Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ab wie viel km braucht man ein Mahram???
#19
Wa_salam_wr_wb

Erst einmal meine Schwester, Möge Allah subahnhu wa ta´ala dich segnen und bewahren- Ameen. Ich freue mich sehr darüber, dass du versucht hast, meine Fragen zu beantworten.

Zu...

1. Sehr schade, dass du nicht mehr weißt, wer diese Fatwa ausschrieb- Khair InshaAllah.

2. Er sagt, dass man mit einem zwingenden Grund, dass Haus verlassen darf aber die Frau solle bedeckt und mit einem Mahram gehen. Aus dieser Fatwa geht hervor, dass die Frau nur mit einem Mahram das Haus verlassen solle, sprich, von einer Reise war nicht die Rede, sondern lediglich das verlassen der eigenen vier Wände. Du schreibst, dass eine Reise nicht an einer Km-Zahl abhängig ist, denn davon wurde uns nichts berichtet. Wann fängt denn dann eine Reise an Schwester? Wenn man einen Schritt vor die Tür setzt? Darf man laut deiner geposteten Fatwa, ohne Mahram mit einem zwingenden Grund, dass Haus für wenige Schritte alleine verlassen? Denn ich verstehe darunter, dass sie es nicht soll/darf. Aber wir sehen das Frauen der Sahaba alleine rausgingen.

3. Ich kenne diese Ahadith Ukhti, nun stellt sich aber die Frage, wann eine Reise beginnt? Wie ich bereits erwähnte, ging es mir nicht darum, ohne einen Mahram eine bestimmte Strecke an Km zurückzulegen, sondern vielmehr darum, dass eine Frau ohne ihren Mahram Erledigungen nachgeht, die keine Reise darstellt.

4.In der Fatwa werden keine Beweise genannt.

5. Wenn es Gelehrtenmeinungen gibt, die besagt, dass die Reise einer Frau dann beginnt, wenn sie ein Schritt vor dir Tür setzt und du diese Beweisführung für dich annimmst-Alhamdulillah.


Ich habe keine weiteren fragen meine Schwester.
#20
Salam

also es gibt doch diesen Hadith, wo der Prophet saws sagt, dass es einer Frau verboten ist eine strecke zu machen die länger dauert als einen tag Fußmarsch.... einige Gelehrte haben das genommen als einheit...

aber andere gelehrte sagen wie zB bin Baz (soweit ich mic noch erinnern kann), dass ncihts dabei ist, wenn man die frau zum flugzeug fährt dort ablässt...sie dann 4 stunden fliegt (zB) und am anderen flughafen sie ein anderer mahram wie zB der bruder sie dort abholt...und ICH FÜR MICH...finde das sehr sinnvoll und logisch....ich muss mal die fatwa dazu raussuchen...leider lese und höre ich soo viel, dass ich mir nicht alles gleich merken kann :)) sorry....

und dann woltle ich noch sagen...es gab gelehrte die die meinungen vertreten haben, dass es km gibt, also dürfen wie sie nicht leugnen...jeder kann die beweise lesen und sich selbst überzeugen lassen inshallah...

Wasalam
#21
Salam alaikum,

bei Islam-Fetwa habe ich unter der Fatwa Darf eine Frau nach islamischem Verständnis alleine "Reisen"? das Gleiche gelesen. Die Fatwa ist sehr lang und ausführlich, aber auch sehr interessant.

Frage:

Darf eine Frau nach islamischem Verständnis alleine „Reisen“?

Um die Frage über das Reisen der Frau beantworten zu können, ist es an dieser Stelle notwendig einige Grundkenntnisse über die islamische Rechtswissenschaft zu erfahren.

Der Qur’an ist das Wort Allahs, des Erhabenen, welches dem Propheten Muhammad (Friede und Segen auf ihm) offenbart wurde.
Neben dem Qur’an wurde auch alles, was der Prophet(Friede und Segen auf ihm) sagte und tat von seinen Gefährten aufgezeichnet. Die vorbildliche Lebensweise des Propheten, die durch seine Worte und Taten sichtbar wird, bezeichnet man als sunna. Die aufgeschriebenen Überlieferungen über den Propheten werden ahadith genannt.
à Die Sunna dient als Vorbild für das Handeln der Muslime, denn Allah sagt im Qur’an: „Ihr habt im Gesandten Allahs ein vorzügliches Beispiel für den, der auf Allah hofft, und den Jüngsten Tag.“ (33:21)
à Sie ist die theoretische Erklärung bzw. die praktische Umsetzung des Qu’ran. Dazu sagte Aischa, die Frau des Propheten: „Er (der Prophet)war der wandelnde Qur’an.“

