Der Status der Frau im Islam

Der Status der Frau im Islam

 

Dr. Jamal Badawi

 

I. Einführung

 

Der Status der Frau in der Gesellschaft ist eine Frage welches noch nicht ganz erledigt ist. Die Stellung des Islam ist eins der Themen welches dem westlichen Leser mit wenigsten Objektivität vorgestellt wurde.

 

Der vorliegende Text soll eine kurze und authentische Einführung auf die Frage, wie denn der Islam in dieser Hinsicht steht darstellen. Die Lehren des Islam basieren in erster Linie auf dem Koran ( Gottes Offenbarung) und die Hadith ( Aussagen des Propheten) .

 

Der Koran und die Hadith , richtig und bewusst verstanden,

stellen die Hauptquelle der Bestätigung für irgendeine Stellung oder Ansicht, welches auf den Islam zurückgeführt wird,  dar.

 

Die Arbeit beginnt mit einen kurzen Überblick über Frauen aus der vorislamischen Zeit. Danach legt sie ihren Schwerpunkt auf folgende Hauptfragen:

Was ist die Stellung der Frau hinsichtlich der Frau in der Gesellschaft? Wie ähnlich oder verschieden ist die Stellung der Frau vom „Geiste der Zeit“ welches zur Zeit der Offenbarung des Islam dominant war? Wie sieht es mit den  „Rechten“ aus, welche in den letzten Jahrzehnten von Frauen erlangt wurden?

 

II. Der Geschichtliche Blickwinkel

 

Ein Hauptziel dieser Arbeit ist es eine faire Evaluation über das was der Islam hinsichtlich der Widerherstellung der Würde und Rechte der Frauen geleistet hat (oder versagt hat….) darzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen , kann es nützlich sein, kurz zurückzuschauen, wie die Frauen allgemein in den vorherigen Zivilisationen und Religionen, insbesondere die dem Islam vorgekommen sind (Vor – 610 n.Chr.), behandelt wurden. Ein Teil der Informationen die hier zur Verfügung gestellt werden, beschreiben jedoch den Status der Frau bis hin zum 19. Jahrhundert, also mehr als 12 Jahrhunderte nach dem Islam.

 

 

Frauen in der Alten Zivilisation

 

Die Encyclopedia Britannicabeschreibt den Status der Indischen Frau folgendermaßen:

In Indien  war die Unterwerfung ein Grundprinzip. Manu sagt, dass die Frauen Tag und Nacht von ihren Beschützern in Abhängigkeit gehalten werden müssen. Die Regelung der Erbschaft bedachte nur die männliche Linie der Familie und schloss Frauen aus.

 

In den hinduistischen Schriften, wird die gute Ehefrau folgendermaßen beschrieben: Eine Frau deren Geist, Stimme und Körper in Unterwerfung gehalten werden, erlangt ein hohes Ansehen in dieser Welt und in der nächsten den gleichen Aufenthalt  wie ihr Ehemann.“

 

In Athen waren die Frauen nicht besser dran als die indischen und römischen Frauen.

 

Die athenischen Frauen waren immer niedriger gestellt, Untertanen einiger Männer, wie ihren Vätern, ihren Brüdern oder einigen ihren männlichen Verwandten.

 

Ihre Zustimmung wurde allgemein als nicht nötig gedacht und „sie war verpflichtet sich den Wünschen ihrer Eltern zu beugen und von ihnen ihren Ehemann zu erhalten und ihren Herrn, selbst wenn sie ihr fremd waren.“

 

Ein Historiker beschrieb die römische Frau folgendermaßen:“ ein Säugling, eine Minderjährige, ein Mündel, eine Person die unfähig war irgendetwas nach ihrem persönlichen individuellen Geschmack zu tun oder zu handeln, eine Person die ständig unter der Anleitung und Obhut ihres Mannes steht.

 

In der Encyclopedia Britanicca, finden wir eine Zusammenfassung des rechtmäßigen Status der Frauen in der römischen Zivilisation:

 

Im römischen Recht war eine Frau sogar in den historischen Zeiten vollständig abhängig. Wenn sie verheiratet war so ging ihr Eigentum in die Gewalt des Ehemannes über...die Ehefrau war die gekaufte Frau ihres Ehemannes und wie eine Sklavin wurde sie nur für seinen Nutzen erworben. Eine Frau konnte weder ein bürgerliches noch öffentliche Amt ausüben, sie konnte keine Zeugin, Bürgin, Tutorin oder Konservatorin sein. Auch konnte sie nicht adoptieren oder adoptiert werden, ein Testament oder einen Vertrag machen. Unter der skandinavischen Rasse waren Frauen „ständig unter Anleitung, ob verheiratet oder nicht. Noch zum Gesetz des Christian V , Ende des 17. Jahrhunderts, wurde erlassen, dass wenn eine Frau ohne das Einverständnis ihres Tutors heiratet, dass er, wenn er wünschte, er über ihr ganzes Leben hindurch die Verwaltung und den Ususfructus über ihr persönliches Hab und Gut hatte.

 

Laut dem englischen Common Law  wurde:

 

...alles Besitz den eine Frau zur Zeit ihrer Heirat hat, zum Eigentum ihres Ehemannes. Er war dazu berechtigt das Land zu vermieten und jeden Gewinn welches während des gemeinsamen Lebens des Ehepaares durch das Betreiben des Besitzes gemacht werden kann. Nach einiger Zeit erdachten sich die Englischen Gerichte Mittel um den Ehemann zu verbieten über das Grundbesitz ohne die Zustimmung der Ehefrau zu transferieren. Doch er behielt noch das Recht es zu verwalten und das Geld, welches es erzielt, zu behalten. Was den persönlichen Eigentum der Frau angeht, so hat der Ehemann die vollständige Gewalt darüber. Er hatte das Recht es so auszugeben, wie er es für richtig hielt.

