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Ist es für den Ehemann und die Frau notwendig, Ghusl direkt nach dem Geschlechtsverke
#1
Ist es für den Ehemann und die Frau notwendig, Ghusl direkt nach dem Geschlechtsverkehr zu vollziehen?

Frage (Nr. 3963):

Ist es für den Ehemann und die Frau notwendig, Ghusl direkt nach dem Liebesakt zu vollziehen oder kann der Ghusl nach dem Aufwachen am nächsten Morgen vollzogen werden?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Es ist erlaubt, Ghusl bis zur Zeit von Fajr zu verlegen, doch es ist für das Ehepaar mustahabb (empfohlen), vor dem Schlafen Wudū’ zu vollziehen. Dies war die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten und al-Nawawi berichtete, dass es in diesem Punkt einen Konsens unter den Gelehrten gab (al-Kāfi, 1/173; al-Muhadhdhab, 1/33; al-Mughni, 1/229).

Ihr Beweis ist der Hadīth von `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), dessen Authentizität einstimmig angenommen wurde und in dem sie berichtete, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm), als er im Zustand der Unreinheit (junub) war und schlafen wollte, seine Intimsphäre wusch und dann Wudū’ wie für das Gebet vollzog (al-Jamā`ah). Sie verwendeten als Beweis außerdem den von ibn `Umar (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) überlieferten Bericht, in dem es heißt, dass `Umar sagte: „Oh Gesandter Allāhs, können wir schlafen, während wir im Zustand der Unreinheit sind?“ Er antwortete: „Ja, wenn ihr Wudū’ vollzieht.” (einstimmig angenommen).

Die Weisheit hinter dem Vollziehen des Wudū’ ist, dass es die Unreinheit reduziert und besser für den Körper ist.

Die Zāhiriyyah und ibn Habīb von den Mālikis waren der Ansicht, dass es für denjenigen, der im Zustand der Unreinheit ist, obligatorisch sei, Wudū’ zu vollziehen, basierend auf dem oben genannten Hadīth von `Umar.

Und Allāh weiß es am besten.

Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
  


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