Die Bedeutung der Überlieferungen wird aus der folgenden Frage ersichtlich, die der Prophet Muhammad(Friede und Segen auf ihm) Muadh b. Jabal stellte, als er ihn nach dem Yemen schickte: Wie würde Muadh dort regieren? Muadh erwiderte: „Auf der Grundlage des Qur’ans“, und als der Prophet(S) ihn fragte, was er tun würde, wenn er zu einer Sache im Qur’an nichts finden würde, antwortet Muadh: „Auf der Grundlage der sunna des Propheten.“

Demnach beziehen sich Muslime, bei Rechtsfragen, auf Qur’an und sunna.
Denn der Prophet (Friede und Segen auf ihm) sagte: „Ich habe euch zwei Dinge zurückgelassen. Ihr werdet nicht irre gehen, solange ihr an diesen festhaltet: das Buch Allahs und die Sunna Seines Gesandten.“ (Malik)

Im Qur’an sagt Allah:
„Und was der Gesandte euch gibt, so nehmt es an! Und was er euch verbietet, so lasst davon ab!“ (59:7)

„Wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Allah, und wer sich abkehrt, so haben wir dich nicht als Hüter gesandt.“ (4:80)

„Und wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den lässt Er eingehen in Paradiesgärten, unter denen Flüsse fließen, darin verweilen sie ewiglich, und dies ist der gewaltigste Erfolg.“ (4:13)

Der Gesandte Allahs (S) sagte: „Wer mir gehorcht, geht ins Paradies ein, und wer mir nicht gehorcht, hat es abgelehnt.“ (Buchari)

Jabir Ibn Abdullah ® sagte: ‚Allahs Gesandter (S) war unter uns während der Qur’an auf ihn herabgesandt wurde, und er kannte seine Erklärungen. Was immer er praktizierte, praktizierten auch wir.“ (Muslim, Abu Dawud, Ahmad)

Weiterhin sagte der Gesandte Allahs (S): „Wahrlich, mir wurde der Qur’an gegeben und etwas Ähnliches mit ihm. Bald schon wird ein Mann sagen, während er sich zufriedne auf seiner Ruhestätte zurücklehnt: ‚Folgt diesem Qur’an. Was immer ihr darin erlaubt findet, betrachtet es als erlaubt, und was immer ihr darin verboten findet, betrachtet es als verboten.’ Wahrlich, was Allahs Gesandter verboten hat, ist wie das, was Allah verboten hat!“ (Abu Dawud, Tirmidhi)

Muhammad (S) sagte auch: „Es ist wie, wenn jemand ein Haus errichtet und dann zu einem Festmahl lädt und einen Rufer aussendet, und wer dem Rufer folgt, in das Haus eintritt und von dem Festmahl isst, und wer dem Rufer nicht folgt, nicht in das Haus eintritt und nicht von dem Festmahl isst. Und das Haus ist das Paradies, und der Rufer ist Muhammad, und wer Muhammad gehorcht, der gehorcht Allah, und wer sich Muhammad widersetzt, der widersetzt sich Allah, und an Muhammad unterscheiden sich die Menschen.“ (Buchari, Muslim)

Weiter kann man lesen, dass der Gesandte Allahs (S) sagte: „Der Qur’an ist schwer und schwierig für den, dem er auferlegt ist, und er ist Gesetzgebung. Wer sich an das hält, was ich sage, und es versteht und bewahrt, der geht mit dem Qur’an. Wer den Qur’an und das, was ich sage, missachtet, verliert das Diesseits und das Jenseits! Meiner Gemeinde ist aufgetragen, meine Worte anzunehmen, meinen Anordnungen zu gehorchen und meiner Sunna(Lebensweise) zu folgen. Wer also mit meiner Sunna einverstanden und zufrieden ist, ist damit mit dem Qur’an einverstanden und zufrieden.“ (Ad-Daylami, Abu Nu’aym)

Und Muhammad (S) sagte auch: „Wer Abneigung gegen meine Sunna hat, der gehört nicht zu mir.“ (Buchari, Muslim)

Und: „Wer etwas zu unseren Geboten hinzufügt, was nicht dazu gehört, der wird abgewiesen.“ (Buchari, Muslim)


