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0075. Frage: Fatwa über Frauen, die ihre Hände und Füße im Gebet bedecken
#1
Fatwa über Frauen, die ihre Hände und Füße im Gebet bedecken



75. Frage: Wie lautet die Fatwa bzgl. des Bedeckens von Händen und Füßen im Gebet? Ist es für die Frau verpflichtend oder ist es ihr erlaubt, sie unbedeckt zu lassen, insbesondere wenn keine nicht-verwandten Männer in ihrer Nähe sind oder wenn sie sich in einer Gruppe von Frauen befindet?



Antwort: Was das Gesicht angeht, ist es für sie Sunna, es nicht zu bedecken, solange keine nicht-verwandten Männer in ihrer Nähe sind. Was ihre Füße betrifft, ist es gemäß der Merzahl der Gelehrten ihre Pflicht, sie zu bedecken. Manche Gelehrte erlauben zwar, die Füße unbedeckt zu lassen, aber die Mehrheit sagt, dass es verboten ist, sie unbedeckt zu lassen. Abu Dawud überliefert, dass Umm Salama :raha: über eine Frau befragt wurde, die mit einer Kopfbedeckung und einem langen Kleid betete und sie sagte: " Es schadet nicht, solange das Kleid die Oberseite ihrer Füße bedeckt."
Also ist es besser und sicherer, die Füße unter allen Umständen zu bedecken. Für die Hände ist die Situation einfacher. Wenn sie sie nicht bedeckt, schadet es nicht; und wenn sie sie bedeckt, schadet es auch nicht. Einige Gelehrte sagen, es ist besser, sie zu bedecken. Und von ALLAH kommt die Führung zum Richtigen Weg.


Schaikh bin Baz
  


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