbeine abgeschnitten ist.

Werden diese Defekte zu den vorher im Text erwähnten hinzugefügt, erreicht die Zahl der Gründe, unter denen ein Tier nicht geopfert werden darf, 10- diese 6 und die anderen 4 zuvor erwähnten.

Das Tier muss dem gehören, der es opfern will oder er muss eine Erlaubnis durch die Scharia oder den Besitzer des Tieres haben. Das Opfer ist ungültig, wenn das geopferte Tier nicht der Person gehört, die es opfert, oder auch, wenn es mit Gewalt genommen wurde, gestohlen oder genommen aufgrund falscher Behauptung etc., denn es ist nicht erlaubt, Allah durch Sünde näher zu kommen. Ein Opfer, dargebracht vom Vormund einer Waise aus dem Besitz der Waise ist gültig, wenn es üblich ist und der Vormund sich unglücklich ist, nicht selbst ein Opfer darbringen zu können.

Eine Opfergabe, dargebracht vom Vormund aus dem Besitz der Person, deren Vormund er ist, ist gültig, wenn es mit der Erlaubnis der Waise  geschieht.

Niemand weiteres darf Ansprüche auf das Opferteir haben, die Opferung eines Tieres, das als Pfand gehalten wird, ist ungültig.

Es muss zu der Zeit, die in der Scharia festgelegt ist, welches die Zeit umfasst von nach dem ´Idgebet am Opfertag bis zum Sonnenuntergang des letzten Tages von al- Tashriq, welcher der 13. Tag von Dhu´l- Hijjah ist. So gibt es insgesamt 4 Tage, an denen das Opfertier geschlachtet werden kann, der Tag des ´Id nach dem Festgebet und die drei folgenden Tage. Wer auch immer schlachtet vor der Beendigung des ´Idgebetes  oder nach dem Sonnenuntergang am 13. Dhu´l- Hijjah, dessen Opfer ist ungültig aufgrund des Hadithes überliefert durch al-Bukhari von  al-Bara’ ibn ‘Aazib (möge Allah zufrieden mit ihm sein), laut welchem der Prophet (sallah Allahu 3alaihi wa sallam) sagte: „ Wer auch immer sein Opfertier schlachtet vor dem Gebet, so ist es Fleisch, welches er seiner Familie bringt aber kein Opfer.“ Und er erzählte weiter, dass Jundub ibn Sufyan al-Bajali (möge Allah zufrieden ihm sein), sagte: „ Ich hörte den Gesandten Allahs (sallah Allahu 3alaihi wa sallam) sagen: „Wer auch immer das Opfertier schlachtet, bevor er gebetet hat, lasst es ihm ersetzen durch ein anderes.“

Und es wird berichtet, dass Nubayshah al-Hadhali (möge Allah mit ihm zufrieden sein), sagte:

„ Der Gesandte Allahs( sallah Allahu 2alaihi wa sallam) sagte: „Die Tage des al- Tashriq sind die Tage des Essens, Trinkens und Gedenkens an Allah.“

(Überliefert durch Muslim)

Wenn er aber einen Grund hat, es zu verspäten über die Zeitdauer der Tashriqtage hinaus, z.B., wenn das Tier weggelaufen ist und kein anderes Tier da ist an seiner Stelle geschlachtet zu werden und das weggelaufene Tier konnte erst nach der vorgeschriebenen Zeit gefunden werden, oder jemand anderes wurde mit der Schlachtung beauftragt, diese Person allerdings vergaß die Schlachtung in der zulässigen Zeit, so ist nichts Falsches daran, das Tier nach der festgesetzten Zeit zu schlachten. Das ist analog zu der Situation, dass, wenn jemand ein Gebet verschlafen oder vergessen hat, er dieses sofort nachholen soll, nachdem er erwacht ist oder sich erinnert.