Um das Verständnis des Folgenden zu erleichtern, muss man wissen, was der islamische begriff Mahram bedeutet.
Nach islamischem Verständnis ist ein Mahram einer Frau, Männer, die die Frau nicht heiraten darf. Welche Männer dies genau sind, erwähnt Allah in der ungefähren Bedeutung in Sura 24, Vers 31:

„…, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck(arab. Sinet) vor niemanden anderen enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken.“

Es wird überliefert, dass der Prophet(Friede und Segen auf ihm) sagte: „Eine Frau darf eine dreitätige Reise nicht ohne ihren Mahram vollziehen.“

In einer weiteren Überlieferung heißt es: „Eine Frau darf eine zweitätige Reise nicht ohne ihren Mahram vollziehen.“

Und: „Es ist für eine muslimische Frau nicht erlaubt, eine Entfernung von einer Nachtreise ohne einen Mann, der ihr Mahram ist, zu reisen bzw. fahren.“

Weiter heißt es: „Es ist für eine Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt nicht erlaubt, die Entfernung einer Tagesreise, ohne ihren Mahram zu reisen.“

Der Prophet(Friede uns Segen auf ihm) sagte auch: „Keine Frau sollte reisen, außer ihr Mahram ist bei ihr, und kein Mann sollte zu einer Frau (ins Haus) eintreten, außer ihr Mahram ist anwesend.“

Und es heißt auch: Es ist für eine Frau, die an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, ohne ihren Mahram zu reisen.“

Es heißt auch: „Solange der Mahram einer Frau nicht bei ihr ist, kann sie kein sayahat (arab. unterwegs sein, lange Reise, rumgehen) machen.“
Und: „Sie (eine Frau) kann nicht eine Entfernung eines barid (arab. Postbote, jmd. Der eine Nachricht überbringt) reisen.“
Weiterhin sagt der Prophet (Friede und Segen auf ihm): „Die Frau darf nur mit ihrem Mahram safar (arab. sich ohne ein Fortbewegungsmittel bewegen, unterwegs sein, reisen) machen.“

Eine weitere Überlieferung besagt: „Die Frau kann nur mit ihrem Mahram sayahat (arab. unterwegs sein, lange Reise, rumgehen) machen.“ (Ibn Masud)

Der Gesandte Allahs(S) sagte: „Ein Mann darf nicht mit einer fremden Frau ohne einen Mahram von ihr allein zusammen sein (arab. Khulwa). Und eine Frau darf nicht ohne einen Mahram reisen.“ Da stand ein Mann auf und sagte: „O Gesandter Allahs, meine Frau ist zur Hadsch(Pilgerfahrt) aufgebrochen, und ich wurde eingeteilt für die militärische Operation Soundso.“
Da sagte der Gesandte Allahs(S): „Geh und mache die Hadsch mit deiner Frau.“ (Buchari, Muslim)

Die oben genanten Überlieferungen entstammen von Buchari 1088, 1862, Taksiru’s- Salat 4;
Muslim, Hacc 419, 422, (1339); Muwatta, Isti’zan 37, (2, 979); Ebu Dawud, Menasik 2, (1723-1725); Tirmizi, Rada 15, (1170).

Die islamischen Gelehrten erklären die Unterschiedlichkeit der Überlieferungen folgendermaßen:

Dem Prophet Muhammad (Friede und Segen auf ihm) wurden an verschiedenen Orten unterschiedliche Fragen über das Reisen der Frau gestellt, die er (Frieden und Segen auf ihm) auf die oben aufgeführte Weise beantwortete.
Die islamischen Gelehrten weisen darauf hin, dass der Prophet (Friede und Segen auf ihm) keine bestimmte Begrenzung für das Reisen angibt, sondern betont, dass der Mahram einer Frau immer dabei sein sollte.
Jede Entfernung, die safar (arab. sich ohne ein Fortbewegungsmittel bewegen, unterwegs sein, reisen) heißt, darf die Frau ohne Mahram nicht vollziehen, sei diese Entfernung der „Reise“ drei Tage, zwei Tage, oder weniger als ein barid, dass macht keinen Unterschied.

