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Fragen zum Grafikdesign
#1
Salam Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,

liebe Geschwister im Islam, ich habe vor kurzem meine Ausbildung zum Kommunikationsdesigner (Grafikdesign) erfolgreich absolviert und habe jetzt Alhamdulillah Aufträge bekommen, doch es tauchen immer wieder Fragen auf, zu den ich entweder nur teilweise oder garkeine Antworten auf Deutsch finden kann. Insha’Allah könnt ihr mir behilflich sein.

1.) Werbemittel (wie zb.: Broschüren, Flyer, Menükarten etc.) für Läden erstellen welche Alkohol drauf anbieten oder sie nicht auf dem Werbemittel anbieten aber es im Laden verkaufen.

2.) Das Erstellen von Plakate, Flyer, Eintrittskarten etc. für eine Versammlung/Veranstalltung/Demo/Konzert oder ähnliches von Organisationen die eine marxistisch/leninistische (kommunistische) Ideologie folgen.

3.) Ich starte ein Projekt. Der Kunde erzählt mir halbwegs was er möchte. Wir vereinbaren einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag. Doch erst in der Entwicklungsphase des Projektes möchte der Kunde Fitnah Fotos.

4.) Figuren/Characktere zeichnen und auf verschiedene Medien abbilden.

5.) Das Fotografieren von Landschaften/Personen und abbilden.

6.) Mit Leuten zusammen arbeiten die Kafir sind. (z.B.: Gemeinsames Projekt in dem ich den Grafikdesign übernehme und ein Kafir die Programmierung)

7.) Kostenpflichtige Grafiken umgehen und Illegal downloaden

8.) Das aussprechen von „Insha’Allah“ wenn man mit Kafir spricht.

9.) Ideen sammeln und ähnliche Grafiken die schon vorhanden sind ähnlich nachbearbeiten ohne diese eins zu eins zu kopieren

10.) Ich vereinbare mit einem Kunden ein Preis für den Druck, den ich bei einer Onlinedruckerei drucken lasse. Ich erhalte dann ein Rabatt von der Druckerei aber lasse den Preis für den Kunden so wie vereinbart stehen.

11.) Eine Mobile-App-Projekt für ein Fitness Unternehmen entwickeln in der man Awrah sieht die man ein Kafir-„Mitarbeiter“ bearbeiten lässt.


Jazakallahu Khair.
#2
wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu,

Möge Allah dir Erfolg geben in Dunja und Akhirah,

Die Punkte 1.,2.,3.,11. sind ein Schuh, da es darum geht ggf. bei einer Sünde behilflich zu sein und Allah sagt:

"Helft einander zur Frömmigkeit (Birr) und Gottesfurcht (Taqwa), aber nicht zur Sünde und Übertretung! Und fürchtet Allah! Er verhängt schwere Strafen.(Quran 5:2)

Möge Allah uns bewahren.
Du darfst weder beim Alkoholverkauf, noch bei dessen Webung oder beim  Ruf  zur Falschheit und zum Fasad behilflich sein.Wir wissen dass derjenige der zur Sünde beiträgt Mitschuld trägt.

Hier eine Fatwa auf Englisch (sag bescheid falls du eine Übersetzung brauchst):http://islamqa.info/en/9411

zu 6. Du darfst mit Kufaar arbeiten solange du Allahs Schranken nicht überschreitest, natürlich wäre ein muslimischer Kreis besser, aber wenn es nicht anders geht ist dagegen nichts einzuwenden dazu solltest du vorallem den letzten Abschnitt dieser Fatwa lesen:  http://islamqa.info/en/21688

zu 8.
Ich verstehe nicht wo das problem liegt ? du kannst es einfach aussprechen oder auch sagen "wenn /so Allah will" und falls jemand fragt warum du das sagst, kannst du ihm erklären, dass Muslime somit Allahs Gebot folgen und somit ausdrücken das alles von Allahs Willen abhängig ist. Das wäre sogar eine Da3wa-Möglichkeit. Manche Kufaar sagen selbst ab und zu  "so Gott will". Nur Heute ist das bei ihnen sozusagen "out" da der Glauben bei ihnen an Bedeutung verloren hat oder keine hat.

"(...) Allah aber schämt sich nicht vor der Wahrheit."(Quran 33:53)

zu 4.,5.,7., un10. kann dir biidhniAllah jemand anderes behilflich sein.
wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu
  
#3
Selamu aleykum akhi,

das bedarf eine Fatwa, am besten einen Gelehrten fragen, vielleicht kennen die Geschwister  im deutschsprachigen Raum jemanden der beantworten kann.

Barakallahu fiekum
#4
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh Schwester,

deine Antwort hat mich ein Schritt weiter gebracht. Auf die fatwa die du mir geschickt hast bin ich schonmal gestoßen aber konnte damit leider nicht viel anfangen, da mein Englisch nicht so gut ist. Insha'Allah kannst du mir eine deutsche Übersetzung schicken. Jazakillahu khairan.

