Fiqh der Ehe - 3 - Die Eignung

III – Die Eignung

Wen darf man heiraten?

Allah nennt die meisten Gruppen der Frauen, die mit dieser Frage verbunden sind in folgenden Versen:

Und heiratet keine Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, es sei denn, es geschah bereits zuvor. Wahrlich, es ist eine Schande und ein Abscheu und ein übler Weg. (22) Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die eheliche Beziehung) vollzogen habt. Habt ihr dies jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn, (es ist) bereits geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig. (23) Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei… [der edle Quran 4:22-24]

 

Die, die für immer verboten sind

Diese Kategorie beinhaltet jene, welche man nicht heiraten darf aufgrund von Blutsverwandtschaft, sowie die, die verboten aufgrund von ehelichen Beziehungen sind.

Jene die aufgrund von Blutsverwandtschaft verboten sind

  • Nachkommen aus einer Beziehung mit einer Frau, egal wie fern verwandt (die Tochter eines Mannes, Enkelin, etc.)
  • Vorfahren der Frau, egal wie fern verwandt (Mutter, Großmutter mütterlicher- und väterlicherseits, etc.)
  • Nachkommen seiner Eltern, egal wie fern verwandt (Schwestern, Halbschwestern, die Kinder der Schwestern, etc.)
  • Geschwister von männlichen und weiblichen Vorfahren, egal wie fern verwandt (Tanten mütterlicher- und väterlicherseits, Großtanten, etc.)

Der Schüler wird bemerken, dass von den genannten, die Großmutter nicht speziell in dem Vers genannt wird. Das kommt daher, dass in der arabischen Sprache und im Quran (wie in einigen Versen über die Herkunft) der Begriff „Mutter“ auch die Großmutter und Vorfahren miteinschließt.

Jene, die dauerhaft aufgrund von ehelichen Beziehungen verboten sind

  • Ehefrauen von Vorfahren, egal wie fern verwandt (die Ehefrau des Vaters, die Ehefrau des Großvaters, etc.). Die Vollziehung ist nicht erforderlich, der bloße Abschluss des Ehevertrages macht diese Ehe für immer verboten.
  • Ehefrauen von Vorfahren, egal wie fern verwandt. Auch hier ist es der bloße Ehevertrag, der betrachtet wird, ob mit oder ohne Vollziehung.
  • Vorfahren der Ehefrauen (wie die Schwiegermutter), ob vollzogen oder nicht.
  • Nachkommen der Ehefrauen (Stieftöchter und deren Kinder), außer wenn der Mann die Ehe mit der fraglichen Ehefrau vollzogen hat. Die Formulierung "unter deiner Obhut" wird hier nur genannt, um den üblichen Fall darzustellen und nicht als Bedingung. Die Regelung besteht, egal ob die Stieftochter jemals unter seiner Obhut war, oder nicht. Das ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten.

 

Jene, die dauerhaft aufgrund von Milchgeschwisterschaft verboten sind

  • Der Vers nennt eigentlich „Mütter“ und „Schwestern“ durch Stillen. Von diesen zweien können die anderen abgeleitet werden, welches auf den Hadith des Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm) beruht: „Die Milchgeschwisterschaft verbietet, was die Blutsverwandtschaft auch verbietet.“ [Muslim]
  • In einem anderen Hadith wurde der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) gebeten, die Tochter seines Onkels Hamza zu heiraten und er sagte: „Sie ist für mich nicht erlaubt. Sie ist die Tochter meines Milchbruders. Und Milchgeschwisterschaft verbietet, was die Blutsverwandtschaft auch verbietet.“ [Bukhari & Muslim mit unterschiedlicher Formulierung]
  • Ein anderes Mal kam der Bruder einer Frau, die Aishah gestillt hat, zu ihr und besuchte sie. Sie verwehrte ihm den Zutritt, bis sie den Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm) danach fragte und er sagte: „Gib ihm die Erlaubnis, denn er ist unser Onkel.“ [Bukhari & Muslim]

 

Mindestanforderungen im Stillen

Es gibt eine Vielzahl von Meinungen darüber, wie viele “Sitzungen“ des Stillens nötig sind um ein Verbot zu erzeugen: eine, fünf, zehn, sieben oder drei. Eine bekannte Meinung, die man zu hören bekommt, ist, dass das Kind dreimal zu unterschiedlichen Gelegenheiten gestillt werden musste. Dies beruht auf den Hadith:

„Das Verbot ist nicht durch einmaliges oder zweimaliges Saugen gültig.“

Die stärkste Meinung ist die von Malik, Abu Hanifa, 'Ali ibn Abi Talib, 'Abdullah ibn 'Umar, 'Abdullah ibn 'Abbas und anderen, dass ein einmaliges Saugen hinreichend ist. Dies ist die stärkste Meinung, denn es ist die offensichtliche Bedeutung von ridha'a in den Versen und dem Hadith und weil der oben genannte Hadith sich auf „Saugen“ bezieht und nicht auf das komplette Stillen. In anderen Worten, wenn das Baby lediglich ein- oder zweimal saugt, zählt es nicht,  da es nicht voll gestillt wurde.

Frauen, die zu dieser Kategorie gehören

  • Seine weiblichen Vorfahren durch Stillen. Dies umfasst die Frauen, die ihn gestillt haben und ihre Mutter, etc. Der Ehemann der Amme gilt als die „Verursachung“ der betreffenden Milch. Wenn zum Beispiel ein Mädchen von einer Frau gestillt wird, ist der Ehemann dieser Frau für das Mädchen verboten, genau wie ihr eigener Blutsvater.
  • Nachkommen durch Stillen. Dem Mann, der die „Verursachung“ der Milch ist, ist es verboten, diejenige zu heiraten, die von seiner Ehefrau gestillt wurde oder ihre Kinder, etc.
  • Nachkommen der „Eltern“ durch Stillen, z.B. „Schwestern“. Man kann nicht eines der Kinder (entweder durch Blutsverwandtschaft oder Stillen) der Amme oder ihres Ehemannes heiraten.
  • Geschwister von Vorfahren durch Stillen, z.B. Brüder und Schwestern der Amme oder ihres Ehemannes. Dies umfasst nicht ihre Kinder („Cousins“ durch Stillen).

 

Beachte die folgenden wichtigen Punkte von Ibn 'Uthaimin ('Uthaymin): „Die Verwandten des Kindes, welches gestillt wird, außer seine/ihre Kinder, stehen in keiner Beziehung zur stillenden Mutter [oder ihrem Ehemann] und das Stillen hat keine Wirkung auf sie. Es ist also einem Blutsbruder von einem Jungen erlaubt, die Amme des Jungen oder ihre Töchter zu heiraten. Jedoch werden die Kinder des Kindes, welches gestillt wurde, wie die Kinder der Amme und ihres Ehemannes, genau wie ihr Vater (derjenige der ursprünglich gestillt wurde) ein „Kind“ (durch Stillen) von den beiden war.“

 

Jene, die vorübergehend verboten sind

Die zweite Kategorie Frauen, die ein Mann nicht heiraten darf, sind jede, die vorübergehend verboten sind. Wenn es keinen Grund mehr dafür gibt, wird die Ehe zwischen ihnen rechtmäßig. Dazu gehören:

  • Während ein Mann mit einer Frau verheiratet ist, kann er nicht ihre Schwester oder eine ihrer Tanten heiraten. Die erste wurde in oben genanntem Vers erwähnt und die zweite wird in folgendem Hadith genannt: „Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) verbot das Verbinden (in der Ehe zur gleichen Zeit) einer Frau und ihrer Tante väterlicherseits oder einer Frau und ihrer Tante mütterlicherseits.“ [Bukhari & Muslim]
  • Wenn jemand sich von seiner Frau dreimal scheidet, ist es ihm nicht erlaubt sie noch einmal zu heiraten, außer und bis sie jemanden anderen heiratet (nicht als Trick um zu ihm zurückkehren zu können), die Ehe vollzogen wird und die Ehe rechtmäßig wieder beendet wird.
  • Jede Frau, wenn ein Mann schon vier Ehefrauen hat.
  • Eine Sklavin zu heiraten, wenn man schon mit einer freien Frau verheiratet ist.
  • Eine Frau zu heiraten, die schon verheiratet ist oder die sich in 'idda befindet. Einer Frau, die sich in 'idda befindet, entweder durch Tod oder durch Scheidung, ist es nicht erlaubt zu heiraten, bis die Wartezeit zu Ende ist.
  • Eine Frau, mit der ein Mann li'an begangen hat, außer wenn er bezeugt, dass er gelogen hat. Al- li'an bedeutet, dass der Mann seine Ehefrau der Unzucht beschuldigt, aber keine Zeugen hervorbringen kann. Er schwört, dass dies passierte und die beiden werden geschieden, nachdem die Frau geschworen hat, dass sie unschuldig ist. Er kann sie nie wieder heiraten, außer wenn er bezeugt, dass er gelogen hat.
  • Eine Frau, die keine Muslimin, Jüdin oder Christin ist.

