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24.2
#19
Offensichtlich weiß hier keiner weiter! Steht nicht im Koran irgendetwas darüber? Ihr habt doch sonst auf alles eine Antwort!
Gilt diese Bestrafung in einem islamischen Land auch für Nicht- Muslime?

Oder genauer gefragt- gilt in einem islamischen Land dieSharia auch für Nicht- Muslime?
Das ist doch eine einfache Frage, die eine einfache Antwort verdient hätte?!
#20
Der Suchende schrieb:Salam

Danke für die Antwort, aber warum steht dann in der Ayat:
Assalamu Alaikum

Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert (Peitschen-)Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein.



Mit 100 Peitschenhieben, und nicht mit Steinigung?

Wasalam


Die Steinigung gilt für eine/n Eheberecher/in und nicht für jemand der unverheiratet ist.
#21
Salam Alaikom wa rahmatullah wa barakatuh

Gibt es einen Vers im Koran, der von Steinigung spricht? Weil in Sura 24 stehen ja 100 Peitschenhiebe. Über Steinigung habe ich nur Hadithe gefunden.

Ich weis, es gab schonmal einen Thread, über [24:2] aber es geht mir hier die Beweise für die Steinigung. Habe auch schon an Islam-fatwa geschrieben, aber dass dauert immer so lange. Weis jemand von euch was?
#22
das thema hatten wir schon mal und du hast die frage schon mla gestellt....such bitte mit der obigen suchfunktion
#23
Zitat:Salam Alaikom wa rahmatullah wa barakatuh

Gibt es einen Vers im Koran, der von Steinigung spricht? Weil in Sura 24 stehen ja 100 Peitschenhiebe. Über Steinigung habe ich nur Hadithe gefunden.

Ich weis, es gab schonmal einen Thread, über [24:2] aber es geht mir hier die Beweise für die Steinigung. Habe auch schon an Islam-fatwa geschrieben, aber dass dauert immer so lange. Weis jemand von euch was?

Fremder schrieb:das thema hatten wir schon mal und du hast die frage schon mla gestellt....such bitte mit der obigen suchfunktion

So, dass ist eine ganz andere Frage als die, die ich in diesem Thread gestellt hatte. Hier war meine Frage:
Zitat:Da stellt sich mir die Frage,
wann wird man dann gesteinigt?
Ich dachte das ist bei Ehebruch.

Mit 100 Peitschenhieben, und nicht mit Steinigung?

In dem neuen Thread habe ich aber gefragt welche Textstellen über die Steinigung im Koran zu finden sind. Das wird hier nicht beantwortet, sofern ich es nicht übersehen habe. Falls ich es übersehen habe, weist mich bitte darauf hin.
#24
ja das kann man alles unter eine sache packen..ich füge beide mal zusammen...damit die nicht so getrennt sind..
#25
Salam

Der Vers der von der Steinigung handelte wurde abrogiert, die Strafe für Ehebruch selbst jedoch nicht. Der aufgehobene Vers lautete folgendermaßen:

"Ein verheirateter Mann und Frau, wenn sie Ehebruch begehen, steinigt sie zu Tode."

Aber das Thema "Al-Nasihk wal Mansukh" ("Die aufhebenden und aufgehobenen (Verse)") sollten wir besser nicht besprechen, da es sehr komplex ist, daher rate ich dir bei Unklarheiten Abu Anas zu kontaktieren: www.islam-fetwa.de

Umar :rah: sagte, als er auf der Minbar des Gesandten Allahs Sas sass: "Allah sandte Muhammad mit der Wahrheit und offenbarte ihm das Buch. Einer der Dinge die Er offenbarte war der Vers über die Steinigung, den wir lasen und verstanden. Der Gesandte Allahs führte die Strafe aus und wir taten es ebenso nach ihm. Ich befürchte, dass im Laufe der Zeit, die Menschen sagen werden, "Wir finden nirgends die Erwähnung der Steinigung im Buche allahs", so gehen sie irre, indem sie eine verpflichtende Bestimmung die Allah offenbarte aufgeben. Nach dem Buch von Allah, ist die Strafe vorgeschrieben für jede verheiratete Person, Mann oder Frau, die Ehebruch begehen, wenn die Beweise unzweifelhaft sind, oder Schwangerschaft die Folge dessen war, oder wenn er oder sie geständig sind." [Bukhari, Muslim]
#26
Salam Alaikom

Könne wir die Sache mit den auheben von Texten wenigsten anschneiden? Warum wurden sie aufgehoben.
#27
Salam

Der Suchende schrieb:Salam Alaikom

Könne wir die Sache mit den auheben von Texten wenigsten anschneiden? Warum wurden sie aufgehoben.

Nein, weil uns das erforderliche Wissen dazu fehlt und weil Ibn Abbas :rah: sinngemäß sagte: "Zum Wissen gehören drei Dinge: 1. das wissen über Allah, 2. das Wissen über den Propheten, 3. ich weiß nicht zu sagen."

Daher sage ich: stell deine Frage insha'Allah an: www.islam-fetwa.de
  


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