Es ist erlaubt, das Opfertier zu jeder Tageszeit zu schlachten, am Tag oder in der Nacht, besser jedoch ist es, es tagsüber zu schlachten, und besser ist es auch am Tag des ´Id zu schlachten nach den beiden Khutbas. Jeder Tag ist besser als der darauf folgende, denn das bedeutet, dass man eilt, Gutes zu tun.

 

Das Kürzen der Haare und Nägel vermeiden

Sheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Baz (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:

Wenn jemand opfern will und der Monat Dhu´l-Hijjah begonnen hat, sei es durch die Sichtung des Mondes oder weil der vorhergegangene Monat Dhu´l- Qa´dah nach 30 Tagen beendet wurde, so ist es ihm verboten, etwas von seinem Haar, seinen Nägeln oder seiner Haut zu entfernen bis nach der Schlachtung seines Opfertieres gemäß einem Hadith  von Umm Salamah (möge Allah zufrieden mit ihr sein), nach welchem der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) sagte: „ Wenn du den Neumond von Dhu´l-Hijjah siehst- nach einer anderen Version, wenn die 10 Tage von Dhu´l- Hijjah beginnen- und einer von euch ein Opfer darbringen will, so soll er darauf verzichten, seine Haare und Nägel zu schneiden.“

 

Überliefert durch Ahmad und Muslim

Entsprechend einer anderen Version: „ Lasst ihn nichts von seinem Haar und seinen Nägeln entfernen, bis er sein Opfertier dargebracht hat“.

Und entsprechend einer weiteren Version: „ Er darf nichts an seinem Haar und seiner Haut berühren (ändern).“

Wenn er die Absicht zu opfern während der ersten 10 Tage von Dhu´l-Hijjah fasst, muss er sich dessen enthalten von dem Moment an, in dem er die Absicht gefasst hat und was er vorher getan hat ( in Bezug auf Haare, Nägel kürzen), so lädt er keine Sünde auf sich.

Der Grund für dieses Verbot ist, dass demjenigen (der ein Opfertier schlachten will) und der die  Hajjriten vollzieht und Allah näher kommen will  durch die Schlachtung seines Opfertieres, es durch eine Bedingung des Ihram- nämlich sich des Kürzens der Haare und Nägel zu enthalten- dies auch verboten ist.

Diese Regel betrifft nur denjenigen, der ein Opfertier darbringen will. Sie betrifft nicht denjenigen, in dessen Namen ein Opfertier dargebracht wird, da der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) sagte: „Wenn jemand von euch ein Opfertier schlachten will…“.

Er sagte nicht: „… in dessen Namen ein Opfertier geschlachtet wird“.

Und der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) opferte gewöhnlich im Namen der Mitglieder seines Haushaltes, und es ist nicht überliefert, dass er ihnen gesagt hätte, sich dessen (Haare und Nägel kürzen etc.) zu enthalten.

Folglich ist es der Familie dessen, der ein Opfertier schlachten will, erlaubt, etwas von ihrem Haar, ihren Nägeln oder ihrer Haut zu entfernen während der ersten 10 Tage des Dhu´l- Hijjah.

Falls die Person, die das Opfer darbringen will, etwas von ihrem Haar, ihren Nägeln oder ihrer Haut entfernt, muss sie Reue zeigen vor Allah und darf es nicht wieder tun, aber sie muss keine Sühne leisten dafür, und es hält sie nicht davon ab, zu opfern, wie manche Menschen glauben. Wenn jemand irgendetwas davon aus Vergesslichkeit oder Unwissenheit tut, oder unbeabsichtigt einige von seinen Haaren herunter fallen, so begeht er keine Sünde. Und, wenn er diese entfernt, so kann er es tun und er begeht keinen Fehler, genauso, wenn ein Nagel abbricht und er sich darüber ärgert, so kann er ihn abschneiden, oder, wenn er ein Haar im Auge hat, kann er es entfernen, oder, wenn Haar entfernt werden muss, um eine Wunde zu versorgen und bei ähnlichem.

