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Die Ehe mit der Absicht sich nach einer Zeit scheiden zu lassen
#1
Frage:
Eine Person verreist um zu studieren und sie will ihre Keuschheit dort schützen, indem sie für eine gewisse Zeit verheiratet sein will. Danach, will er seine Ehefrau scheiden lassen, obwohl er sie nicht informiert, dass er plant sich nach einer Zeit scheiden zu lassen. Was bedeutet so ein verhalten?
Antwort:
Eine Ehe mit der Absicht sich scheiden zu lassen fällt unter eines der zwei folgenden Fälle.  Erstens, es ist explizit im Ehevertrag vereinbart, dass die Ehe für ein Monat, Jahr, bis er sein Studium beendet und so weiter hält. Dies wird Muta genannt. Dies ist verboten. Der zweite Fall ist, wenn eine Person das (in seinem Herzen) beabsichtigt, aber es nicht im Vertrag vereinbart wurde. Diese weitverbreitete Meinung unter den Hanbalis ist, dass es verboten ist und der Vertrag unwirksam ist. Sie sagen, dass das was beabsichtigt ist, gleich dem ist, was eigentlich vereinbart wurde, da der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,
„Die Taten basieren auf die Absichten und jeder ist das, was er beabsichtigt hat.“
Sie sagen auch, dass wenn ein Mann heiratet und plant eine dreimal geschieden Frau scheiden zu lassen, um ihr einfach ihren vorherigen Ehemann zu gewähren, so ist diese Ehe nicht gültig sogar wenn das, was beabsichtigt wurde, nicht im Ehevertrag vereinbart wurde. Nochmals,  was beabsichtigt wurde ist dem gleich, was vereinbart wurde. Wenn die Absicht also ist die Ehefrau „legitim“ für ihren vorherigen Ehemann zu machen, dann macht es den Vertrag nichtig und ungültig, denn die Absicht (etwas Ähnliches als) Muta begehen, so macht dies den Vertrag auch nichtig und ungültig. Dies ist die Meinung der Hanbalis.
Die zweite Meinung unter den Gelehrten ist, dass es einem Mann erlaubt ist diese Frau mit der Absicht zu heiraten, dass er sie nach scheiden lässt nachdem er das Land verlässt, wie bei denen, die in den Westen gehen, um zu studieren oder für andere Zwecke. Sie sagen, dass dies in Ordnung ist, da es nicht im Vertrag vereinbart wurde und sich so von Muta unterscheidet. Daher ist es im Fall von Muta, sobald die Zeit vorüber ist, so, dass die zwei getrennt sind, ob sie es noch immer wollen oder nicht. In diesem Fall jedoch könnte es der Fall sein, dass er seine Ehefrau begehrt und sich entscheidet mit ihr zu bleiben. Dies ist eine der Meinung die von Shaikh al-Islam ibn Taimiya geäußert wird.
Meiner Meinung nach ist solch eine Ehe keine Muta, da es die Definition von Muta nicht trifft. Jedoch ist es immer noch verboten, da dies eine Art der Täuschung der Ehefrau und ihrer Familie ist. Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) hat den Betrug und Lügenhaftigkeit verboten. Wenn die Frau weiß, dass der Mann nur beabsichtigt sie  zu für eine gewisse Zeit zu heiraten, so sollte weder sie noch ihre Familie mit der Ehe übereinstimmen. Genauso, wäre er nicht erfreut seine Tochter mit einem Mann zu verheiraten, der es beabsichtigt sie scheiden zu lassen wer er seine Begierden bei ihr erfüllt hat. Wie kann er damit zufrieden sein anderen das anzutun, worüber er nicht zufrieden wäre wenn er es bei sich selber zulassen würde? Dies steht im Gegensatz zu den Grundlagen des Glaubens. Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,
„Keiner von euch glaubt wirklich bis er seinem Bruder das wünscht, was er für sich selber wünscht.“2
Ich habe auch gehört, dass diese Meinung viele Leute dazu geführt hat etwas zu tun, mit dem keiner der Gelehrten in Übereinstimmung ist. Dies bedeutet, dass einige Leute zu solchen Ländern fahren mit dem einzigen Grund solch eine Ehe auszuführen und danach in ihre Länder zurückkehren. Dies ist auch eine überaus verbotene Handlung. Daher muss man die Tür schließen, die zu solch einem möglichen Verhalten führt. Diese Tat enthält des Weiteren auch Lügenhaftigkeit und Betrug. Dazu öffnet es eine sehr gefährliche Tür, da die Leute im Allgemeinen unwissend sind die meisten Begierden der Leute sie nicht davon abhält das zu missbrauchen, was Allah verboten hat.
Scheich ibn Uthaimin
Fußnote
  1. Von al-Bukhari und Muslim berichtet.
  2. Von al-Bukhari und Muslim berichtet.
  


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