 

Diverse Fragen darüber, wem man heiraten kann

 

Machen unrechtmäßige Beziehungen eine Heirat unmöglich?

Nehmen wir an, ein Mann und eine Frau leben unrechtmäßig als Freund und Freundin zusammen und entscheiden sich dann dafür, islamisch zu heiraten. Ist es ihnen möglich nun zu heiraten, oder macht das, was sie nunmehr getan haben, eine Heirat zwischen den beiden unmöglich? Gemäß den Berichten in Sunnan Ad-Daraqutni gibt es zwei verschiedene Meinungen unter den Gefährten. Eine Meinung besagt, dass es den beiden niemals erlaubt sein sollte zu heiraten, während die andere Meinung besagt, dass die erste Handlung eine Sünde war, aber die zweite Handlung rechtmäßig ist.

Dies ist vielleicht ein Fall, wo die Situation unterschiedlich unter verschiedenen Umständen und zu verschiedenen Zeiten ist und wo der Herrscher oder der Imam darauf basierend urteilen sollte. Nehmen wir zum Beispiel an, dass diese Praxis weitverbreitet unter den Muslimen ist, so wie es unter vielen der Ungläubigen heutzutage ist: mit jemanden in Sünde zusammenleben um ihn „kennenzulernen“, bevor man heiratet. In so einem Fall sollte der Imam vielleicht ihre Eheschließungen generell verbieten um diese schlimme Praxis zu bekämpfen. Nehmen wir auf der anderen Seite an, dass die Unwissenheit so groß wird (zum Beispiel  unter Leuten, die erst vor kurzem dem Islam angenommen haben), dass Leute dies praktizieren, ohne sich der Ernsthaftigkeit dieser Angelegenheit bewusst zu sein. In so einem Fall sollte der Imam die Eheschließungen erlauben, bis die Leute besser ausgebildet werden.

Eine Sache, die eindeutig in dieser Angelegenheit ist und die nicht in den Moscheen in diesem Land (wo dieses Thema fast jeden Tag aufkommt) praktiziert wird, ist, dass die beiden Handlungen vollständig getrennt gehalten werden müssen. Es ist im islamischen Gesetz sehr wichtig zwischen einem Kind, dass in Unzucht geboren wurde und einem, welches in der Ehe geboren wurde, zu unterscheiden. Aus diesem Grund sollte dem Paar, welches eine unerlaubte Beziehung geführt hat, mindestens dazu aufgefordert werden Istibra zu machen. Das bedeutet, dass sie sich trennen müssen und einen vollen Monat keinen Kontakt haben dürfen, bis deutlich wird, dass sie nicht schwanger ist. Außerdem sollten sie aufgefordert werden, Tauba (Reue) für was sie getan haben, als eine Voraussetzung bevor sie islamisch heiraten, zu machen. Dies soll geschehen um das Verbot (laut einer der beiden Meinungen) zu vermeiden, welches in Sure An-Nur, Vers 3 (und folgende) zu finden ist.

 

Eine Frau heiraten, die ihre Periode hat

Obwohl es einem Mann nicht erlaubt ist, sich von seiner Frau während dieser Zeit zu scheiden, ist es nicht falsch, sie in dieser Zeit zu heiraten. Jedoch sollten sie die Ehe nicht vollziehen, bis sie rein geworden ist.

 

Ist es erlaubt eine Ehebrecherin zu heiraten?

