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Scheidung aufgrund der Bedürftigkeit
#1
Frage:
Mein Ehemann möchte eine zweite Ehefrau heiraten und hat mich darüber informiert. Ich habe es abgelehnt. Mein Grund war, dass er nicht den Bedarf hat, seit ich ihm Kinder gegeben habe und seine Rechte erfüllt habe. So sagte ich ihm, „In diesem Fall, lass dich von mir scheiden.“ Bin ich im Recht?
Antwort:
Du hast nicht das Recht ihn daran zu hindern nochmals zu heiraten egal wie deine Taten gegenüber ihm sind. Er kann mehr Kinder verlangen oder fühlt, dass eine Frau ihn nicht völlig tugendhaft macht. In jedem Fall hat die Ehefrau nicht das Recht ihn zu hindern eine andere zu heiraten. Wenn sie jedoch fürchtet, dass sie die andere Ehefrau unfair behandelt oder sie glaubt, dass sie nicht in der Lage ist mit einer anderen Ehefrau zu leben, dann kann sie die Scheidung aufgrund der Bedürftigkeit einreichen. Es ist nicht erlaubt eine Scheidung einzureichen ohne das Vorhandensein der Notwendigkeit.
Scheich ibn Jibreen
  


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