Zu den Punkten 4 und 5 habe ich einiges ...

*ENTFERNT*

Insha'Allah kann ein Bruder oder eine Schwester Zu den Punkten 7 und 10 informieren.
#5
Assalamun alaikum akhi

Punkt 7 sollte klar sein, da es unter Betrug oder Diebstah fällt.
Ich denke dafür muss kein Beweis in der Religion angeführt werden.

Bezüglich Punkt 10,
du verkaufst eine Dienstleistung. Dabei spielt es keine Rolle wie teuer die einzelnen Positionen
deiner internen Rechnung sind. Wenn du die Preise im ''Einkauf'' drücken kannst,
bedeutet dies nicht, dass du dies vom Entpreis für den Kunden subtrahieren musst.
Jeder Kaufmann rechnet dies als Gewinn in seine Marge ein.
Sonst könntest du direkt für den Einkaufspreis verkaufen und würdest praktisch ehrenamtlich
arbeiten.

Möge Allah dir Erfolg geben Bruder, amin.
#6
Salamulaikum warahmatulah.

7. Ist Diebstahl und verboten du kannst es einmalig kaufen und benutzen.
10. Das ist Handel und kein Problem wie auch gesagt wurde, du kannst sogar bewusst sagen das bekommst du von mir für so und so obwohl du viel weniger dafür bezahlst.

Salamulaikum
#7
Assalamu alaikum wa rahmatu Allahi wa barakatu

Ich weiß nicht welche Fatwa du genau brauchst, schätze mal die 2. da die 1. von Hilfeleistung zum Verkauf von Alkohol und anderen haramen Sachen handelt und das inshaAllah klar ist.


Der Fragesteller fragt ob es ihm erlaubt ist einen Kaafir als Chef zu haben, da dieser nicht betet, Musik hört usw. und ob sein Verdienst somit haram ist.

Die Anwort lautete:

"AlhamduliLlah.

Dein Verdienst hat nichts mit der Situation deines Chefs zu tun oder damit, dass er nicht betet, Musik hört und harame Sachen anschaut. Du solltest damit fortfahren ihm Ratschläge zu geben, ohne ihm zu nahe zu kommen, weil es die Befürchtung gibt dass er dich beeinflusst. Auch solltest du die Regeln der Schari3a im Bezug auf deinen Chef anwenden - wie nicht den Gruß des Salam bei ihm einzuführen und ihn nicht in deinem Herzen zu mögen- wenn er weiterhin das Gebet vernachlässigt. Wir haben bereits viel über das Urteil  des Unterlassen des Gebets und den Fakt das dies Unglauben und Abfall vom Glauben ist, diskutiert.

Schaykh Muhhamad Salih ibn 3uthaymeen (rahimahu Allah) sagte:

"Wir raten diesem Bruder, der mit Kufaar arbeitet sich einen Job zu suchen wo es keine Feinde Allahs und seines Gesandten gibt, die andere Religionen als den Islam zu folgen suchen.Wenn das möglich ist, dann soll es so sein.Wenn es nicht möglich ist, dann lastet keine Sünde auf ihm, denn er macht seine Arbeit und sie tun ihre, aber das gilt unter der Bedingung, dass es keine Gefühle der Liebe oder Freundschaft  ihnen gegenüber in seinem Herzen gibt und das er sich im Bezug darauf sie zu grüßen und ihren Gruß zu erwidern und so weiter an die Lehren der Schari3a hält. Auch sollte er nicht ihre  Beerdigungen und Feste besuchen und  ihnen anlässlich ihre Feste nicht gratulieren."

( Majmu3 Allfataawa Schaykh ibn 3uthaymeen, 3/39,40 ).
Wa Allahu a3lem ."


InshaAllah hast du bemerkt, dass es in der 1. Fatwa nicht um einen Kafir-Asli geht (wegen dem Aufruf zum Gebet usw.), aber die Nasiha von ibn 3uthaymeen ist gänzlich passend zu deiner Frage.

"Jazakillahu khairan. 

Zu den Punkten 4 und 5 habe ich einiges gefunden:
http://islamfatwa.de/soziale-angelegenhe...en-erlaubt

http://www.islamfatwa.de/soziale-angeleg...der-machen"

Wa anta fa Jazak Allahu khayr,

Da es Meinungsunterschiede bei dem Thema Fotografie und dessen Urteil gibt, kann ich da nicht weiterhelfen..

Möge Allah dir helfen.

wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu
#8
Salam Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu.

Verzeiht mir das ich so spät schreibe. Jezzak Allahu Khairan für eure Mühe liebe Geschwister. Möge Allah (s.w.a) uns nützliches Wissen geben und uns Standhaft machen. Amin.
  


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