Es gibt unterschiedliche Meinungen der Gelehrten darüber, ob oder ob es nicht erlaubt ist, eine Frau zu heiraten, von der bekannt ist, dass sie eine Ehebrecherin ist. Die Mehrheit der Gelehrten erhebt dies nicht auf die Stufe des Verbotes, während andere Gelehrte dies für haram halten. Der größte Unterschied dreht sich um das Verständnis des folgenden Verses:

„Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt.“ [der edle Quran 24:3]

 

Der Unterschied dreht sich um einige grundlegende Fragen über diesen Vers:

  • Ist dieser Vers eine Aussage des Verbots, eine Aussage, die diese Handlung einfach verurteilt, aber nicht verbietet oder eine Aussage einer Tatsache?
  • Ist die Bedeutung des Wordes „nakaha“ hier der Ehevertrag, die tatsächliche körperliche Beziehung oder beides?
  • Auf den vorherigen Punkt basierend, ist das Verbot in dem letzten Teil des Verses über die Tat der Unzucht selbst oder über die Heirat zwischen solchen Leuten?

 

Es ist eindeutig die sicherste Position in Bezug auf diesen Vers das Wort „nakaha“ mit seinen beiden Meinungen zu verstehen: das heißt, der Ehevertrag und die körperliche Akt zwischen Mann und Frau. So verstanden ist der Vers eine deutliche Warnung für die Gläubigen gegen die Durchführung einer ehelichen Beziehung mit einer unkeuschen Frau, die nicht bereut hat, oder einem Mann in ähnlichem Zustand. Es ist klar, dass wenn sie bereuen, dieser Vers nicht mal mehr auf sie zutrifft, denn Reue tilgt, was vorher war. Sehen wir, was einige Tafsir-Gelehrte zu oben genannten Vers gesagt haben:

„Der Zustand der meisten Ehebrecher ist der, dass sie kein Verlangen nach der Ehe haben, außer mit einem Ehebrecher, wie sie es selbst sind. Die Intention ist folgende: eine ernste Warnung an die Gläubigen, keinen Ehebrecher zu heiraten, nach dem sie ernsthaft davor gewarnt wurden, sich von Ehebrechern und Unzucht fernzuhalten (im vorangegangen Vers). Das ist die Meinung, welche am besten durch Beweise belegt ist. Und das ist den Gläubigen verboten, das heißt, die Heirat mit einem Ehebrecher oder Götzenanbeter, wegen der großen Ähnlichkeit zu den Leuten der Korruption und weil es die Tür für Anschuldigungen öffnet und wegen der Möglichkeit, ein Kind zu haben, welches nicht ihm gehört. Es ist weder rechtmäßig für einen keuschen Muslim wissentlich eine unkeusche Frau zu heiraten, noch ist es für eine keusche Muslimin rechtmäßig wissentlich einen unkeuschen Muslim zu heiraten.“ [Zubdatu At-Tafsir min Fath Al-Qadir, S. 457]

Dies ist eine deutliche Aussage der Niedrigkeit des Ehebruchs und sie zieht das Ansehen der Ausführenden herunter, genau wie denjenigen, der sich mit denen paaren oder vermischen, in einer Art und Weise, wie es keine andere Sünde kann. Allah hat uns also gesagt, dass ein Ehebrecher kein Verlangen nach einer Ehe hat, außer mit einer Ehebrecherin – deren Zustand ähnlich zu seinem ist – oder mit einer, die Allah Partner beigesellt, die nicht an die Auferstehung oder die Belohnung und Bestrafung glaubt und die sich nicht Allahs Gesetzen unterwirft. Und genauso ist es mit den Ehebrecherinnen: niemand heiratet sie, außer ein Ehebrecher oder ein Götzenanbeter. Dies ist den Gläubigen verboten, das heißt, es ist den Gläubigen verboten einen Ehebrecher oder eine Ehebrecherin zu heiraten.

Und die Bedeutung des Verses ist folgende: Derjenige der jemanden anderes heiraten will, auf den die Beschreibung eines „Ehebrechers“ passt und der dies nicht bereut hat ist gezwungenermaßen 1) einer, der sich nicht den Gesetzen Allahs unterwirft und das ist niemand anders als ein „Götzenanbeter“ oder 2) einer, der sich den Gesetzen Allahs unterwirft, sich aber auf so eine Art von Ehe einlässt trotz seiner Kenntnis über deren Ehebruch. Diese Ehe selbst ist Ehebruch und derjenige, der heiratet ist ein Ehebrecher und einer, der die Unzüchtigkeit sucht. Wenn er (oder sie) wahrhaftig an Allah glaubt, würde er sich nicht auf so eine Ehe einlassen.  Dies ist ein deutlicher Beweis für das Verbot der Ehe mit einer Ehebrecherin, bis sie bereut und gleichermaßen für das Verbot der Ehe mit einem Ehebrecher, bis er bereut, denn die Paarung und die Nähe eines Ehemannes mit seiner Ehefrau oder einer Ehefrau mit ihrem Ehemann ist die engste aller Bindungen.“ [Tafsir As-Sa'di, S. 510]

