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Allgemeine Fragen
#1
Selam Aleykum

Ich habe einige allgemeine Fragen und wäre dankbar, wenn man sie mir kurz beantwortet. Ich werde inschallah auch demnächst Sh. Abul Hussain oder Sh. Abu Anas fragen, aber falls irgendjemand jetzt schon Wissen hat, könnte er es mit allen teilen inschallah.


1.) Darf man das Gebet in kurzen Hosen verrichten? Ich habe nämlich mal gehört, dass es Meinungsverschiedenheiten gibt, ob die Aura des Mannes unter die Knie oder über die Knie geht. Wenn es über die Knie geht, dann müsste es kein Problem sein, aber anders herum, wenn man runtergeht werden die Knie sichtbar.

2.) Darf man Parfüm bzw. Handcreme benutzen, welche Alkohol enthalten? Bis jetzt hatte ich mal gelesen, dass das nur makruh ist, d.h. man sollte es nicht tun.

3.) Gibt es authentische Beweise dafür, dass beim Wudu es reicht, kurz mit nassen Händen über die Füsse zu streichen, wenn es schwer ist, sein Bein in Waschbecken zu heben usw.? Darüber hatte Pierre Vogel gesprochen bzgl. dem Gebet auf der Arbeit.

4.) Das Handgeben zwischen einem fremden Mann und einer fremden Frau ist haram, aber was ist bswp. bei der eigenen Tante, da man in unserer Kultur/Tradition den Älteren die Hand küsst.

5.) Darf man bei Schweigeminuten für Tote aufstehen? Oder darf man vor dem Richter oder Lehrer aufstehen? Ich bin nicht sicher, ob das islamische legitim ist. Die Frage ist ja dann auch, ob das Ehrerbietung oder nur Respekt ist.

6.) Ich habe schon gelesen, dass Versicherungen haram sind. Aber was ist mit einer Rechtschutzversicherung, die man mit der Absicht abschließt sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren, da ansonsten einem die Mittel dafür fehlen. Beispielsweise man wird aufgrund der Religion benachteiligt und hat dann die Mittel seine Religionsfreiheit zu verteidigen.


Ich wäre sehr dankbar über Antworten...
#2
Wa_salam_wr_wb

Ich fange mal an die Fragen zu beantworten und insha Allah können dann die Geschwister noch ergänzen bzw. etwas zu den restlichen Fragen schreiben.

1. In folgender Fatwa werden die Meinungsverschiedenheiten angesprochen, ob Knie und Bauchnabel beim Mann zur Awrah gehören oder nur das, was dazwischen ist:

http://www.islam-qa.com/en/ref/171584

Also dort wird die Meinung bevorzugt, dass Knie und Bauchnabel nicht zur Awrah gehören und somit nicht bedeckt werden müssen. Als Beweis führen sie Shaykh Ibn Uthaymeen, An-Nawawi, Maalik und ash-Shaafa‘i an. Ausführlicher mit Ahadith in der Fatwa zu lesen.

Wichtig ist aber (jetzt im Bezug auf das Gebet), dass man nicht zu knappe Kleidung trägt, so dass diese beim Strecken, Verbeugen, usw. nicht verrutschen und die Awrah somit sichtbar wird. Denn sobald z.B. der Oberschenkel sichtbar wird, ist die Awrah nicht mehr bedeckt. Und damit das Gebet gültig ist, ist es notwendig, dass die Awrah bedeckt ist.


2. Ob man Kosmetika mit Alkohol verwenden darf, besonders im Bezug auf das Gebet, gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten - auch im Hinblick darauf, ob Alkohol als rein oder unrein betrachtet werden muss.

Hier in dem Thread geht es um dieses Thema und es werden ein paar Meinungen und Fatawa angeführt:
http://diewahrheitimherzen.net/forum/thread-2987.html

Aber vielleicht hat ja jemand noch mehr auf Deutsch dazu...


3. Meinst du "Al Mash" (Benetzung mit Wasser)? Also dass man unter bestimmten Bedingungen über die Shuhe/Socken beim Wudu mit Wasser streicht, anstelle die Füße normal zu waschen? Falls ja, dann findest du hier Ausführliches dazu (Bedingungen, Beweise, Durchführung, etc.): http://www.weg-zu-allah.de.tl/Al_Mash-_-...Wasser.htm


4. Seiner Tante darf man natürlich die Hand geben. Ein Mann darf jeder Frau, für die er ein Mahram ist, die Hand geben, mit ihr alleine sein, usw.
Das Verbot bezieht sich nur auf fremde Frauen, die du theoretisch auch heiraten könntest.


6. Bezüglich Versicherungen gibt es folgende (ausführliche) Fatwa auf Deutsch: http://diewahrheitimherzen.net/forum/thread-336.html

Soweit erstmal...

P.S.: Bitte benutze in Zukunft vorher erst einmal die Suchfunktion. Wie du siehst, existiert hier im Forum bereits schon sehr viel zu den verschiedensten Themen.

Wa_salam_wr_wb
#3
zum thema versicherung:
die steht in der fatwa
"Durch die Tatsache, dass der Staat Versicherungen verpflichtend macht, wird der Vorgang nicht zu einem erlaubten; vielmehr wird die Last der Sünde von der Person oder Gesellschaft genommen, die es tun muss. Was die Makler angeht, die ihre Arbeit freiwillig verrichten, so sind sie der Sünde schuldig. "
das habe ich allerdings nicht verstanden. eine person wird in deutshland gezwungen versicherungen zu zahlen also wird die sünde der einzelnen person genommen? das heißt es gibt keine sünde wenn eine person wie in deutschland es der fall sit gezwungen wird?
#4
(29-05-2012, 12:52 AM)fabian schrieb: zum thema versicherung:
...eine person wird in deutshland gezwungen versicherungen zu zahlen also wird die sünde der einzelnen person genommen? das heißt es gibt keine sünde wenn eine person wie in deutschland es der fall sit gezwungen wird?