Imam An-Nawawi sagt: „Der Sinn der zeitlichen Festsetzung in den Überlieferungen ist nicht der wortwörtliche Sinn. Vielmehr ist alles, was man „safar“ nennt für eine Frau alle zu unternehmen verboten. Die zeitlichen Festsetzungen ergaben sich nur aus der speziellen Situation, in der der Prophet(S) die Aussage gemacht hat.“

Dies ist eine Frage und Antwort eines Mufti einer hoch respektierten Hanafi islamischen Universität in Pakistan. Frage: „Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu verlassen?“ Antwort: „Der wichtigste Befehl für Frauen ist der, dass sie in ihren Häusern bleiben und nicht ohne ein zwingendes Bedürfnis herausgehen sollen, weil Schaden befürchtet wird, wenn sie herausgehen. Wenn sie trotzdem aus zwingender Notwendigkeit herausgehen müssen, sollen sie mit einem Mahram (alle männlichen Personen, die die Frau nicht heiraten darf wie Vater, Bruder, Onkel etc. sie werden in Sura 24, Vers 31 genannt) und ordnungsgemäß mit einer "Burqa" (eine "Burqa" bedeckt den ganzen Körper mit Händen und Gesicht) bedeckt gehen oder einem großen Tuch, so dass ihr Körper und auch ihre Kleider nicht mehr zu sehen sind, und, nachdem sie den benötigten Artikel gekauft haben, sollen sie sofort zurückgehen.
Auf diese Weise ist es nicht haraam(verboten)." (Jamia Binoria Pakistan)

Die in Europa weit verbreitete Annahme, dass die Frau bis zu 90 Kilometer alleine reisen darf, ist falsch und hat keine Beweisgrundlage im Qur’an bzw. sunna des Propheten.
Diese Annahme wurde fälschlicherweise auf das „Reisen“ der Frau, von dem Gebot des „Reisegebetes“, übernommen.

Quellenverweis: Kutub- i sitte, Band 7, S. 107-111

Viele die das Geschriebene lesen, werden annehmen, dass die Frau im Islam unterdrückt wird, und keine Rechte hat. Dies ist aber eine falsche Annahme, die von dem islamischen Denken weit entfernt ist.
Das Gebot, dass die Frau alleine nicht reisen soll, ist nicht dazu da, um die Frau zu unterdrücken, oder sie einzuschränken, sondern dient zum Schutz der muslimischen Frau.
Der Mahram ist nicht dazu da, um die Frau permanent zu kontrollieren, sondern um ihr Schutz zu gewähren. Deshalb ist ein Mahram wie ein ernsthafter, ehrlicher, voll bezahlter Diener für eine Frau und keine Belastung für sie. Er ist auch ein Beschützer, Aufpasser und Gefährte, der ihr die höchstmögliche Fürsorge, Schutz und Dienst bereitstellt.
Die muslimische Frau hat sozusagen ihren persönlichen „Bodyguard“ immer an ihrer Seite.
Ein Mahram wird der Frau ein Schutzschild gegen Menschen mit schlechten Absichten sein und sie ist dadurch eher vor Vergewaltigungen, körperlichen Angriffen etc. geschützt.

Wer nach alledem immer noch denkt, dass das Verbot für die Frau allein zu reisen, lediglich ein demütigender Faktor und eine Beleidigung ihrer Ehre, Würde, Stolz und Intelligenz sein soll, dem soll gesagt sein, was Allah, der Erhabene, über die Stellung der Frauen im Qur’an sagt:
„Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen.“ (Sura 3:195)

Weiterhin heißt es:
“…die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die Standhaften Frauen, die demütigen Frauen und die demütigen Männer, die Männer, die Almosen geben und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren und die Frauen, die Keuschheit wahren… Allah hat ihnen Vergebung und gewaltigen Lohn bereitet.“ (Sura 33:35)

Im Qur’an in der ungefähren Bedeutung heißt es auch:
„… Sie sind wie ein Gewand für euch und ihr seid wie ein Gewand für sie…“(Sura 2:187)
à Das Verhältnis zwischen Mann und Frau wird hier in wenigen beredten Worten beschrieben:
das Gewand ist dem Körper des Menschen am nächsten, es bedeckt und schützt ihn und macht ihn schön. So wird die Abhängigkeit beider Ehegatten im Leben versinnbildlicht-
der eine ist unvollständig ohne den anderen.