Dennoch sagt die Mehrheit der Fiqh Gelehrten aus, dass dieser Vers aufzeigt, dass eine solche eheliche Handlung zu tadeln, aber nicht verboten ist. Sie begründen diese Position auch auf den folgenden Hadith:

„Ein Mann kam zu Gesandten Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) und sagte: Ich habe eine Ehefrau, die ich sehr liebe, aber sie weißt nicht die Hand des Berührenden zurück. Er (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Scheide dich von ihr.‘ Der Mann antwortete: Aber ich kann nicht ohne sie leben. Er (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Dann genieße sie.‘“

Dies ist ein schwaches Argument aus mehreren Gründen. Erstens gibt es Zweifel über die Gültigkeit dieses Hadiths. Imam Ahmad stufte ihn als schwach ein, obwohl andere Gelehrte ihn als authentisch ansahen. Zweitens deuten die Wörter nicht eindeutig Unzucht an. Sie können genauso gut (oder sogar deutlicher) so verstanden werden, dass sie ein kokettes Betragen gegenüber Männern hat und nicht die richtigen Umgangsformen einer muslimischen Frau einhält. In der Tat ist es höchst unwahrscheinlich, dass der Mann Unzucht meinte, denn das wäre nicht rechtmäßig für ihn, so etwas zu behaupten und der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) hätte nur drei Möglichkeiten in so einem Fall gehabt: 1) von ihm vier Zeugen verlangen, 2) ihm sagen, dass er li'an machen soll oder 3) ihn mit achtzig Peitschenhieben schlagen.

Wenn es offenbar nicht erlaubt ist eine unkeusche Muslimin zu heiraten, bis sie bereut, laut der strengeren Meinung, muss dies umso mehr bezüglich einer unkeuschen nicht-muslimischen Frau gelten. Da ein Nichtmuslim nicht die Fähigkeit zu Tauba hat – da Glaube eine Voraussetzung für Tauba und alle anderen gottesdienstlichen Handlungen ist und sie keine Gläubige ist – ist es höchst zweifelhaft, dass das Stigma des Ehebruchs/der Unzucht jemals behoben werden kann. Im nächsten Abschnitt Inscha Allah werden wir detailliert die Regeln in Bezug auf Ehen mit „Leuten des Buches“ (Christen und Juden) erörtern.

 

Ist es erlaubt Christinnen oder Jüdinnen zu heiraten?

Diese Frage hat immer unterschiedliche Auffassungen unter den Islamgelehrten hervorgerufen, besonders in unserer Zeit, da der Islam so schwach auf der Erde geworden ist und eine Vielzahl von Muslimen in nicht-muslimischen Staaten und in nicht-muslimischen Gesellschaften leben. Die wichtigsten Verse im Quran die sich auf diese Frage beziehen, sind folgende:

„Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben.“ [der edle Quran 2:221]

„Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, als ehrbare Ehemänner, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein.“ [der edle Quran 5:5]

{die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde} Dies bezieht sich auf ihr Fleisch, welches sie geopfert haben. Es ist einem Muslim erlaubt es zu essen, im Gegensatz zum Fleisch der Ungläubigen.

{wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist} Es liegt nichts Falsches darin, ihnen von unserem Essen anzubieten.

{und ehrbare gläubige Frauen} Eine freie und ehrbare Muslimin. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, wie vorher erklärt, dass ein Muslim nicht eine unkeusche Muslimin heiraten soll, die nicht bereut hat und ihre Lebensweise geändert hat. Ein Muslim sollte außerdem keine muslimische Sklavin heiraten, außer unter zwei Bedingungen: seine Unfähigkeit, sich anders zu verhalten und seine unmittelbare Angst, eine Sünde zu begehen, wenn er es nicht tut.

{ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde}, das heißt die Christinnen und Jüdinnen. Das ist die Takhsis (Berechtigung) des Verses der Sure Al-Baqarah. Einem Muslim ist es erlaubt eine ehrbare und gläubige Frau von den Leuten, denen die Schrift gegeben wurde, zu heiraten. Was die verdorbenen Frauen angeht, die sich nicht von Zina in seinen zwei Arten, wie sie später erklärt werden (Promiskuität oder einen Geliebten haben), zurückhalten, so ist es nicht erlaubt sie zu heiraten, egal ob sie Muslime oder von den Leuten der Schrift sind.

{wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt} Eure Heirat mit ihnen ist rechtmäßig, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gegeben habt. Indem man die Wörter „Anteil“ oder „Lohn“ (ujur) benutzt, wird es deutlich, dass die Brautgabe fair sein sollte, was den „handelsüblichen Preis“ (mahr al-mithl) bedeutet. Wenn also einer die Absicht hat, ihr die Mitgift nicht auszuhändigen, so ist sie nicht halal für ihn.

{als ehrbare Ehemänner}, das heißt, dass ihr, o Ehemänner, die Beschützer euer Ehefrauen vor der Schmach sein werdet, indem ihr euch selbst vor der Sünde schützt.

{nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften} Es gibt zwei Arten von Zina in Jahiliyah: jene, die promiskuitiv mit jedem und mehreren mitgehen und jene, welche Langzeitbeziehungen mit einem Partner, welcher aber unerlaubt ist, eingehen. Hier sagt uns Allah, dass es keinen Unterscheid zwischen den beiden gibt und beide sind entgegen der Sittsamkeit und des Schutzes der Ehre und eine der Bedingungen für die Ehe ist, dass der Ehemann frei von Zina ist.

 

Al-Baqarah hebt Al-Maidah auf und Al-Maidah befähigt Al-Baqarah?

Es gibt eine schwache Meinung, dass der Vers in Al-Baqarah, welcher die Ehe mit allen Götzenanbetern (welches die Christen und Juden einschließt) verbietet, den oben genannten Vers von Al-Maidah, welcher einem Muslim erlaubt, eine Christin oder Jüdin zu heiraten, aufhebt. Es ist wohl bekannt, dass Al-Baqarah einer der ersten Suren war, welche in Medina offenbart wurde, wohingegen Al-Maidah eine der letzten war. Daraus muss geschlussfolgert werden – wie die meisten Gelehrten zustimmen – dass der Vers in Al-Maidah, welcher die Erlaubnis gibt, eine Qualifikation oder Modifizierung (Takhsis) des allgemeinen Verbots, welches in Al-Baqarah zu finden ist, ist.

 

Wer sind die Leute der Schrift?

Eine weitere abgelehnte Meinung, an die einige Gelehrte festhalten, besagt, dass ein Muslim nur eine Christin oder Jüdin heiraten darf, die von denen abstammen, die Christen oder Juden waren, bevor ihre Bücher verfälscht wurden oder bevor ihre Religion durch den Islam abgelöst wurde. Ibn Hajr, der Autor von Fath Al-Bari (der bekannteste Kommentar zu Sahih Al-Bukhari) antwortete darauf, während er einen Hadith über einen Brief, den der Prophet (Segen und Frieden seien auf ihm) an den römischen Herrscher schickte, kommentierte. Der Hadith beinhaltet diesen Vers:

„O Volk der Schrift, kommt herbei zu einem gleichen Wort zwischen uns und euch…“ [der edle Quran 3:64]

Ibn Hajr schreibt:

„Jeder der die Religion der Leute der Schrift folgt, übernimmt dieselben Regeln von ihnen in Bezug auf Heirat und Schlachtung. Dies basiert auf der Tatsache, dass Heraklius und seine Leute nicht von den Stämmen Israels waren, sondern von den Leuten, die dem Christentum beigetreten sind, nachdem es schon verfälscht wurde. Er (d.h. der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm)) sagte zu ihm und seinen Leuten, „O Leute der Schrift.“ Dies zeigt auf, dass sie den selben Regeln der Leute der Schrift unterlagen, im Gegensatz zu jeden, die sagen, dass dies nur für Leute gilt, die von den Stämmen Israels sind oder es bezieht sich auf jede, von denen bekannt ist, das sie das Judentum oder Christentum annahmen, bevor diese Religionen verfälscht wurden. Und Allah weiß es am Besten.“

 

Allgemein gesehen, ist es erlaubt

Das richtige Verständnis hier ist eindeutig, dass die Erlaubnis in Al-Maidah das allgemeine Verbot in Al-Baqarah abändert oder spezifiziert. Das heißt, dass es zwar allgemein verboten ist Götzenanbeter zu heiraten, aber es wurde eine Ausnahme für Jüdinnen und Christinnen gemacht, obwohl Juden und Christen zweifellos als Götzendiener im Quran beschrieben wurden. Ibn Al-Mundhir schrieb: „Es wurde von keinem der damaligen Gelehrten überliefert, dass so etwas nicht erlaubt ist.“

 

Aber einige scheinen es verboten zu haben

'Abdullah Ibn 'Umar wurde über einen Mann gefragt, der eine Christin heiratete und er sagte: “Allah hat die polytheistischen Frauen den Gläubigen verboten und ich kenne keine größere Beigesellung Allahs, als von einer Frau, die sagt das Jesus oder irgendeiner von Allahs Dienern ihr Herr ist.“ Es ist auch bekannt, dass sein Vater 'Umar ibn Al-Khattab gegen solche Eheschließungen war, er aber nicht gesagt hat, dass diese verboten sind. Es hat den Anschein, dass wir die Aussage des Sohnes in diesem Kontext verstehen müssen – sonst wäre er in einem klaren Widerspruch zum Quran. 'Umar befahl einer Reihe von Leuten ihre nicht-muslimischen Frauen zu scheiden. Sie alle machten es, außer Hudhaifa. Hudhaifa fragte 'Umar, ob er sagen kann, dass so eine Heirat verboten ist und 'Umar hielt sich von so einer Aussage zurück. Daraus müssen wir schlussfolgern, dass jede, die dagegen waren, so handelten, ohne daran zu glauben, dass es verboten ist.

 

Stärkste Meinung: Es ist erlaubt, aber nicht erwünscht

Jabir ibn Abdulah wurde über solche Eheschließungen gefragt und er sagte: „Wir heiraten sie zur Zeit der Eroberung von Kufah zusammen mit Sa'ad ibn Abi Waqas, aber wir konnten kaum eine Muslimin dort finden. Als wir zurückkehrten, schieden wir uns von ihnen.“

Es ist außer Frage, dass solche Ehen zu einem großen Schaden für die Muslime führen können und dass diese Situation noch ernster heutzutage ist, aufgrund der Schwäche vieler muslimischer Männer in ihrem Wissen und ihrer Praxis. Scheich Ibn Baz weißt darüber hinaus darauf hin, dass „die Männer heutzutage auf ihre Frauen hören und  ihnen mehr und mehr gehorchen. Daher könnte so eine Eheschließung gefährlich für seine eigene Religion sein, und auch für die Religion der Kinder.“

 

Bedingungen für die Heirat einer solchen nicht-muslimischen Frau

Selbst diejenigen, die diese Eheschließungen erlauben (und missbilligen) setzen einige Bedingungen für ihre Zulässigkeit fest.

Sie muss keusch sein ('afifa). Allein diese Bedingung würde die meisten solcher Ehen in diesem Land unterbinden. Man beachte, dass eine Nicht-Muslimin unmöglich Tauba (Reue) machen kann, da es ein Akt der Anbetung ist und kein Akt der Anbetung wird angenommen ohne die Erfordernis des Glaubens, welcher ihr fehlt. Das Merkmal der „Ehebrecherin“, wenn es einmal zutrifft, kann nicht aufgehoben werden, außer wenn sie Muslimin wird, egal wie lange sie diese Praxis schon nicht mehr ausführt.

Sie darf nicht von den Ahl Al-Harb sein (jene Leute, die mit den Muslimen im Krieg sind). Es ist überliefert, dass Ibn Abbas sagte: „Es ist nicht erlaubt eine Frau von den Leuten der Schrift zu heiraten, wenn sie von den Leuten ist, die den Islam bekämpfen.“ So lässt sich darüber diskutieren, ob die Vereinigten Staaten zurzeit „Ahlu Al-Harb“ sind, oder nicht, denn ihr Widerstand gegen den Islam ist deutlich, aber es gibt keinen tatsächlich andauernden Krieg zurzeit. Es ist eindeutig nachteilig für einen Muslim eine Nicht-Muslimin in diesem Zusammenhang zu heiraten. Wenn etwas schief gehen sollte, werden sein Vermögen und seine unschuldigen Kinder fast sicher ernsthaft verletzt, aufgrund der Ungerechtigkeit und der Voreingenommenheit der Gerichte in dieser Hinsicht.

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