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Das Urteil über Schwimmen und Tauchen während des Fastens
#1
Salam_wr_wb


Frage:

Wie lautet das Urteil über Schwimmen und Tauchen während des Fastens?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Fastender in Wasser eintaucht oder darin schwimmt, denn dies gehört nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen. Das Grundprinzip lautet, dass Dinge erlaubt sind, außer es gibt einen Beweis, um anzuzeigen, dass sie makruh oder haram sind. Es gibt keinen Beweis, dass Schwimmen makruh oder haram ist, vielmehr betrachteten einige Gelehrte es als makruh, damit nichts etwas in die Kehle des Schwimmers gelangt, ohne dass er es merkt. (Fatawa Ibn Uthaimin 19/285)

Er sagte weiterhin: „Es ist nichts Falsches daran, dass ein Fastender schwimmt, und er kann schwimmen, wie er es möchte, und in das Wasser eintauchen, doch er muss sorgfältig und so gut wie möglich darauf achten, dass kein Wasser in seinen Magen gelangt.“ (Fatawa Ibn Uthaimin 19/284)

Es heißt in Fatawa al-Lajna ad-Daima 10/282: „Schwimmen ist während des Tages im Ramadan erlaubt, doch der Schwimmer muss Vorsorge treffen, um zu vermeiden, dass Wasser seinen Magen erreichen kann.“



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 39232)


Wa_salam_wr_wb
  


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