In der Sura 49, Vers 13, macht Allah, der Barmherzige, deutlich, dass vor Ihm derjenige am Angesehensten ist, der am Gottesfürchtigsten, also derjenige, der Seine Gebote am meisten achtet und Seinen Verboten aus dem Weg geht, seine Freizeit mit der Anbetung zu Allah verbringt und den Menschen mit einen guten Charakter gegenüber tritt.
„O Ihr Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander erkennen möget. Wahrlich, vor Allah ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig.“

Nach europäischem Maßstab ist dieses Gebot vielleicht übertrieben oder falsch, doch Muslime richten sich nach dem Maßstab Allahs, des Schöpfers der Welten.
Der Muslim gibt sich Allah hin, gehorcht Ihm und befolgt den von Ihm vorgeschriebenen Weg.
Der Glaube und die damit vorgeschriebenen Gebote begleiten den Muslim im geistigen, im seelischen als auch im materiellen Leben.
Im Qur’an heißt es:
„Und wetteifert nach der Vergebung eures Herrn und nach einem Garten, dessen Weite der von Himmeln und Erde entspricht, der für die Gottesfürchtigen vorbereitet ist, die da spenden in Freud und Leid und den Groll unterdrücken und den Menschen vergeben. Und Allah liebt die Rechtschaffenen.“(Sure 3, Vers 133-134)
Der Muslim muss sich bemühen, die von Allah auferlegten Gebote im Alttag umzusetzen, so heißt es im Qur’an:
„O ihr, die ihr glaubt, spendet von dem Guten, das ihr erwarbt, und von dem, was Wir für euch aus der Erde hervorkommen lassen.“(Sure 2, Vers 267)

Weiter heißt es von Abu Amr Sufyan Ibn Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm:
Ich sagte: „O Gesandter Allahs, sage mir ein Wort über den Islam, das ich von keinem anderen als dir erfragen kann.“ Er sagte: „Sprich: Ich habe den Glauben an Allah verinnerlicht, und dann stehe dazu (arab. istiqam).“(Muslim)
àDer Inhalt dieses Ausspruches des Propheten(S) entspricht dem Inhalt der folgenden Aussage Allahs im Qur’an: „Wahrlich, diejenigen, die sagen: „Unser Herr ist Allah“, und die sich dann aufrichtig verhalten…“ (41:30)
Das Wort „istiqam“(siehe oben) bedeutet, dass man sich an den Weg des Islam hält.
Umar ibn al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm(Gefährte des Propheten(S)) sagte:
„Istiqama bedeutet, dass du korrekt die Gebote und Verbote des Islam einzuhalten versuchst und nicht versuchst, den Geboten und Verboten wie ein Fuchs aus dem Wege zu gehen.“

Allah hat den Menschen Gebote auferlegt, nicht um sie zu quälen oder einzuschränken, sondern um sie vom Bösen und Schändlichkeiten zu schützen, und sie auf den richtigen Weg zu führen.
Jeder König hat ein von Grenzen eingefasstes Land, und Allahs umgrenztes Land ist durch die Schranken seiner Gebote gekennzeichnet; wer seine Herde nahe an der Grenze weidet, läuft Gefahr, dass sich seine Tiere Jenseits verirren.
Allah gab uns Gebote, um uns zu helfen unseren Willen zu Formen und uns zu reinigen, denn es heißt im Qur’an:
„Und eifert in Allahs Sache, wie dafür geeifert werden soll. Er hat euch erwählt und hat euch nichts auferlegt, was euch in der Religion bedrücken könnte, der Religion eures Vaters Abraham.“
(Sure 22, Vers 78)

Es überliefert an-Nu’man ibn Baschir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
„Das Gleichnis dessen, der Allahs Grenzen beachtet, und dessen, der diese überschreitet, ist wie Reisende auf einem Schiff, die per Los darüber entscheiden, wer auf das Oberdeck soll und wer unter Deck. Jene unter Deck mussten über das Oberdeck, wenn sie Wasser holen wollten. Und so sagten sie: Wir könnten doch ein Loch in den Schiffsboden, der uns zugeteilt wurde, zum Wasserschöpfen bohren, wobei wir die anderen nicht stören würden. Wenn die Bewohner des Oberdecks die anderen ihren Plan durchführen lassen würde, würden sie alle gemeinsam umkommen; aber wenn sie sie davon abhielten, würden sie sich selbst retten und alle anderen dazu.“(Buchary)
à Nicht nur der, der vom Übel ablässt, hat einen Nutzen davon, dass er vom Übel ablässt, sondern die gesamte Gesellschaft profitiert davon.