Ja, so geht es aus der Fatwa hervor. Wenn jemand nur aus Zwang eine Versicherung hat und nicht freiwillig, weil er damit zufrieden ist, so werden Versicherungen an sich dadurch zwar nicht erlaubt, aber die Sünden (die man ja für etwas Unerlaubtes normalerweise auf sich lastet) gehen insha Allah auf denjenigen über, der dazu zwingt. Wa Allahu Alam!

Hier noch eine Fatwa (auf Englisch) dazu (auch im Bezug darauf, wenn eine Notwendigkeit für einzelne Menschen besteht, eine Versicherung - wie etwa Krankenversicherung - zu haben): http://www.islam-qa.com/en/ref/170654

Wa_salam_wr_wb
#5
Selam Aleykum,

erst einmal, möge Allah dich belohnen und mit dir zufrieden sein für deine Mühen. Vielen Dank, Al Ilmu Noorun.

Also zum Festhalten...

- Kurze Hosen, Parfüm (mit Alc) gehen durch
- Man kann verwandten, älteren Frauen die Hand küssen
- Mash kann ich immer machen, wann ich will (?) [keine konkreten Voraussetzungen gelesen]

- Versicherung fallen komplett ins Wasser, auch mit guter Absicht für Religionsfreiheit

- ... und Aufstehen für Tote - Allahu Alem...


Wichtige Dinge haben ich elhamdulilah schonmal in Erfahrung gebracht...

P.S. Ich kann die Suchfunktion nicht leiden...sieht kompliziert aus...ist halt so^^ - nein, scherz, inschallah ab sofort...
#6
Salam_wr_wb

(29-05-2012, 07:44 PM)Muslim schrieb: erst einmal, möge Allah dich belohnen und mit dir zufrieden sein für deine Mühen.

Amin wa iyak!

(29-05-2012, 07:44 PM)Muslim schrieb: - Man kann verwandten, älteren Frauen die Hand küssen

Also meine Antwort bezog sich jetzt erstmal nur auf das HANDGEBEN zwischen MAHRAMS.
Aber:
1. Ein Mann darf keine fremde Frau berühren (also wenn sie kein Mahram ist), auch wenn sie sehr alt ist. Umgekehrt darf auch keine junge Frau einen fremden, sehr alten Mann die Hand geben. Das Alter spielt keine Rolle - in jedem Fall ist es verboten!

2. Hände KÜSSEN ist auch noch mal etwas anderes, als nur die Hand zur Begrüßung zu geben. Hier in dem Thread findest du eine Fatwa bezüglich Hände küssen: http://diewahrheitimherzen.net/forum/thread-2207.html

Es wird gesagt, dass dies nur empfohlen ist, wenn man dies bei einer Person wegen "Askese, Rechtschaffenheit, Wissen, Stellung oder Sittsamkeit, oder einem anderen Grund der mit der Praktizierung der Religion zu tun hat" macht.

Und vor allen Dingen wird in folgender Fatwa (auf Englisch) auf den Aspekt der Kultur/Tradition eingegangen, worauf sich wohl deine Frage bezieht:

http://www.islam-qa.com/en/ref/133487

Dort wird erwähnt, dass es makrooh (unerwünscht) oder haram (verboten) ist, wenn es als Gewohnheit/regelmäßig getan wird. Insbesondere die Stirn auf die Hand zu legen (wie es wohl bei manchen ebenfalls Tradition ist) aus Respekt und als Form der Verbeugung ist verboten und es wird gefürchtet, dass es Schirk ist. - Besonders eben wenn man es aus Ehrfurcht und Verehrung vor dieser Person macht...

Wa Allahu Alam.

Wa_salam_wr_wb
#7
und wie ist das dann mit dem auto? man ist ja nicht gezwungen ein auto zu haben. wenn man aber ein auto hat ist man gezwungen eine versicherung dafür zu haben. also ist es haram sich ein auto anzuschaffen mit dem wissen das man dafür eine versicherung abschließen muss?
#8
(30-05-2012, 12:07 AM)fabian schrieb: und wie ist das dann mit dem auto? man ist ja nicht gezwungen ein auto zu haben. wenn man aber ein auto hat ist man gezwungen eine versicherung dafür zu haben. also ist es haram sich ein auto anzuschaffen mit dem wissen das man dafür eine versicherung abschließen muss?

Aus der Fatwa, die ich zuvor gepostet habe und auch aus folgender Fatwa geht hervor, dass die Gelehrten es erlauben, ein Auto trotz "Zwangs-Versicherung" zu haben:

http://www.islam-qa.com/en/ref/102969

Sie definieren Autoversicherungen auf Grund des Umstandes, dass man dazu gezwungen wird, als "Notwendigkeiten, die verbotene Dinge erlaubt machen" und die Sünden dafür lasten insha Allah auf diejenigen, die dazu zwingen...

Man sollte aber im Übrigen nicht mehr von der Versicherung nehmen (im Falle eines Unfalls, etc.) als einem zusteht, also sprich als man eingezahlt hat...
#9
barakallahu fiekum ich denke die Schwester hat genung geantwortet.

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Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  


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