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Darf ein Mädchen / eine Frau sich gegen den Willen des Vaters (Wali) mit einem Mann verheiraten darf
#1
As Selamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh,

Ich habe nun schon mehrmals gehört und gelesen das es in Madhab Hanafi erlaubt ist das ein Mädchen (Jungfrau/Ledig) sich gegen den Willen des Vaters (Wali) mit einem Mann verheiraten darf. Das somit das Nikah (Eheschliessung) ohne die Erlaubnis eines Vormundes geschlossen werden kann.

Stimmt dies so ?
Und wenn, worauf bauen sie diese Meinung auf ?
Was sind die Beweise aus Quran und Sunna für diese Meinung ?

InsaAllah kann mir jemand helfen mein Wissen zu mehren,Amin

WaSalam
#2
wa aleikum selam wr wb

achi soweit ich das weiss war das entweder maliki oder ahmed.

aber egal wer das sagt es ist gegen quran und sunna. Weil der prophet saws ja ungefähr sagt im hadith, dass wer dies tut deren ehe ungültig ist somit braucht man darüber garnicht diskutieren, findest du nicht?

wa aleikum selam
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#3
As Selamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh,

BarakAllahu Fiek,

Jein Akhi, es kommt drauf an was die Beweise der Gelehrten sind die diese Meinung vertretten.

Akhi ich bin der Überzeugung das alle 4 Madhab Quran und Sunnah folgen, - nach dem Verständnis der Salah us Salih. Einige von den ersten Generationen unter den Gelehrten der Madhab sind ja sogar selbst von den Selef, wie zb. Abu Hanifa ru. der ein TabaIn war. Und da unser Prophet saw. diese ersten 3 Generationen als die beste gelobt hat interessieren mich die Ansichten und Beweise dieser natürlich sehr.

Denn Akhi wie ich anfangs sagte auch sie folgten Quran und Sunnah.

Um ein Beispiel zu geben, wenn zb. Albani ru. in einer Sache eine andere Meinung und Überzeugung hat als zb. Utheymeen ru., und ich von der Ansicht des letzteren eher überzeugt bin, dann heisst das nicht das Sheikh Albani ru. nicht Quran und Sunnah gefolgt ist.

Und genauso sehe ich das auch bei den Gelehrten der Madhab, das sie eine andere Meinung in diesem oder jenen Punkt gehabt haben als Gelehrte jüngeren Datums denen ich vieleicht heute folge, deren Beweise ich kenne, heisst nicht das ich behaupten kann das die Meinung zb. von Imam Abu Hanifa ru. nicht auf Quran und Sunnah basiert.

Und da dies meine Ansicht und mein Manhaj ist, und da ich auch bei den Gelehrten die manche als Salafis bezeichnen nicht Taqlid mache schaue ich mir auch nicht nur ihre Beweise an. Denn ob der Hukm der Madhab von den Beweisen her wirklich schwächer ist, das weiss ich erst wenn ich mir ihre Argumente ansehe. Die Fehler eines Sheikhs, erkennt man nunmal erst durch die Beweise des anderen Sheikhs.

Aber Akhi, ich meine das dies in der Madhab Hanafi sein muss, Madhab Hanbali ist ja in diesem Punkt genau in der entgegengesetzten Ansicht wa Allahu Alem. Während bei Hanafi ein lediges Mädchen ohne das Einverständnis des Vormundes heiraten kann ist es bei Hanbali so das der Vormund das junge Mädchen ohne ihr Einverständnis verheiraten darf wa Allahu Alem.

Letzteres habe ich in einem Vortrag bezüglich Taqlid und Madhab gehört, um genauer zu werden: "Ein Vogel hat es gezwitschert"



An alle, ich möchte hier keinesfalls eine Diskussion entfachen, ich habe meine Einstellung dazu erklärt weil mich der Akhi nach meiner Ansicht gefragt hat und weil mir eben wegen dieser Einstellung die Beweise der Madhabs wichtig sind.


