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Das spanisch-muslimische Kooperationsabkommen von 28.4.1992
#1
Acuerdo de Cooperación del Estado español con la Comisión Islámica de España

Das spanisch-muslimische Kooperationsabkommen von 28.4.1992

Gesetz 26/1992, 10. November

El Acuerdo de Cooperación español-musulmana del 28 de Abril de 1992

Ley 26/1992, de 10 de noviembre


1. Ä°slamische Glaubenseinrichtungen genießen im gesetzlichen Rahmen die gleiche Ä°mmunität wie christliche. Ä°hre Archive sind unverletzlich.

2. Die Muslime haben das Recht, Begräbnisse nach den islamischen Vorschriften durchzuführen. Dafür steht ihnen auf allen Friedhöfen eine islamische Parzelle zu.

3. Hauptamtliche islamische Funktionäre und Ä°mame genießen das Recht auf Zeugnisverweigerung wie andere Geistliche. Während ihres Studiums kann die Ableistung des Wehrdienstes aufgehoben werden. Sie unterliegen der Sozialversicherung.

4. Ä°slamische Eheschließungen sind gültig, sofern sie aufgrund eines staatlichen Ehefähigkeitszeugnisses vor zwei volljährigen Zeugen vollzogen und anschließend staatlich registriert werden.

5. Muslimische Soldaten haben das Recht auf islamische religiöse Betreuung. Dafür wird eine Militärseelsorge eingerichtet.

6. Muslime in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Strafanstalten haben ebenfalls das Recht auf islamische religiöse Betreuung. Über die Kosten ist mit diesen Ä°nstitutionen zu verhandeln.

7. Ä°n staatlichen und privaten Grundschulen und Gymnasien haben muslimische Kinder auf Antrag der Eltern das Recht auf islamischen Religionsunterricht, der von durch die Spanisch-Ä°slamische Kommission ausgewählten Lehrern erteilt wird. Sie stellt auch die Lehrbücher. Den Muslimen wird ermöglicht, Ä°slam an den Universitäten zu lehren und eigene Schulen und Hochschulen zu gründen.

8. Die Spanisch-Ä°slamische Kommission und ihre Mitgliedsorganisationen gelten als gemeinnützig. Sie unterliegen weder der Grund- noch der Körperschaftssteuer.

9. Muslimische Arbeiter können nach Absprache zehn islamische Feiertage anstelle anderer Feiertage nehmen. Schulkinder können an diesen Tagen vom Unterricht freigestellt werden.

10. Arbeiter und Schulkinder sind gemäß Absprache am Freitag von 13:30 bis 15:30 Uhr für das Freitagsgebet freizustellen. Die Arbeitszeit ist nachzuholen.

11. Ä°m Ramadan soll die Arbeitszeit für Muslime eine Stunde vor Sonnenuntergang enden. Die versäumte Arbeitszeit ist nachzuholen.

12. Halal-Schlachten (das heißt gemäß den muslimischen Speise- und Reinheitsvorschriften) ist erlaubt. Halal-Produkte sind besonders zu kennzeichnen. Auf Antrag sind in militärischen und schulischen und anderen öffentlichen Einrichtungen Halal-Mahlzeiten anzubieten.

Don Juan Carlos I, Rey de España.

Herr Juan Carlos I, König von Spanien.

Wohl der bemerkenswerteste Beitrag zum Brückenschlag zwischen den Kulturen und Religionen diesseits und jenseits der Straße von Gibraltar ist das Kooperationsabkommen, das das Königreich Spanien offiziell am 28.4.1992, auf den Tag genau 500 Jahre nach dem Ä°nkrafttreten des Vertreibungsedikts von König Ferdinand von Aragon, mit der Spanisch-Ä°slamischen Kommission geschlossen hat. Es beruft sich in der Einleitung ausdrücklich auf das Alhambra-Modell und hebt hervor, dass die Muslime ebenso wie die Juden und die Christen ihren Anteil an der Kultur und Zivilisation Spaniens gehabt haben und haben. Ä°m übrigen verzichtet das Dokument auf alle theoretischen und theologischen Darlegungen und regelt in zwölf Punkten alle rechtlichen und praktischen Fragen, die das Zusammenleben der muslimischen Minderheit mit der katholischen Mehrheit betreffen.

Der programmatische Charakter dieses Abkommens hat sich in den neun Jahren seines Bestehens erstaunlich gut bewährt. Der im September 1996 in Straßburg gegründete "Ä°slamische Kooperationsrat für Europa", dem inzwischen mehr als vierzig nationale Muslimorganisationen angehören, unter ihnen der "Deutsche Ä°slamrat" und der "Zentralrat der Muslime in Deutschland", hat die spanische Vereinbarungen mehrfach als beispielhaft bezeichnet und die europäischen Staaten aufgefordert, ähnliche praktikable und zukunftsweisende Abkommen mit den muslimischen Minderheiten zu schließen.

Ich habe noch ein Dokument in spanischer Sprache. Wer es haben will, der kann mir hier Bescheid sagen.
#2
Salam

Wie sieht es mit der praktischen Umsetzung aus, Funktioniert das Abkommen auch?

Gibt es Infos über das Abkommen (Grund der Entstehung usw.) ?

Gibt es einen Link mit dem Original ?

Salam
#3
Selam aleikum,

Munthir: "Wie sieht es mit der praktischen Umsetzung aus, Funktioniert das Abkommen auch?"

musulman Andaluz: "Allahu Alim, ich weiss es nicht ob das wirklich gut funktioniert und ob die Muslime einverstanden sind."

Munthir: "Gibt es Infos über das Abkommen (Grund der Entstehung usw.)?"

musulman Andaluz: "Diese kleine Info steht unter dem Text."

Munthir: "Gibt es einen Link mit dem Original?"

musulman Andaluz: "Wenn du spanisch kannst, kannst du hier klicken:
http://noticias.juridicas.com/base_datos...2.html#df1
Hier findest du genaue Informationen über diesen Kooperationsabkommen."
  


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