 

Die Zeit des Opferns

Die Zeit der Opfergabe beginnt nach dem ´Idgebet von ´Id al-Adha und endet mit dem Sonnenuntergang des 13. Tages von Dhu´l-Hijjah. Foglich gibt es 4 mögliche Tage für die Opfergabe, der Tag des ´Id und die 3 Tage danach.

Es ist besser, direkt nach dem ´Idgebet zu schlachten, wie der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) es zu tun pflegte so dass das erste, was er am Tage von `Id aß, Fleisch von seinem Opfertier war.

Ahmad (22475) überlieferte, dass Buraydah (möge Allah zufrieden mit ihm sein) sagte: „ Allahs Gesandter (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) kam nicht heraus am Tag von `Id al-Fitr, bevor er gegessen hatte, und am Tag von ´Id al-Adha aß er nicht, bevor er zurückkam nach Hause, um dann vom Fleisch seines Opfertieres zu essen.

 [Al-Zayla’i überlieferte in Nasb al-Rayah (2/221) dass Ibn al-Qattan es als Sahih eingestuft hat].

Ibn al-Qayyim(möge Allah ihm barmherzig sein), sagte in Zad al-Ma’ad (2/319): 

´Ali ibn Abi Talib(möge Allah barmherzig mit ihm sein) sagte: „ Die Tage der Opfergabe sind der Opfertag (Opferfest) und die 3 Tage danach.“ Das ist die Ansicht des Imams von  Basra, al- Hassan, des Imams der Leute in Makkah, ´Ata´ ibn Ali Rabah, des Imams des syrischen Volkes, al-Awza´i und des Imams der Hadithlehren al-Shafi´i (möge Allah barmherzig mit ihnen sein). Auch Ibn al-Mundhir bevorzugte diese Meinung. Die 3 Tage sind spezifiziert, da sie die Tage von Mina sind, die Tage der Steinigung des Teufels (Jamarat) und der Tage von al-Tashriq. Es ist verboten, an diesen Tagen zu fasten. Durch zwei Überlieferungsketten, wobei die eine die andere stützt, dass der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) sagte: „ Ganz Mina ist ein Opferplatz und alle Tage von al-Tashriq sind Opfertage.

(Zitatende)

[Der Hadith ist als sahih eingestuft durch al-Albani in al-Silsilah al-Sahihah, 2476]

Die Zeitspanne der Opfergabe betreffend sagt Sheikh Ibn ´Uthaymin in Ahkam al-Udhiyah:

Sie erstreckt sich von der Zeit direkt nach dem ´Idgebet am Opfertag bis zum Sonnenuntergang des letzten Tages von al-Tashriq, dem 13. Tag von Dhu´l-Hijjah.

So gibt es folglich 4 Tage, an denen das Opfertier geschlachtet werden kann: Der Tag des ´Id nach dem Gebet und die drei folgenden Tage. Wer auch immer vor der Beendigung des Festgebetes oder nach dem Sonnenuntergang des 13. schlachtet, dessen Opfer ist ungültig…

Falls derjenige aber eine Entschuldigung dafür hat, dass er es verspätet bis nach den Tagen von al-Tashriq, sei es weil das Opfertier entlaufen ist ohne sein Verschulden und er es nicht wieder fand bevor die Opferzeit vorbei war oder er Jemanden mit der Schlachtung in seinem Namen beauftragte, und der Beauftragte es vergaß, bevor die vier Tage vorbei waren, so ist es kein Fehler, das Tier nach den vier Tagen zu schlachten, da eine Entschuldigung vorliegt analog zu der Situation, dass jemand schläft und ein Gebet verpasst oder ein Gebet vergisst,

sein Gebet verrichten soll, sobald erwacht oder sich dessen erinnert.

Es ist erlaubt, das Opfertier in der vorgegebenen Zeit am Tage oder nachts zu schlachten, besser jedoch ist es tagsüber und der Tag des `Id nach den beiden Khutbas ist der beste Zeitpunkt. Jeder Tag ist besser als der folgende, weil man sich eilt, Gutes zu tun.