Und Allah weiß es am besten
#22
bismillah
Salam_wr_wb


Die Fetwa an sich ist ja auch in Ordnung insaallah, ich glaube hier sind die MISSVERSTÄNDNISSE der Geschwister untereinander mehr das Problem.

Es geht in der Fetwa im allgemeinen NICHT DARUM ob man OHNE MAHREM NICHT AUS DEM HAUS DARF,sondern um die Reise (wobei ein Teil der Ulema durch Analogie der Meinung ist das dies ab ca 81 km anfängt und der andere Teil der Gelehrten (Ulema) sagen, das es da anfängt, was im allgemeinen als Reise empfunden wird "Urf").

Diesbezüglich gibt es viele Fetwas.
Hier noch eine:
http://www.islamqa.com/en/ref/101520

Was jedoch hier verwirrend ist, es wurde in dieser Fetwa die hier im Thread gepostet wurde, "komischerweise" eine andere Rechstfrage hineingefügt und eine Fetwa eines pakistanischen Muftis hineingepostet, der eine ANDERE Rechtsfrage beantwortet und zwar unter welchen Bedingungen die Frau ihr Haus verlassen darf.

Das ist ja was ganz anderes wieder. Und er ist der Meinung (ohne Beweise jedoch), das die Frau OHNE MAHREM nicht einmal das Haus verlassen darf.

Dann stellt sich dann eben die Frage, wie geht das, das die Sahabafrauen z.B. ALLEINE ohne Mahrem so viele Sachen erledigt haben wie z.B. den Gang in die Moschee usw... wenn dies wirklich der Fall wäre?

Dementsprechend ist diese Fetwa im Widerspruch zu dem was die Sahabijjat /Die Frauen in der Zeit des Gesandten s.a.v.s. gemacht haben und das hätte der Gesandte s.a.v.s. ohne Zweifel erklärt und die Hadise würden nicht lauten das einer Frau nicht erlaubt ist DIE REISE OHNE MAHREM ZU MACHEN, sondern das einer Frau nicht erlaubt ist AUS DEM HAUS OHNE MAHREM RAUSZUGEHEN.

Ist doch ein großer Unterschied finde ich.

Hier noch eine Fetwa diesbezüglich:

http://www.islamqa.com/en/ref/6742
#23
Hat der Mufti nicht gesagt, dass sie raus darf, halt nur mit der Burqa?

wallahu e'alem
#24
bismillah

Salam_wr_wb

ibnHazm schrieb:Hat der Mufti nicht gesagt, dass sie raus darf, halt nur mit der Burqa?

wallahu e'alem
Ja hat er, aber es geht hier nicht um die Burqa, sondern darum ob es ihr erlaubt ist OHNE MAHREM aus dem Haus zu gehen.

:-) Bruder entschuldige, aber schön langsam wird es bei dir "Gewohnheit", das du die Texte einfach nicht genau liest und auch nicht zurückgehst um es SELBER zu überprüfen anstatt zu Fragen... Gruebel

Aber ich werde dir jetzt mal die Mühe erleichtern und poste es für dich nochmal:

Zitat:Wenn sie trotzdem aus zwingender Notwendigkeit herausgehen müssen, sollen sie mit einem Mahram (alle männlichen Personen, die die Frau nicht heiraten darf wie Vater, Bruder, Onkel etc. sie werden in Sura 24, Vers 31 genannt) und ordnungsgemäß mit einer "Burqa" (eine "Burqa" bedeckt den ganzen Körper mit Händen und Gesicht) bedeckt gehen oder einem großen Tuch, so dass ihr Körper und auch ihre Kleider nicht mehr zu sehen sind, und, nachdem sie den benötigten Artikel gekauft haben, sollen sie sofort zurückgehen.
Auf diese Weise ist es nicht haraam(verboten).
#25
auf dem Teppich bleiben akhi kerim,hehe

jezekellahu kheiren

durch die ganzen Klammern, bin ich durcheinander gekommen.

kheir inshaAllah

selam alejkum
#26
Nema problema. hehehe.....
Momentan sitze ich auf dem Stuhl aber das kann man ja noch gelten lassen oder? :-)

Ve ijjake Bruder

ve alejkum selam ve rahmetullahi ve berekatuhu
#27
Salam_wr_wb

@Diener des Allbarmherzigen

Barak Allahu feek Bruder, genau davon sprach ich die ganze Zeit. Jazaak Allahu khair.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste