Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frau will scheidung
#1
Assalamualeykum 

Wie läuft es ab wenn eine Frau die Scheidung will, der Mann jedoch nicht.

Ist die Scheidung gültig wenn sie die ihrerseits ausspricht???
Auch wenn er dagegen ist..?
#2
Wa alaikum salam

Eine Frau kann Talaq nicht  in dem Sinne aussprechen, wie es bei einem Mann der Fall ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich durch Rückgabe der Mahr freizukaufen, wenn der Grund islamische legitim ist.

''Die Frau von Thaabit ibn Qays kam zum Propheten und sagte zu ihm:'' Oh Gesanter Allahs, ich habe nichts gegen Thaabit ibn Qays auszusetzen, weder seines Chrakters noch seines religiösen Einsatzes wegen. Jedoch fürchte ich den Kufr.''
Der Gesante Allahs sagte:'' Bist du bereit, ihm seinen Garten zurückzugeben? (da sie ihn zur Mahr bekam)''
Sie sagte:''Ja''. Sie gab ihn ihm zurück und er (der Prophet) befahl ihm (Thabbit), sich von ihr zu scheiden.''
Überliefert von Bukhari, Nasa'i und anderen.


Und dies ist wichtig zu beachten, da ich keiner Frau die Aufladung der Schuld des folgenden Hadith wünsche:

''Für jede Frau, die ihren Ehemann ohne Grund um Scheidung bittet, ist der Duft des Paradieses verboten.''
(Ahmad, Maajah, Abu Dawud und andere)



Sheikh ibn Jibreen zählt unteranderem folgende Gründe auf:

- Wenn eine Frau die Behandlung ihres Mannes ihr gegenüber nicht mag - zum Beispiel, wenn er überstreng ist, jähzornig, schnell gereizt oder häufig böse wird, oder er sie für den geringsten Fehler oder Mangel kritisiert und tadelt, dann hat sie das Recht auf Khula
   
- Wenn sie sein physisches Äußeres wegen einer Missbildung oder Hässlichkeit nicht mag, oder weil eine seiner Fähigkeiten fehlt, dann hat sie das Recht auf Khula.
   
- Wenn es an seinem religiösen Engagement mangelt – zum Beispiel wenn er nicht betet, oder es vernachlässigt, in Jamaa zu beten, oder im Ramadan nicht fastet, ohne eine gültige Entschuldigung, oder er geht auf Partys, wo haram Dinge getan werden, wie Unzucht, Alkohol trinken und Gesang und Musikinstrumenten usw. zuhören – dann hat sie das Recht auf Khula’.
   
- Wenn er ihr ihre Rechte für die Ausgaben für ihren Lebensunterhalt, Kleidung und andere notwendige Bedürfnisse vorenthält, obwohl er dazu im Stande ist, diese Dinge zur Verfügung zu stellen, dann hat sie das Recht, um Khula zu bitten.
 
- Wenn er ihr ihre Eherechte nicht gibt und sie somit keusch hält, weil er impotent ist (d.h. außer Stande ist, Geschlechtsverkehr zu haben), oder weil er sie nicht mag, oder jemand anderen bevorzugt, oder er in der Aufteilung seiner Zeit [d.h. in einer Mehrehe] unfair ist, dann hat sie das Recht, um Khula zu bitten.
#3
Khula ist talaaq?

Barak Allahu Feek
Und wie muss eine Frau vorgehen wenn die genannten Dinge nicht praktiziert werden vom Mann?
Und wenn ihre Walis im Ausland sind und sie zu denen keine Kontakt mehr hat.
#4
Die Schwester soll sich an einen Imam vor Ort wenden und mit ihm diesen Vorgang durchführen,
da der Partner nicht einsichtig zu sein scheint. Desweiteren ist es nicht besonders klug den Kontakt zur Familie brechen zu lassen,
unteranderem weil eben Situationen auftreten können, in welcher Hilfe für die Durchsetzung des Rechts der Frau benötigt wird.
Niemand wird eine Schwester um ihr Recht bringen, wenn sie ihre Familie hinter sich vereinigt hat.

Khul'a ist das fordern der Scheidung, seitens der Frau.
#5
Das Problem ist die Schwester hat ihn in Afghanistan geheiratet und zu den Walis auf Grund der Entfernung keinen Kontakt...nicht nur auf Grund der Entfernung sondern sie kennt diese auch nicht richtig weil die eben dort sind und sie hier aufgewachsen ist.
Das zweite Problem ist das es in der Stadt in er sie lebt nur eine ditib Moschee gibt.
Der hoca dort versteht nur gebrochen deutsch...
Und das nächste Problem ist das ihr Mann auch nicht allzu gut deutsch spricht.
#6
Salam Alaikum!
Ich habe eine Frage ...
Wie genau gehe ich jetzt vor Inchallah ...
Ich bin im 6. Monat schwanger mein Mann hat mich letzten Monat verlassen bzw mich zu meiner Mutter geschickt weil es seine Wohnung ist und mich blockiert und seitdem auch nicht mehr nach mir gefragt oder mich finanziell unterstützt...
wir sind nur über Fatiha verheiratet weil er in Frankreich wohnt und es ein wenig Stress mit den Papieren hab .. aber ein Datum hatten wir schon.
Ich stehe grad bis zum Hals kn Schulden und ich habe keine Wohnung ... wenn ich mich jetzt islamisch scheiden will bzw muss ... ich will es ja eigentlich nicht !
Was genau muss ich tun?
Ich hab gestern noch angerufen und um Vergebung gebeten aber er will mit mir und dem Kind nichts zu tun haben und bin seit dem blockiert.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste