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Nicht fasten aufgrund von Krankheit
#1
Salam_wr_wb


Frage:

Es gibt eine Frau, die unter Geisteskrankheit, hohem Fieber und Nervenleiden usw. litt, was darauf hinauslief, dass sie seit den letzten vier Jahren oder so nicht fastete. Können die Fastentage in solchen Fällen nachgeholt werden oder nicht? Wie lautet das Urteil in solch einem Fall?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn sie nicht gefastet hat, weil sie nicht dazu fähig war, dann muss sie die Fastentage, die sie in diesen vier Jahren verpasst hat, nachholen, sobald sie dazu in der Lage ist. Allah sagt (ungefähre Bedeutung):

„…Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl [von Tagen, die man nicht gefastet hat] von anderen Tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl [von Tagen] vollendet und Allah als Den Größten preist [d.h. Takbir sagen (Allahu Akbar: Allah ist am Größten)], dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.“ [Al-Baqara 2:185]

Wenn es – laut ihren Ärzten – keine Hoffnung gibt, dass sie jemals von ihrer Krankheit geheilt werden kann, oder dass ihre Unfähigkeit zu fasten jemals von ihr weicht, dann kann sie für jeden Tag, den sie verpasst, eine arme Person speisen, indem sie einen halben Sa Weizen, Datteln, Reis oder was auch immer ihre eigene Familie regelmäßig in ihrem Haus isst, spendet. Dies ist wie im Fall der Greisen und Behinderten, die das Fasten zu sehr erschöpfen würde, oder die es als zu schwierig empfinden, zu fasten. In diesem Fall muss sie die Fastentage, die sie verpasst, nicht nachholen.


Fatawa al-Lajna ad-Daima



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 7510)


Wa_salam_wr_wb
  


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