Frauen in der vor-Islamischen Gesellschaft

Vor der Entsendung des Gesandten Allahs (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) als Prophet und Gesandten litten die Frauen unter großer Ungerechtigkeit, unfairer Behandlung und waren Demütigungen aller Art ausgesetzt. Frauen besaßen kein Anrecht, ihre Eltern, ihren Ehemann oder andere Verwandte zu beerben. Dies, weil die Araber glaubten, dass einen Erbschaftsanspruch nur derjenige besitzen könne, der auch imstande sei ein Pferd zu reiten, zu kämpfen, Kriegsbeute zu erhalten und den Stamm und das Land zu schützen. Tatsächlich demütigten sie die Frauen noch mehr, indem sie sie, wenn ihr Mann starb, wie ein Besitzstück weitergaben. Frauen wurden wie die materiellen Dinge dieser Welt behandelt. Wenn der verstorbene Ehemann einer Frau erwachsene Söhne aus anderen Ehen hatte, besaß der älteste Sohn von ihnen das Recht, die Frau seines verstorbenen Vaters zu seinem Haushalt hinzuzunehmen, genau wie ein Sohn den Besitz seines verstorbenen Vaters erbt. Diese Witwe, die Gattin des Verstorbenen, durfte das Haus ihres Stiefsohnes nicht verlassen, bevor sie ein Lösegeld für ihr Leben und ihre Freiheit bezahlt hatte.

Den Frauen war es auch verboten, wieder zu heiraten, wenn ihr Ehemann sie geschieden hatte. Die Frauen durften ihren Gatten auch nicht auswählen, oder auch nur der Ehe zustimmen. Der Mann andererseits besaß die Freiheit, so viele Frauen zu nehmen, wie er wünschte (ohne Grenze). Darüberhinaus existierte keinerlei Rechtssystem, das den Mann davon abhielt, irgendwelche Ungerechtigkeit gegen seine Frauen zu verüben oder sie unfair zu behandeln.

In der vorislamischen Zeit hießen die Araber niemals die Geburt eines Mädchens in ihrer Familie willkommen. Sie hassten eine solche Geburt und betrachteten sie als böses und schlechtes Omen. Ein Vater, dem die Neuigkeit von der Geburt eines weiblichen Kindes überbracht wurde, war gewöhnlich niedergeschlagen, enttäuscht und deprimiert.

Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) beschrieb die Situation des Vaters, den in der vorislamischen Zeit die Nachricht über die Geburt einer Tochter ereilte, folgendermaßen im Qur´an al-Karim:

[Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den inneren Schmerz. Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande oder (soll er sie) in der Erde verscharren? Wahrlich, übel ist es, wie sie urteilen!] (Qur´an (16:58-59))

Frauen durften noch nicht einmal manchen natürlichen Rechten nachgehen, wie das Verzehren bestimmter Speisen beispielsweise. Manche Speisen waren nur den Männern vorbehalten.

Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (6:139):

[Und sie sagen: "Was im Schoße von diesen Tieren ist, das ist ausschließlich unseren Männern vorbehalten und unseren Frauen verboten." Wird es aber tot (geboren), dann haben sie (alle) Anteil daran...]

Tatsächlich erreichte der Hass auf die weiblichen Babies ein solches Ausmaß, dass sie sie lebend vergruben, wenn sie noch ganz klein waren. Manche arabischen Stämme waren besonders für das Vergraben ihrer lebendigen kleinen Töchter bekannt.

Die Gründe für das lebendige Vergraben der Babies variierten je nach sozialem Stand der Familie. Manche Familien, oder eher das Familienoberhaupt, also die Väter, vergruben ihre Töchter sehr früh aus Angst vor der Schande, welche die Mädchen über ihre Familie bringen könnten (wenn sie irgendwelche unerlaubten und schämenswerten Dinge begehen würden, wie zum Beispiel Unzucht, Ehebruch oder Prostitution).

Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (81:8-9):

[Und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird: "Für welch´ ein Verbrechen wurdest du getötet?"]

Andere Väter begruben ihre weiblichen Babies lebend, wenn sie Lepra hatten, gelähmt waren oder irgendwelche anderen schweren Behinderungen hatten. Dies waren die armen arabischen Götzendiener.

Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (17:31):

[Und tötet eure Kinder nicht aus Furcht vor Armut; Wir sorgen für sie und für euch. Wahrlich, sie zu töten ist ein großes Vergehen.]

Das einzige, worauf Frauen in der vorislamischen Zeit stolz sein konnten, war der Schutz durch den Mann und seine Rache gegen andere, die sie demütigten oder sie herabwürdigten, als Versuch ihre Ehre und Würde im Stamm aufrechtzuhalten.

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