 

Erst Ende des 19. Jahrhunderts begann sich die Situation zu bessern.

„Durch eine Reihe von Artikeln , beginnend mit dem Married women's Property Act im Jahre1870,  abgeändert 1882 und 1887, erreichten verheiratete Frauen das Recht Besitz zu haben und Verträge einzugehen und waren so gleichgestellt mit alten Jungfern, Witwen und Geschiedenen.“ Noch im 19. Jahrhundert schrieb eine Autorität, Sir Henry Maine, im Ancient Law : „Keine Gesellschaft welche eine Spur der christlichen Institutionen erhalten haben , dürfte den verheirateten Frauen die persönliche Freiheit zurückgeben , welches ihnen durch das Mittel- Römische Gesetz verliehen worden ist.

 

In seinem Essay, „Die Unterwerfung der Frauen“,  schreibt John Stuart Mill:

 

Ständig wird uns gesagt, dass die Zivilisierung und das Christentum der Frau ihre Rechte zurückgegeben haben. Unterdessen ist die Frau die Hausangestellte des Ehemannes. Nicht weniger bis das die Verpflichtung so weit geht wie Sklaven,  so wie sie gewöhnlich bezeichnet werden.

 

Bevor wir zu den quranischen Verordnungen bezüglich des Status der Frau übergehen , können ein paar biblische Verordnungen mehr Licht in das Thema bringen und folglich eine bessere Basis für eine unvoreingenommene Beurteilung sein. Im mosaischen Gesetz wurde die Ehefrau versprochen. Die Encyclopedia Biblical erklärt dieses Konzept wie folgt: „Sich eine Frau versprechen zu lassen, meinte einfach einen Besitz zu erlangen durch Zahlung des Einkaufsgeldes. Die Versprochene ist ein Mädchen , für das das Geld bezahlt wurde . „Aus rechtlicher Sicht war die Zustimmung des Mädchens nicht notwendig für die Gültigkeit der Heirat.“ Die Zustimmung des Mädchens ist nicht notwendig und der Bedarf ist nirgends im Gesetz verankert.“

 

Über das Scheidungsrecht, liest man in der Encyclopedia Biblical: „Da die Frau Eigentum des Mannes ist, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass er das Recht hat sie zu scheiden. Das Scheidungsrecht war nur dem Mann vorbehalten.“ In dem Mosaischen Gesetz war die Scheidung nur ein Privileg des Ehemannes...

 

Die Stellung der christlichen Kirche bis vor wenigen Jahrhunderten,  schien, sowohl von dem mosaischen Gesetz als auch von dem „stream of thought“ welcher  zu diesen  zeitgenössischen Kulturen vorherrschend war beeinflusst zu sein. In ihrem BuchMarriage East and West schreiben David und Vera Mace:

Niemand soll annehmen, dass unser christliches Erbe frei von solchen beleidigenden Urteilen ist. Es würde schwierig werden, irgendwo eine Sammlung von erniedrigenderen Referenzen über das weibliche Geschlecht ,als die der früheren kirchlichen Väter bereitstellen, zu finden. Lecky, der berühmte Historiker, spricht davon (dieser heftiger Anreiz, welche einen so  auffälligen und  grotesken Anteil des Schreibens der Väter war…die Frau wurde als die Tür der Hölle vorgestellt, als die Mutter aller menschlichen Krankheiten. Sie sollte sich , allein beim Gedanken, dass sie eine Frau war, schämen. Sie sollte in ständiger Buße leben, wegen der Flüche, die sie auf die Welt gebracht hat. Sie sollte sich für ihr Kleid schämen, da es das Denkmal ihres Fallens  ist. Sie sollte sich ganz besonders für ihre Schönheit schämen, da es das stärkste Mittel des Teufels ist. Eins der verletzendesten dieser Attacken auf Frauen ist die von Tertullian: (Wisst ihr das ihr alle Eva seid? Das Urteil  Gottes auf dieses eure Geschlecht lebt in diesem Zeitalter: Die Schuld muss aus Notwendigkeit auch leben. Ihr seid das Eingangstor des Teufels: Ihr seid die Enthüllten, des verbotenen Baumes. Ihr seid die ersten Deserteure des göttlichen Gesetzes. Ihr seid die, welche ihn (dem Mann) überzeugt, dem der Teufel nicht mutig genug war um anzugreifen. Ihr habt ganz einfach Gottes Bild, Mann, zerstört. Wegen euer Verlassens,  ist der Tod- ja sogar Gottes Sohn musste sterben.). Die Kirche bestätigte nicht nur den niederen Status der Frau, sondern sie entzog sie von ihren Rechten, die sie zuvor genossen hatte.