Zitatende

In „ Fatawa al-Lajnah al- Da´imah“ (11/406) wird gesagt:

Die Opfertage für Pilgerer, die qiran oder tamattu` vollziehen um das Opfertier darzubringen sind vier: Der Tag des `Id und die drei folgenden Tage. Die Zeit, das Opfer darzubringen endet mit dem Sonnenuntergang des vierten Tages, entsprechend der solidesten Gelehrtenmeinung.

Zitatende

 

Was während des Schlachtens gesagt wird

Es ist Sunnah für denjenigen, der sein Opfertier schlachten will, während des Schlachtens zu sagen:

Bismillah, wa Allahu akbar, Allahumma hadtha minka wa laka, hadtha ‘anni oder, wenn es in seinem Namen von jemand anderem geopfert wurde:- hadtha ‘an [fulan], Allahumma taqabbal min [fulan] wa aali [fulan]. 
(Im Namen Allahs, Allah ist der Größte, O Allah, dies ist von Dir und für Dich. Es ist in meinem Namen -oder wenn es im Namen von jemand anderem geopfert wurde- Dies ist im Namen von (Soundso). Oh, Allah, nimm dieses Opfer an von( Soundso) und der Familie von (Soundso)- hier muss er seinen Namen erwähnen statt Soundso.

Pflicht hierbei ist das Sagen von Bismillah; den Rest zu sagen wird bevorzugt, ist aber nicht Pflicht.

Al-Bukhari (5565) und Muslim (1966)überlieferten, dass Anas sagte: „ Der Prophet (Sallah Allahu `alaihi wa sallam) opferte zwei gehörnte Rinder, die schwarz-weiß gefleckt waren. Er schlachtete sie selbst, sagte Bismillah und Allahu akbar und stellte seinen Fuß auf ihre Nacken.“

Muslim (81967)überlieferte von A´ishah, dass der Prophet (sallah Allahu ´alaihi wa sallam) anordnete, dass ein gehörntes Rind zu ihm gebracht werde so dass er es opfern konnte. Er sagte: „ Oh, A´ishah, gib mir das Messer.“ Dann sagte er: „ Schärfe es an einem Stein.“ So tat sie und er nahm es dann und nahm das Rind, legte es nieder und bereitete die Schlachtung vor. Er sagte: „ Im Namen Allahs, oh Allah, akzeptiere dieses Opfer von Muhammad und der Familie Muhammads und der Gemeinde Muhammads.“ Dann opferte er es.“

At-Tirmidhi (1521)überlieferte, dass Jabir ibn ‘Abd-Allah sagte: Ich war mit dem Propheten ( sallahAllahu ´alaihi wa sallam) zum Opfertag auf dem Gebetsplatz. Nachdem er (sallahAllahu ´alaihi wa sallam) die Khutbah beendet hatte, kam er vom Minbar herunter. Ein Rind wurde gebracht und Muhammad (sallahAllahu ´alaihi wa sallam) schlachtete es mit seinen eigenen Händen. Er (SallahAllahu ´alaihi wa sallam) sagte: „ Im Namen Allahs, Allah ist der Größte. Dies ist in meinem Namen und dem Namen derjenigen meiner Ummah, die nicht geopfert haben.“

Durch Al-Albani in Sahih al-Tirmidhi als sahih (gesund) eingestuft.

In manchen Überlieferungen sind die Worte: „Oh, Allah, dies ist von Dir für Dich“ hinzugefügt.

Siehe Irwa’ al-Ghalil, (1138, 1152)

Allah humma minka (Oh, Allah, das ist von Dir) bedeutet, dass dieses Opfer ein Geschenk und eine Versorgung ist, die mich durch Dich erreichte. Laka (für Dich) bedeutet, es ist gewiss allein für Dich.

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