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Mit Nicht-Mahram sprechen/ telefonieren/ chatten
#1
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,

Frage:
Viele junge Mädchen schreiben sich mit Jungen und sie schreiben in ihren Briefen Dinge, die ich mir nicht trauen würde, zu beschreiben oder darüber zu sprechen. Dieses Phänomen ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Deshalb hoffe ich sehr, dass Sie uns dazu ein Urteil mit Beweisen schicken können. Ich habe vielen von ihnen gesagt, wie ernst diese Angelegenheit ist, aber da ich wenig Wissen habe, konnte ich sie nicht überzeugen.

Antwort:
Alhamdulillah.

Eines der wesentlichen Ziele der Schari’ah ist der Schutz der Abstammung des Menschen und seine Ehre. Aus diesem Grund hat Allah Zinaa verboten und befohlen, dass sie durch Auspeitschen oder die Steinigung bestraft wird. Und Er hat die Wege, die zur Zina führen könnten, verboten, wie das Alleinsein mit dem anderen nicht verwandten Geschlecht (Khulwah), sündiges Schauen und Frauen, die ohne Mahram reisen oder mit Parfüm und Schminke aus dem Haus gehen und gekleidet sind, aber doch nackt, um die Aufmerksamkeit der jungen Männer auf sich zu lenken und ihre Begierden zu provozieren und sie von ihrem religiösen Engagement wegzulocken.
Dies schließt auch einen Mann ein, der zu Frauen in betrügerischer Absicht spricht und eine Frau, die zu ihm mit weicher Stimme spricht, um ihn in Versuchung zu führen und seine Begierden zu provozieren, damit er in ihre Falle fällt - sei dies nun, dass es in Person getan wird, über das Telefon, via Korrespondenz oder auf andere Weise. Aus diesem Grund verbot Allah den Frauen des Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam), obwohl sie rein und gut waren, sich selbst zur Schau zu stellen auf die Art der Jahiliyyah, oder in weichem Ton zu sprechen, um nicht die Begierde derjenigen, in deren Herzen Krankheit ist, herauf zu beschwören und Er befahl ihnen auf ehrenvolle Weise zu sprechen. Allah sagt:

„O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte. Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit” (Surah Al-Ahzaab 33:32-33)

Die muslimischen Jugendlichen sollen deshalb Allah fürchten, ihre Keuschheit wahren und ihre Blicke senken. Sie sollten vom Sprechen und Schreiben in obszönen Worten, von unmoralischer Romantik und Täuschung Abstand nehmen. Muslimische Mädchen sind verpflichtet dies gleichermaßen zu tun, keusch zu bleiben und nicht aus dem Haus in geschminktem Zustand und bekleidet, aber doch nackt zu gehen.

Es wurde berichtet, dass der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

„Es gibt zwei Arten der Leute der Hölle, die ich noch nicht gesehen habe:
Männer mit Peitschen wie die Schwänze der Rinder, mit denen sie die Menschen schlagen und Frauen, die gekleidet sind, jedoch nackt, die mit lockendem Gang laufen und etwas auf ihren Köpfen haben, das wie die Höcker der Kamele aussieht und zu einer Seite neigt. Sie werden niemals das Paradies betreten, noch seinen Duft riechen, obwohl sein Duft von solch und solch einer Distanz wahrgenommen werden kann.” (Ahmad und Muslim in ‚As- Sahih‘)

Wenn junge Männer und Frauen Allah und Seinem Gesandten gehorchen und sich über weltliche Dinge erheben und sich von Fitan und Quellen des Verdachts fernhalten, dann wird es besser für sie sein, reiner für ihre Herzen und besser für ihren Ruf und ihre Gesellschaften. Und Allah ist die Quelle der Stärke.

Aus Fataawaa al-Lajnah al-Daa’imah, 12/381-381

Frage:
Wie lautet das Urteil bezüglich jungen Männern, die mit jungen Frauen am Telefon sprechen?

Antwort:
Es ist jungen Männern nicht erlaubt, mit jungen Frauen zu sprechen, wegen der Fitnah, die dabei involviert ist, es sei denn die Frau ist mit dem Mann verlobt und sie sprechen nur über Dinge bezüglich ihrer Verlobung; aber es ist vorzuziehen und sicherer für ihn stattdessen mitihrem Waly darüber zu sprechen.

Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah
Al-Muntaqa min Fataawa al-Schaykh Saalih al-Fawzaan, 3/163, 164
  


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