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Hände heben während der Imam Dua macht in der Chutba
#1
bismillah

Frage:
Was ist das Urteil darüber, die Hände zu heben, während der Imam bei der Khutbah (Predigt) Du'aa (Bittgebet) macht? Ist es erlaubt während des Du'aa laut „Amin“ zu sagen?

Antwort:
Der Imam und die Jamaa’ah dürfen die Hände nicht während dem Du'aa bei der Khutbah heben. Denn weder der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) noch die rechtschaffenen Khalifen haben dies praktiziert.
Allerdings ist es bekannt, dass der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) und die Anwesenden während der Khutbah ihre Hände gehoben haben, wenn der Prophet Dua für Regen gemacht hat. In diesem Falle ist es zulässig, da Allah sagt:

"Ihr habt ja im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild, (und zwar) für einen jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und Allahs viel gedenkt." (Surah Al-Ahzab 33:21)

Des Weiteren kenne ich kein Hindernis daran, während dem Du'aa des Imaams bei der Khutbah „Amin“ zu sagen, allerdings sollte dies leise getan werden.

Scheich Abdulaziz ibn Baz

Majmuu‘ Fataawa wa Makalat Mutanawwia
#2
Frage:
Wie lautet das Urteil über denjenigen, der seine Hände hebt, während der Khatiib für die Muslime in der zweiten Chutbah (Predigt) Du'aa macht? Bitte führt einen Beweis an, möge Allah euch belohnen.

Antwort:
Das Heben der Hände (während dem Du'aa) ist weder in der Freitags-Khutbah, noch in der Eid-khutbah vorgeschrieben, und dies auch weder für den Imam noch für die Gemeinschaft. Was vielmehr vorgeschrieben ist, ist, dass man der Khutbah aufmerksam lauscht und zum Du’aa leise „Amin“ sagt, ohne die Stimme zu erheben. Was das Heben der Hände betrifft, so ist dies nicht
vorgeschrieben, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Hände nicht während der Freitagspredigt oder der ‘Id-predigt erhob, und als einer der Sahabah einen der Regierungsbeamten sah, wie er seine Hände in der Freitags-Khutbah erhob, kritisierte er ihn dafür und sagte:
„Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) hob (seine Hände) nicht.“

Ja, wenn er für Regen in der Freitags Khutbah betet, dann kann er seine Hände dazu heben, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Hände in dieser Situation hob. [1] Wenn er also für Regen in der Freitags-Khutbah oder der ‘Id-Khutbah betet, dann ist es für ihn vorgeschrieben, seine Hände zu heben, indem er dem Beispiel des Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) folgt.

Scheich Abdulaziz ibn Baz

Majmuu' asch-Schaykh ibn Baaz, 12/339
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#3
Frage:
Wie sieht das Urteil dazu aus, die Hände zu heben, wenn der Imam die Chutbah am Freitag hält?

Antwort:
Das Heben der Hände beim Halten der Khutbah am Freitag ist nicht in der Schari’ah vorgeschrieben. Die Sahabah verurteilten Bischr ibn Marwaan, als er seine Hände während der Freitags Khutbah hob. Aber eine Ausnahme wird im Falle eines Gebetes für Regen gemacht (istisqaa’), weil bewiesen wurde, dass der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Hände hob, als er zu Allah für Regen während der Freitags Khutbah betete [1] und die Menschen hoben ihre Hände mit ihm. Aber abgesehen davon sollte man seine Hände nicht während der Freitags Khutbah heben, wenn Du’aa gemacht wird.

Scheich Ibn ‘Utheimien

Fataawa Arkaan al-Islam, S. 392
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