Wenn also jemand genaueres dazu berichten kann, vieleicht zb. Gelehrten Aussagen der Madhab zu diesem Thema, wie sie es erklärt, dargelegt haben, würd mich das freuen.



Wa Selam




As Selamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh,


Ein Bruder hat mir an anderer Stelle wo ich die Frage auch gestellt habe geantwortet, und ich möchte Teile daraus zitieren was die Beweise der Hanafi Madhab aus Quran und Sunnah angeht:

Zitat:Eine Frau kam zum Propheten saw. und gab sich zur Heirat frei. Der Prophet verheiratet sie mit einem seiner Gefährten. In dieser Situation war kein Wālī von ihr anwesend. (al-Muwaṭṭa, ṣaḥīḥ al-Bukhārī)


Auch diesen Ḥadīth benutzen sie als Beweis:

Rasūlullāh saw. sagte: "Die unverheiratete Frau hat mehr Rechte über sich selbst, als ihr Vormund/Beschützer." (ṣaḥīḥ Muslim)


Und weil die Frau mehr Rechte als ihr Wālī hat, sagen die Ḥanafīs, dass dies ein Beweis dafür ist, dass der Wālī bei der Heirat nicht zwingend erforderlich ist.


Desweiteren gibt es in al-Musannāf 3/276 von Ibn Abī Shaybah eine Überlieferung von ʿAlī (Allāhs Wohlgefallen auf ihm), dass ihn von einer Heirat das abgebracht hat, dass sie ohne der Zustimmung eines Wālī geschieht, dennoch betrachtete er solch eine Ehe (ohne Wālī) als gültig.


Diese hat mir der Akhi als Beispiele genannt, wer dazu noch mehr lesen möchte kann dies in diesem Artikel zu genau zu dieser Frage (auf Englisch) tun:

http://www.scribd.com/doc/13296013/Evide...rdian-Wali




Ich denke das es einen grossen nutzen für unsere Umma hat wenn wir uns die Beweise auch über dem "Tellerrand" hinnnaus ansehen, da die Erkenntnis dessen das auch derjenige der einer anderen Meinung(/Madhab) als man selbst folgt es trotzdem auf Quran und Sunnah aufbaut insaAllah dazu führt das man auch mit Glaubensgeschwistern enger zusammenkommt die nicht dem selben Manhaj/Madhab folgen wie man selbst. Wa Allahu Alem.


Wa Selam
#4
achi halt stop grooooooooooooooooooßes missverständnis ich habe das irgendwie falsch gelesen.

du meinstes dass eine jungrau gegen den willen ihres vaters heiratet

ich verstand

dass man eine jungfrau gegen ihren willen verheiratet...sorry.... totales missverständnis!

ich muss mal lesen was du da gepostet hast genauer, aber hört sich ok an. stimmt jeder hat seine beweise. und achi was ich noch sagen wollte, wir schliessen niemanden vom weg der salaf aus wie die madchalis blos weil sie einen fehler machen. für uns sind die ahlus sunna, aber gleichzeitg wissen wir, dass sie menschen sind und fehler machen können und deswegen übertreiben wir nicht wie die sufis.

barakallahu fiek für deine infos

und noch eine sache eventuell. dieser thread war dazugedacht, dass wir texte, videos, audios, etc sammeln um zu lernen und deine war ja eher eine frage, ist es ok wenn ich deinen beitrag von diesem trenne und einen eigenständigen mache um bereich fiqh?

wa aleikum selam
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#5
As Selamu Aleykum wa rahatullahi wa barkatuh,

BarakAllahu Fiek Akhi,

InsaAllah kannst du das gerne machen Akhi.

Wa Salam
#6
maschallah ich würde uach gerne mehr über dieses thema erfahren
aber ist es nicht so das ein richter dann aufgesucht werden muss der diese heirat erlaubt wenn es keinen islamisch relevenaten grund gibt warum der vater nicht einverstanden ist mit dem mann

subhanallah vor ein paar monatne habe ich einen türkischen bruder getroffen in frankfurt er kam aus einer anderen stadt
er sah mich und aufgrund meines aussehens gab er mir den salam und hatte eine frage
er war mit einem jungen mädchen unterwegs und sagte mir er möchte sie heiraten aber die eltern erlauben es nicht seine eltern wollen für ihn eine moderne frau die nicht betet usw..
und bei irh genau so

und er sucht eine masjid wo er heiraten kann
ich konnte ihm nur sagen falls die eltern muslime sind so ist das einverständniss des walis nötig und er muss anwesend sein

aber wenn ich so darüber nachdenke
oullahau3lam denn wenn deine eltern dir eine frau wünschen die nicht relegiös ist bzw einen mann der nicht relegiös ist und dir jenen verbieten der relegiös ist dann oullahua3lam wie man handeln sollte von daher ist dies schon wichtig zu wissen
#7
Asalam Aleikum wa rahmatullah wa barakthu liebe Geschwister,

insha'Allah seit ihr bei starkem Iman! Sollte ein Bruder zu einer Schwester Hand anhalten gehen und der Vater aus unislamischen Gründen den Bruder ablehnen und das mehrmals..ist es der Schwester gestattet ohne das Einverständnis des Vormundes zu heiraten! Das geht laut Imam Abu Hanifa! In Hamburg kenne ich einige Moscheen die das vollziehen. Deren Bedingung zu Nikah sind zwei Zeugen und die Heiratsurkunde (standesamtlich!). Die beharren wirklich nur auf die Heiratsurkunde, damit sie davon ausgehen können, dass die Schwester und der Bruder die Ehe mit einer reiner Absicht um Allahs Willen eingehen! Solche Themen sind sehr heikel, da hier nicht die Sharia läuft und wir nicht zu einem Qadi (Richter) gehen können und es klären können, wenn der Vater eher kulturell ist und seine Religion vernachlässigt und ein Bruder nach dem anderen ablehnt, weil er nicht die selbe Nationalität aufweist! Khair..

Abu Huraira berichtet: „Allahs Gesandter (salla Allahu alaihi wassallam) hat gesagt: 'Wenn euch der Heiratsantrag (eines Mannes) überbracht wird, mit dessen Glauben und Charakter ihr zufrieden seid, dann schließt die Ehe. Tut ihr dies nicht, denn wird es große Zwietracht auf der Erde geben.“ (Tirmidhi)

Dazu habe ich auch noch eine Fatwa, insha'Allah füge ich das bei!

Der Prophet sagte:
„Eine Frau, die ohne die Zustimmung ihres Wali heiratet, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig!“. Überliefert bei At – Tirmidh i (Nr. 1.021) und anderen; es ist authentisch/makellos (sahih).


Über die Bedingung einer Ehe und des Wali der Frau
http://www.fataawa.de/Fatawaas/4.Fiqh/5....t/0093.pdf

Das Urteil über einen Vater, der seine Tochter daran hindert, den Mann zu heiraten, den sie möchte!

Einige Väter hindern ihre Töchter daran, denjenigen zu heiraten, der zu ihnen passt. Wie lautet das Urteil diesbezüglich? Wie ist die Stellung der Tochter?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah subhana wa ta'ala

Diese Frage wurde an Sheikh Muhammad ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm
sein) weitergeleitet, der folgendermaßen antwortete:

Dies ist ein sehr ernstes Problem und eines der Hauptprobleme. Einige Männer – wir
suchen Zuflucht bei Allâh – verraten Allâh und verraten das ihr Anvertraute und bereiten
ihren Töchtern Probleme. Der Vormund ist dazu verpflichtet, das zu tun, was Allâh und
Seinem Gesandten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) gefällt. Allâh sagt
(ungefähre Bedeutung): „Und verheiratet die noch ledigen unter euch (d.h. einen
Mann, der noch keine Frau hat und eine Frau, die noch keinen Mann hat)“ – d.h.
verheiratet eure Töchter – „…und (verheiratet ebenso) die Sâlihûn (Rechtschaffene,
Gesunde und Fähige) von euren Sklaven und euren Sklavinnen.“ [al-Nûr 24:32]

Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wenn jemand zu euch
kommt (der um die Hand eurer Tochter anhält), dessen religiöse Praktizierung und
Charakter zufriedenstellend sind, dann verheiratet (eure weiblichen Angehörigen unter
eurer Vormundschaft) mit ihm, denn wenn ihr es nicht tut, dann wird Fitnah und großes
Verderben auf der Erde entstehen.“

Einige Menschen – wir suchen Zuflucht bei Allâh – behandeln ihre Töchter wie Ware, die
sie an jeden verkaufen können, den sie wollen, und sie halten sie davon ab, denjenigen
zu heiraten, den sie selbst (d.h. die Väter bzw. Vormünder) nicht wollen. Und so
verheiraten sie ihre Tochter mit einem Mann, dessen Charakter und religiöse
Praktizierung nicht zufriedenstellend sind, weil sie nach ihren eigenen Launen gehen und
sie davon abhalten, denjenigen zu heiraten, dessen Charakter und religiöse Praktizierung
zufriedenstellend sind, weil es ihnen einfach nicht passt.

Wenn wir nur das Niveau erreichen könnten, dass eine Frau, deren Vater sie davon
abhält, jemanden zu heiraten, dessen Charakter und religiöse Praktizierung
zufriedenstellend sind, zum Qâdi (Richter) ginge, damit er zu ihrem Vater spricht:
„Verheirate sie mit ihm, oder ich oder ein anderer Vormund als du wird es tun.“, da ein
Mädchen dieses Recht hat, wenn ihr Vater sie davon abhält, jemanden zu heiraten (und
sie sich beim Qâdi darüber beschwert). Dies ist ein fest in der Sharî’ah verankertes
Recht. Könnten wir nur dieses Niveau erreichen, aber die meisten Mädchen hindert ihre Schüchternheit daran, dies zu tun.

Unser eindringlicher Rat an den Vater ist, Allâh zu fürchten und sie nicht von der Heirat
abzuhalten, weil sie dies dazu veranlassen könnte, etwas Falsches zu tun, was zu Unheil
führen könnte. Er soll sich einmal selber fragen, was geschehen wäre, wenn man ihn
daran gehindert hätte, zu heiraten?

Seine Tochter, die er von der Heirat abhielt, wird am Tag der Wiederauferstehung seine
Gegnerin werden:
„Am Tag, da der Mensch flieht vor seinem Bruder,
und seiner Mutter und seinem Vater
und seiner Gefährtin und seinen Söhnen –
jedermann von ihnen wird an jenem Tag eine Angelegenheit haben, die ihn
beschäftigt.“ [‘Abasa 80:34-37 – ungefähre Bedeutung]

Die Vormünder – Väter und Brüder eingeschlossen – müssen Allâh fürchten und dürfen
den Frauen nicht ihr Recht versagen, denjenigen zu heiraten, dessen religiöse
Praktizierung und Charakter zufriedenstellend sind.
Ja, wenn eine Frau jemanden auserwählt, dessen religiöse Praktizierung und Charakter
nicht zufriedenstellend sind, dann kann er (der Vater oder Vormund) sie daran hindern,
ihn zu heiraten. Aber wenn sie einen rechtschaffenen Mann wählt, dessen religiöse
Praktizierung und Charakter zufriedenstellend sind, und er hält sie dann aufgrund seiner
eigenen Launen und Wünsche davon ab, ihn zu heiraten, dies ist harâm – bei Allâh – und
es ist eine Sünde und ein Verrat. Wenn irgendein Unheil daraus resultiert, so wird die
Sünde auf ihm (dem Vater) lasten.

Al-Liqa’ al-Shahri von Sheikh Muhammad Ibn Sâlih al-‘Uthaymîn

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 10169)
  


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