 

 

III. Frauen im Islam

 

Mitten in der Dunkelheit, die die Welt umschlang, hallte die göttliche Offenbarung im weiten der Arabischen Wüste mit einer neuen edlen und universellen Botschaft zur Menschheit:

 

Ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege der) Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.[Der edle Quran 4:1]

 

Ein Gelehrte der über diese Verse nachdachte sagte: „Man glaubt, dass es keinen Text gibt, weder alten noch neuen, der mit der Menschlichkeit der Frauen von allen Aspekten mit einer solchen erstaunlichen Prägnanz, Wortgewandtheit, Tiefe und Originalität umgeht wie diese göttliche Verordnung.“

 

Der Koran betont das  edle und natürliche Konzept:

 

Er ist es, Der euch erschuf aus einem einzigen Menschen, und von ihm machte Er sein Weib, daß er an ihr Erquickung finde. Und wenn er sie erkannt hat, dann trägt sie leichte Last und geht mit ihr herum. Und wenn sie schwer wird, dann beten beide zu Allah, ihrem Herrn: «Wenn Du uns ein gesundes (Kind) gibst, so werden wir wahrlich unter den Dankbaren sein.»[Der edle Quran 7:189]

 

Der Schöpfer der Himmel und der Erde - Er hat aus euch selbst Gefährten für euch gemacht und Gefährten aus den Tieren. Dadurch vermehrt Er euch. Nichts gibt es Seinesgleichen; und Er ist der Allhörende, der Allsehende.[Der edle Quran 42:11]

 

Allah gab euch Gattinnen aus euch selbst, und aus euren Gattinnen machte Er euch Söhne und Enkel, und Er hat euch versorgt mit Gutem. Wollen sie da an Nichtiges glauben und Allahs Huld verleugnen?[Der edle Quran 16:72]

 

 

Der Rest dieser Arbeit umreißt die Stellung des Islam hinsichtlich des Status der Frau in der Gesellschaft aus den verschiedenen Aspekten – den spirituellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.Der Spirituelle Aspekt

 

Nach Koran und Sunna haben Mann und Frau dieselbe spirituelle menschliche Natur.

 

Ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege der) Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.[Der edle Koran 4:1]

 

Er ist es, Der euch erschuf aus einem einzigen Menschen, und von ihm machte Er sein Weib, daß er an ihr Erquickung finde. Und wenn er sie erkannt hat, dann trägt sie leichte Last und geht mit ihr herum. Und wenn sie schwer wird, dann beten beide zu Allah, ihrem Herrn: «Wenn Du uns ein gesundes (Kind) gibst, so werden wir wahrlich unter den Dankbaren sein.» [Der edle 7:189]

 

Der Schöpfer der Himmel und der Erde - Er hat aus euch selbst Gefährten für euch gemacht und Gefährten aus den Tieren. Dadurch vermehrt Er euch. Nichts gibt es Seinesgleichen; und Er ist der Allhörende, der Allsehende. [Der edle 42:11]

 

Mann und Frau sind mit derselben spirituellen menschlichen Natur erschaffen worden. Wie der Koran sagt, hat Allah sie beide aus einer einzigen Person bzw. „einer Seele“ erschaffen (arab. Nafsin wahida).

Die Größe dieses universalen göttlichen Geschenks wird im Koran verdeutlicht:

 

Dann formte Er ihn und hauchte ihm von Seinem Geiste ein. Und Er hat euch Ohren und Augen und Herzen gegeben. Aber wenig Dank wißt ihr![Der edle Koran 32:9]

 

Im Bezug auf Adam, den Vater von Mann und Frau, sagt der Koran, dass Allah den Engeln befohlen hat, sich vor ihm (aus Respekt) niederzuwerfen:

 

Wenn Ich ihn nun vollkommen geformt und ihm von Meinem Geiste eingehaucht habe, dann fallet mit ihm dienend nieder.»[Der edle Koran 15:29]

 

Allah hat beiden Geschlechtern eine ihnen eigene Würde gegeben und Mann und Frau allesamt zu Seinen Verwaltern auf der Erde gemacht.

 

Wir haben doch wahrlich die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie versorgt mit guten Dingen und sie ausgezeichnet, eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir geschaffen.[Der edle Koran 17:70]

 

Und als dein Herr zu den Engeln sprach: «Ich will einen Statthalter auf Erden einsetzen», sagten sie: «Willst Du denn dort solche Wesen haben, die darauf Unfrieden stiften und Blut vergießen? - und wir loben und preisen Dich und rühmen Deine Heiligkeit.» Er antwortete: «Ich weiß, was ihr nicht wißt.»[Der edle Koran 2:30]

 

Der Koran macht nicht die Frau für den Sündenfall des Menschen verantwortlich und betrachtet Schwangerschaft und Geburt auch nicht als Strafe dafür, dass der Mensch vom verbotenen Bau gegessen hat“.

 

Im Gegenteil: Der Koran beschreibt Adam und Eva als gleichermaßen verantwortlich für die Sünde im Paradiesgarten, wobei Eva nie als Alleinschuldige dargestellt wird.

 

Der Koran schätzt Schwangerschaft und Geburt für die Liebe und den Respekt, den Kinder ihrer Mutter entgegenbringen sollen.

 

«O Adam, weile du und dein Weib in dem Garten und esset, wo immer ihr wollt, nur nähert euch nicht diesem Baume, sonst seid ihr Ungerechte.» Doch Satan flüsterte ihnen Böses ein, daß er ihnen kundtun möchte, was ihnen verborgen war von ihrer Scham. Er sprach: «Euer Herr hat euch diesen Baum nur deshalb verboten, damit ihr nicht Engel werdet oder Ewiglebende.» Und er schwor ihnen: «Gewiß, ich bin euch ein aufrichtiger Ratgeber.» So verführte er sie durch Trug. Und als sie von dem Baume kosteten, da ward ihre Scham ihnen offenbar und sie begannen, sich in die Blätter des Gartens zu hüllen. Und ihr Herr rief sie: «Habe Ich euch nicht diesen Baum verwehrt und euch gesagt: ""Wahrlich, Satan ist euch ein offenkundiger Feind""?»  Sie sprachen: «Unser Herr, wir haben wider uns selbst gesündigt; und wenn Du uns nicht verzeihst und Dich unser erbarmst, dann werden wir gewiß unter den Verlorenen sein.» Er sprach: «Hinab mit euch; die einen von euch sind den anderen feind. Und es sei euch auf der Erde ein Aufenthaltsort und eine Versorgung auf Zeit.» Er sprach: «Dort sollt ihr leben, und dort sollt ihr sterben, und von dort sollt ihr hervorgebracht werden.» O Kinder Adams, Wir gaben euch Kleidung, eure Scham zu bedecken, und zum Schmuck; doch das Kleid der Frömmigkeit - das ist das beste. Dies ist eins der Zeichen Allahs, auf daß sie (dessen) eingedenk sein mögen. O Kinder Adams, laßt Satan euch nicht verführen, wie er eure Eltern aus dem Garten vertrieb, ihnen ihre Kleidung raubend, auf daß er ihnen ihre Scham zeigte. Wahrlich, er sieht euch, er und seine Schar, von wo ihr sie nicht seht. Denn siehe, Wir haben die Teufel zu Freunden derer gemacht, die nicht glauben.[Der edle Koran 7:19-27]

 

Bezüglich Schwangerschaft und Geburt sagt der Koran folgendes:

 

Und Wir haben dem Menschen für seine Eltern ans Herz gelegt - seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre -: «Sei dankbar Mir und deinen Eltern. Zu Mir ist die Heimkehr.[Der edle Koran  31:14]

 

Wir haben dem Menschen Güte gegen seine Eltern zur Pflicht gemacht. Seine Mutter trug ihn mit Schmerzen, und mit Schmerzen gebar sie ihn. Und ihn zu tragen und ihn zu entwöhnen erfordert dreißig Monate, bis dann, wenn er seine Vollkraft erlangt und vierzig Jahre erreicht hat, er spricht: «Mein Herr, sporne mich an, dankbar zu sein für Deine Gnade, die Du mir und meinen Eltern erwiesen hast, und Rechtes zu wirken, das Dir wohlgefallen mag. Und laß mir meine Nachkommenschaft rechtschaffen sein. Siehe, ich wende mich zu Dir; und ich bin einer der Gottergebenen.»[Der edle Koran 46:15]

 

 

Mann und Frau haben dieselbe religiöse und moralische Verpflichtung und Verantwortung:

 

Ihr Herr antwortete ihnen also: «Ich lasse das Werk des Wirkenden unter euch, ob Mann oder Weib, nicht verloren gehen. Die einen von euch sind von den andern. Die daher ausgewandert sind und vertrieben wurden von ihren Heimstätten und verfolgt wurden für Meine Sache und gekämpft haben und getötet wurden, Ich werde wahrlich von ihnen hinwegnehmen ihre Übel und sie in Gärten führen, durch die Ströme fließen: ein Lohn von Allah, und bei Allah ist der schönste Lohn.»[Der edle Koran 3:195]

 

Wer aber gute Werke tut, sei es Mann oder Weib, und gläubig ist: sie sollen in den Himmel gelangen, und sie sollen auch nicht so viel Unrecht erleiden wie die kleine Rille auf der Rückseite eines Dattelkernes.[Der edle Koran 4:124]

 

Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken - Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn bereitet.[Der edle Koran 33:35]

 

Und (gedenke) des Tags, da du die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sehen wirst, indes (die Strahlen) ihres Lichts vor ihnen und zu ihrer Rechten hervorbrechen: «Frohe Botschaft euch heute! - Gärten, durch die Ströme fließen, darin ihr weilen werdet. Das ist die höchste Glückseligkeit.»[Der edle Koran 57:12]

 

Was die religiösen Pflichten, wie das tägliche Gebet, das Fasten, Armensteuer und die Pilgerfahrt geht, gibt es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau. Tatsächlich  hat die Frau in einigen Fällen einen Vorteil gegenüber dem Mann. Zum Beispiel, die Frau ist von den täglichen Gebeten und dem Fasten  und während ihrer Periode  40 Tage nach der Geburt befreit. Auch ist sie während der Schwangerschaft und wenn sie das Kind stillt, vom Fasten befreit wenn es eine Bedrohung für ihre Gesundheit oder des Babys darstellt.  Wenn das verpasste Fasten eine Pflicht ist ( während des Monats Ramadan) , so kann sie die verpassten Tage wann immer sie kann, nachholen. Sie muss nicht die verpassten Gebete für die oben genannte Gründe nachholen.  Obwohl die Frauen in die Moschee können und während der Tage des Propheten (Frieden und Segen auf ihm) auch hingegangen sind ist ihre Anwesenheit an dem Freitagsgebet optional für sie , wobei es für Männer Freitags obligatorisch ist.

 

Dies ist ganz klar ein zärtliches Gespür der Islamischen Lehren, das sie gegenüber der Tatsache rücksichtsvoll ist, dass eine Frau ihr Kind stillen kann oder wenn sie sich um es sorgt und so unfähig sein kann in die Moschee  zu den Gebetszeiten zu gehen. Auch nehmen sie die physiologischen und psychologischen Veränderungen, die mit ihren natürlichen weiblichen Funktionen in Zusammenhang stehen unter Rücksicht.

 

 

 

 

2. Der soziale Aspekt

 

a.)Die Frau als Tochter

 

Der Koran hat der grausamen vorislamischen Praxis der Tötung von weiblichen Neugeborenen ein Ende gesetzt:

 

Und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird :“Für welch ein Verbrechen würdest du getötet? [Der edle Quran 81:8-9)

 

Der Koran tadelt außerdem die abweisende Haltung einiger Eltern, wenn sie von der Geburt eines Mädchens anstelle eines Jungen hören:

 

Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den inneren Schmerz. Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande, oder (soll er sie) in der Erde verscharren? Wahrlich,übel ist,wie sie urteilt! [Der edle Quran 16:58-59]

 

Eltern sind verpflichtet, ihre Töchter zu unterstützen und freundlich und gerecht zu ihnen zu sein. Der Prophet Muhammed (s) sagte:

“Wer eine Tochter hat und sie nicht lebendig begräbt, sie nicht verletzt und ihr nicht dem Sohn verzieht, den wird Allah ins Paradies ein gehen lassen.“ (Ahmad)

„Wer zwei Töchter großzieht bis sie die Reife erreicht haben, der wird mit mir am Tage des Gerichts so erscheinen, und der Prophet legte seine  zwei Finger nebeneinander (um die Nähe auszudrücken).“ (Ahmad)

 

Ein sehr wichtiger Aspekt, der die Zukunft der Töchter stark beeinflusst, die Erziehung. Erziehung ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verantwortung für alle Männer und Frauen. Der Prophet Muhammed (s) sagte:“Die Suche nach Wissen ist eine Pflicht für alle Muslime.“ (Ibn Madscha) Das Wort „Muslime“ schließt hier beide Geschlechter ein.

 

 

b) Die Frau als Ehegattin

 

Im Islam ist die Ehe auf Gegenseitigkeit gegründet. Dies bezieht sich auf den Frieden innerhalb der Ehe, auf die Liebe und die Leidenschaft, nicht nur auf die Befriedigung des menschlichen Sexualtriebs.

 

Und unter Seinen Zeichen ist dies, daß Er Gattinnen für euch schuf aus euch selber, auf daß ihr Frieden in ihnen fändet, und Er hat Liebe und Zärtlichkeit zwischen euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt.[Der edlem Quran 30:21)

 

Die Frau hat das Recht, einen Heiratskandidaten anzunehmen oder abzulehnen. Ihre Zustimmung ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Ehevertrags, dies geht aus mehreren Aussprüchen des Propheten hervor. Daraus folgt, dass eine Ehe auf Wunsch der Frau für nichtig erklärt werden kann, wenn bei einer sogenannten arrangierten Heirat die Frau ohne ihr Einverständnis verheiratet wurde.

 

Ibn 'Abbas berichtet, dass ein Mädchen zum Propheten ( Frieden und Segen auf ihm) kam und ihm erzählte, dass ihr Vater sie ohne ihre Zustimmung gegen ihre Willen verheiratet hatte. Der Prophet gab ihr die Wahl, entweder die Heirat zu akzeptieren oder für nichtig erklären zu lassen.(Ahmad)

 

Einem anderen Bericht zufolge sagte das Mädchen: „Eigentlich nehme ich die Ehe an, aber ich wollte sicherstellen, dass Frauen wissen, dass Eltern kein Recht haben, ihre Töchter gegen ihren Willen zu verheiraten. [Ibn Madscha]

 

Der Ehemann ist verantwortlich für den Unterhalt, Schutz und die Leitung ( arab. Qiwama) der Familie innerhalb des Rahmens der Beratung und Freundlichkeit. Die gegenseitige Ergänzung von Mann und Frau in der Ehe bedeutet nicht die Unterwürfigkeit des einen gegenüber des anderen. Der Prophet ( Frieden und Segen auf ihm) half trotz seiner großen Verantwortung und der vielen Probleme, die seine Gemeinde zu bewältigen hatte, im Haushalt mit.

 

v   Und (die geschiedenen) Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre säugen, so jemand will, die Säugung vollständig zu machen. Und der Vater soll für ihre (der Mütter) Nahrung und Kleidung aufkommen nach Billigkeit. Niemand werde belastet über sein Vermögen. Die Mutter soll nicht bedrängt werden wegen ihres Kindes, noch soll der Vater bedrängt werden wegen seines Kindes; und dasselbe obliegt dem Erben. Entscheiden sie sich, nach gegenseitigem Einvernehmen und Beratung, für Entwöhnung, dann trifft sie kein Vorwurf Und wenn ihr wünschet, eure Kinder säugen zu lassen, dann soll euch kein Vorwurf treffen, gesetzt, ihr zahlt den ausbedungenen Lohn nach Billigkeit. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah euer Tun sieht.[Der edle Koran 2:233]

 

Der Prophet ( Frieden und Segen auf ihm) gab muslimischen Männern bezüglich ihren Frauen folgenden Rat: ,,Seit freundlich zu euren Frauen.“(Bucharie) Er sagte auch: „Der Beste von euch ist derjenige, der seine Frau am besten behandelt.“(Nawawi)

 

Auch der Koran fordert Ehemänner dazu auf, freundlich und rücksichtsvoll mit ihren Frauen umzugehen, selbst wenn er seine Gattin nicht mehr mag und eine Abneigung gegen sie hat (Koran 4:19).

 

Der Koran hat außerdem der vorislamischen Praxis ein Ende gesetzt, wonach der Stiefsohn des verstorbenen Vaters die Witwe (seine Stiefmutter) als Teil des Erbe in seinen Besitz nehmen konnte:

 

O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen [ihren] Willen zu beerben; noch sollt ihr sie widerrechtlich zurückhalten, um (ihnen) einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen gabt, es sei denn, sie hätten offenbare Schändlichkeit begangen; und geht gütig mit ihnen um. Wenn ihr eine Abneigung gegen sie empfindet, wer weiß, vielleicht empfindet ihr Abneigung gegen etwas, worein Allah aber viel Gutes gelegt hat.[Der edle Koran 4:19]

 

Sollten in einer Ehe Konflikte auftreten, so ermutigt der Koran das Ehepaar dazu, diese selbst im Geiste von Fairness und Integrität beizulegen.

Für den Fall, dass der Konflikt zwischen den Ehepartnern nicht auf gerechte Weise gelöst werden kann, schlägt der Koran die Vermittlung zwischen Eheleuten durch Eingreifen der Familie vor, wobei Personen von beiden Ehepartnern ausgewählt werden.

 

 

c)Die Frau als Mutter

 

Im Islam steht die freundliche Behandlung der Eltern (besonders der Mutter) an zweiter Stelle nach dem Gottesdienst für Allah.

 

Und Wir haben dem Menschen für seine Eltern ans Herz gelegt - seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre -: «Sei dankbar Mir und deinen Eltern. Zu Mir ist die Heimkehr.[Der edle Koran31:14] [siehe auch [46: 15, 29:8]

 

Ferner hat der Koran eine besondere Empfehlung in Bezug auf die gute Behandlung der Mütter gegeben:

 

 

Dein Herr hat geboten: «Verehret keinen denn Ihn, und (erweiset) Güte den Eltern. Wenn eines von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, sage nie ""Pfui!"" zu ihnen, und stoße sie nicht zurück, sondern sprich zu ihnen ein ehrerbietiges Wort.[Der edle Koran17:23]

 

Selbstverständlich hat der Prophet (Frieden und Segen auf ihm) dieses Verhalten nach seinen Nachfolgern erklärt und den Müttern eine besondere Stellung innerhalb menschlicher Beziehungen zugeschrieben.

Ein Mann fragte den Propheten (Frieden und Segen auf ihm):“Gesandter Allahs , wer hat das größter Anrecht darauf, dass ich ihm ein guter Gefährte bin?“ Er antwortete: „Deine Mutter.“ Er fragte: „Wer dann?“ Er antwortete: „Deine Mutter.“ Er fragte: „Und wer dann?“ Er antwortete: „Deine Mutter.“ Er fragte: „Und wer dann?“ Er antwortete: „Dein Vater“. [Bucharie]

 

Ein berühmter Ausspruch des Propheten ( Frieden und Segen auf ihm) ist: „Das Paradies liegt unter den Füßen der Mutter.“ [In An-Nasa'i, Ibn Majah, Ahmad]

 

 

„Nur ein edler Mensch behandelt sie gut, nur ein mieser Mensch behandelt sie schlecht“.

 

 

3. Der Wirtschaftliche Aspekt

 

Ein Aspekt der islamischen Weltanschauung ist die Tatsache, dass alles im Himmel und auf der Erde Allah gehört:

 

Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist; und ob ihr das, was in eurem Gemüt ist, kundtut oder verborgen haltet, Allah wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen; dann wird Er vergeben, wem Er will, und strafen, wen Er will; und Allah hat die Macht, alles zu tun, was Er will.[Der edle Koran 2:284]

 

So gehören aller Reichtum und alle Ressourcen letztlich Allah. Allah hat jedoch aus Barmherzigkeit die Menschheit erschaffen, damit diese kollektiv Sein Verwalter auf der Erde ist. Damit der Mensch diese Aufgabe erfüllen kann, hat Er dem Menschen das Universum dienstbar gemacht.

 

Und Er hat euch dienstbar gemacht, was in den Himmeln und was auf Erden ist; alles ist von Ihm. Hierin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken[Der edle Koran 45:13]

 

In diesem und anderen Versen des Koran wird die Menschheit als Ganzes, als Familie angeredet. Da eine Familie beide Geschlechter einschließt, kann man daraus folgern, dass das Grundrecht auf persönlichen Besitz von Eigentum und ( als Verwalter Allahs) Männern und Frauen zufällt. Genauer ausgeführt:

 

Die Scharia ( Das Islamische Recht) gesteht Frauen vor und nach der Eheschließung das volle Recht auf Eigentum zu. Sie können einen Teil oder ihr gesamtes Eigentum kaufen, verkaufen oder vermieten nach eigenem Gutdünken. Ebenso können muslimische Frauen- und das haben sie auch üblicherweise getan- ihren Mädchennamen nach der Heirat behalten, was ein Hinweis auf ihr unabhängiges Recht auf Eigentum als juristische Personen ist.

 

Frauen wird finanzielle Sicherheit garantiert. Sie haben das Recht über ihre Morgengabe unbegrenzt zu verfügen und bereits vorhandene oder zukünftige Besitztümer und Einkommen für ihre eigene Sicherheit zu behalten, selbst nach der Eheschließung. Keine verheiratete Frau ist dazu verpflichtet , einen Teil ihres Besitzes oder Einkommens dem Haushalt beizusteuern. Unter bestimmten Umständen jedoch, wenn beispielsweise der Ehemann krank, behindert, oder arbeitslos ist, kann sie entscheiden, ob sie etwas von ihren Einkünften und Ersparnissen etwas zum Unterhalt beisteuert. Dies ist aber keine gesetzliche Verpflichtung , sondern steht in Einklang mit der Gegenseitigkeit von Fürsorge, Liebe und Zusammenarbeit zwischen den Familienmitgliedern. Die Frau hat ebenso das volle Recht auf finazielle Unterstützung in der Ehe und während der Wartezeit (arab. 'Idda) im Falle einer Scheidung oder Witwenschaft. Einige Rechtsgelehrte verlangen zusätzlich eine einjährige Unterstützung im Falle einer Scheidung oder Witwenschaft ( oder bis zur Wiederverheiratung, wenn diese vor dem Verstreichen eines Jahres stattfindet).

 

Eine Frau, die ein Kind in der Ehe zur Welt bringt, hat volles Recht auf die finanzielle Unterstützung des Kindes von Seiten des Vaters. Im Großen und Ganzen wird der Frau ihr ganzes Leben hindurch, als Tochter, Ehefrau, Mutter oder Schwester Unterstützung garantiert. Die finanziellen Vorteile , die Frauen – und nicht Männer – in der Ehe und Familie genießen, haben ein soziales Gegenstück in den Bestimmungen , die der Koran bei der Erbschaft festlegt und die dem Mann in den meisten Fällen das Doppelte der Erbschaft der Frau zuspricht. Männer erben zwar mehr, aber letztlich sind sie finanziell verantwortlich für ihre weiblichen Verwandten:

 

Ihre Ehefrauen, Töchter, Mütter und Schwestern. Frauen erben weniger, aber behalten dafür ihren Anteil für Investitionen und finanzielle Sicherheit, ohne dabei gesetzlich verpflichtet zu sein, auch nur einen Teil davon- selbst für eigene Zwecke wie z.B. Essen, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung usw. - auzugeben.

An dieser Stelle soll erwähnt werden, dass in vorislamischen Gesellschaften die Frauen selbst zu weilen Gegenstand der Erbschaft waren [siehe Koran 4:19].

 

In einigen westlichen Ländern ging, selbst nachdem der Islam bereits existierte, das gesamte Vermögen eines Verstorbenen an ihren/seinen ältesten Sohn.

Der Koran jedoch stellte klar, dass sowohl der Mann als auch die Frau das Recht auf einen bestimmten Anteil am Vermögen der verstorbenen Eltern oder nahen Verwandten haben:

 

Den Männern gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen; und den Frauen gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen, ob es wenig sei oder viel - ein bestimmter Anteil.[Der edle Koran 4:7]

 

Hinsichtlich des Rechts der Frau auf Berufstätigkeit soll hier an erster Stelle darauf hingewiesen werden, dass der Islam die Rolle der Frau in der Gesellschaft als Mutter und Ehefrau sehr hoch geschätzt und als die wichtigste betrachtet. Weder Hausmädchen noch Babysitter sind in der Lage , den Platz der Mutter in der Erziehung eines aufrechten, selbstbewussten und mit fürsorglicher Liebe erzogenen Kindes einzunehmen. Eine so edle und wichtige Aufgabe, die weitgehend die Zukunft der Welt bestimmt, kann nicht als Muße oder Untätigkeit betrachtet werden.

Dies kann eine Erklärung dafür sein, dass eine verheiratete Frau die Zustimmung ihres Mannes einholen muss, wenn sie zu arbeiten wünscht , es sei denn ihr Recht auf Arbeit wurde bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung mit beidseitiger Eheschließung gewährleistet.

 

Im Islam gibt es keine Anordnung, die der Frau verbietet, eine Beruf auszuüben, wann immer dies notwendig sein mag, und vorallem solche Berufe, die ihr besonders liegen und die der Gesellschaft von besonderem Nutzen sind. Beispiele für derartige Formen der Beschäftigung sind Berufe wie Krankenschwester, Lehrerin ( vor allem von Kindern), Ärztin sowie soziale und karitative Berufe. Darüberhinaus gibt es keinerlei Einschränkungen, von den Fähigkeiten einer Frau in jeglicher Art von Beschäftigung zu profitieren.

 

Einige frühe Rechtsgelehrte wie z.B. Abu Hanifa und At-Tabari, unterstützen die Meinung, dass muslimische Frauen auch als Richterinnen tätig sein können. Andere Gelehrten sind wiederum anderer Meinung.

 

4.Der Politische Aspekt

 

Im gesellschaftlichen und politischen Leben gilt im Allgemeinen die Beteiligung und Zusammenarbeit von Männern und Frauen in öffentlichen Angelegenheiten.

 

Die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des andern Freund. Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse und verrichten das Gebet und zahlen die Zakat und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, deren Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich, Allah ist allmächtig, allweise.[Der edle Koran 9:71]

 

Es gibt ausreichend historisches Beweismaterial für die Beteiligung von muslimischen Frauen bei der Wahl des Staatsoberhauptes, in öffentlichen Angelegenheiten, bei der Gesetzgebung , in der Verwaltung, beim Lehren und sogar bei kriegerischen Auseinandersetzungen.

 

Die Frauen nahmen am gesellschaftlichen und politischen Leben teil, ohne dabei die Rechte und Pflichten beider Geschlechter aus den Augen zu verlieren und ohne die islamischen Richtlinien für Bescheidenheit und Tugend zu verletzen. Es gibt weder im Koran noch in der Sunna Hinweise darauf, dass Frauen von Führungspositionen ausgeschlossen werden können, außer bei der Leitung im Gebet, was mit der Form des Gebetes zusammenhängt, wie bereits erwähnt wurde (Frauen können jedoch eine weibliche Gruppe im Gebet leiten).

 

Es gibt sogar zu dieser allgemeinen Regel Ausnahmen, die in diesem Kapitel noch erläutert werden. Eine andere häufig gestellte Frage bezieht sich darauf, ob Frauen das Amt des Staatsoberhauptes bekleiden können.

 

Es gibt im Koran keinen Hinweis darauf, dass Frauen von der Position des Staatsoberhauptes ausgeschlossen werden könnten. Einige mögen ausführen, dass nach dem Koran (4:34) Männer die Beschützer und Versorger der Frauen sind. Die Führungsposition (dt. Verantwortung, arab. Qiwama) des Mannes innerhalb der Familie impliziert, dass auch nur Männer politische Führungspositionen einnehmen können. Dieser Analogieschluß ist jedoch weit hergeholt.

 

Der arabische Begriff qiwama bezieht sich auf die Besonderheiten des Familienlebens und die Notwendigkeit finanzieller Vereinbarungen, auf Rollenunterscheidung sowie den ergänzenden sowie den Charakter der Rollen von Ehemann und Ehefrau. Diese Besonderheiten treffen nicht auch gleichzeitig auf die Staatsführung zu, selbst wenn einige Dinge ähnlich sind. Aus diesem Grund ist eine auf dem Koran basierende Begründung für den Ausschluss von Frauen vom Amt des Staatsoberhauptes weder schlüssig noch überzeugend.

 

Die meisten Argumente für den Ausschluss basieren daher auf dem folgenden Hadith:

 

Während der Kamelschlacht ( in der Aischa, die Witwe des Propheten (Frieden und Segen auf ihm), eine Armee gegen Ali, den vierten Kalifen führte) hat mir (d.h. Ali) Allah mit einem Wort geholfen, nämlich mit dem Ausspruch des Propheten, der , als er erfahren hatte, dass die Perser die Tochter des Herrschers Kosroe zur Königin (Staatsoberhauptin) machten, gesagt hatte: „Niemals wird ein Volk, dass eine Frau zu seinem Herrscher macht, erfolgreich sein.“(Bucharie)

 

Während dieser Ausspruch allgemein so interpretiert wurde, dass Frauen vom Amt des Staatsoberhauptes auszuschließen sind, stimmen andere Gelehrte nicht mit dieser Auslegung überein. Die persischen Herrscher waren damals dem Propheten und seinem Botschafter feindlich gesinnt. Die Aussage des Propheten ( Frieden und Segen auf ihm) kann ebenso lediglich auf das bevorstehende Schicksal dieses ungerechten Reiches bezogen gewesen sein, welches später auch eintraf, und nicht auf die Geschlechterproblematik bezüglich der Staatsführung .[…]

 

IV. Schluss

 

Der erste Teil dieser Arbeit befasst sich mit der Stellung der verschiedenen Religionen und Kulturen über das Thema welches hier im Fokus steht.                   Ein Teil dieser Ausführung streckt sich weit aus, den allgemeinen Trend noch im 19.Jahrhundert, also beinahe 1300 Jahre nach dem der Koran die Islamischen Lehren dargelegt hat.

 

Im zweiten Teil der Arbeit , wird der Status der Frauen im Islam kurz diskutiert. Vorzüglich betont werden die originalen und authentischen Quellen des Islam. Dies stellt den Standard dar, nachdem die Muslime beurteilt werden können. Fakt ist auch, dass im Laufe der Islamischen Zivilisation, solche Lehren nicht genauestens von vielen Menschen die beteuerten Muslime zu sein, befolgt wurden.

Solche Abweichungen wurden von einigen Schreibern unfair übertrieben und das schlimmste davon ist, sie wurden oberflächlich genommen um den „Islam“ dem westlichen Leser zu präsentieren ohne sich Mühe zu geben irgendeine originale und unvoreingenommene Studie der authentischen Quellen dieser Lehren.

 

Sogar mit solchen Abweichungen sind drei Fakten erwähnenswert:

 

Die Geschichte der Muslime ist reich an Frauen mit großartigen Errungenschaften in allen sozialen Schichten viele Jahre früher als dem siebzehnten Jahrhundert nach Christus.

 

Es ist für jeden unmöglich irgendeine Misshandlung einer Frau mit irgendeiner Regel, die im Islamischen Recht verkörpert ist, zu rechtfertigen noch könnte irgendeiner es wagen die eindeutigen und rechtmäßigen Rechte der Frau die durch das Islamische Recht gegeben worden sind, zu löschen, kürzen oder zu verdrehen.

 

Durch die ganze Geschichte hinweg wurde der Ruf, die Keuschheit und die Mutterrolle der muslimischen Frauen von unvoreingenommenen Beobachtern bewundert.

 

Es lohnt sich zu nennen, dass der Status, den die Frauen zur gegenwärtigen Epoche erreicht haben, sie dieser nicht aufgrund der Gefälligkeit der Männer oder eines natürlichen Prozesses erlangt haben. Vielmehr wurde es durch einen langen Kampf und viele Opfer ,erst als die Gesellschaft ihren Beitrag und ihre Arbeit brauchte, insbesondere während der zwei Weltkriege und aufgrund der Ausbreitung des technologischen Wandels, möglich.

 

Im Falle des Islam , wurde ein solcher mitfühlende und würdevolle Status verfügt, nicht  weil es die Umgebung des siebzehnten Jahrhundert wiederspiegelt, noch aufgrund der Gefahr oder dem Druck der Frauen und ihren Organisationen, sondern vielmehr wegen seinen inneren Wahrhaftigkeit.

 

Wenn das irgendetwas hinweist, so demonstriert es den göttlichen Ursprung des Koran und die Wahrhaftigkeit der Botschaft des Islam, welche , anders als menschliche Philosophien und Ideologien, ganz weit weg von der menschlichen Umgebung herkommt, eine Botschaft welche solche menschliche Prinzipien schaffte, die weder im  Laufe der Zeit, nach all diesen Jahrhunderten veraltet wurden, noch können sie in der Zukunft veraltet werden. Diese Botschaft des allweisen und allwissenden Gott, dessen Weisheit und Wissen über das Höchste im menschlichen Gedanken und Fortschritt hinaus ist.

 

 

Bibliographie:

 

Badawi, Jamal (Dr.), Die Gleichwertigkeit der Geschlechter im Islam. Karlsruhe: Cordoba Verlag, 2001.

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