Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schwören
#1
Salam aleykum liebe geschwister,

Alles Lob gebührt Allah t'ala und sein frieden und segen sei auf dem Propheten Muhammed sws.

Liebe Geschwister insAllah geht es euch und euren Familien gut und ihr seit bei bestem Iman.

Ich hatte vorhin mit meiner Mutter über etwas geredet und dann wallah gesagt habe später er erkannt das ich unrecht hatte.

Ich hab gelesen man soll zur büße 3 tage fasten. Muss ich diese 3 tage sofort fasten?
Ich weiß ich hätte es nicht einfach so sagen sollen.InsAllah kommt das auch nicht mehr so vor.

Möge Allah euch segnen

Aleykum salam
#2
Wa aleikum Salam liebe Schwester.

Wenn du wirklich dachtest, dass es so sei, wie du es geschworen hast, dann ist die Mehrheit der Gelehrten der Meinung, dass man keine Buße dafür verrichten muss.

Das kannst du insha Allah hier noch mal ausführlicher mit Fatawa nachlesen:

http://islam-forum.info/showthread.php?tid=9564&
#3
As Selam Alaykum rahmatullahi wa barakatuh,

Akhi deswegen sollen man ja auch nicht schwören einfach so auch wenn man was weis. Besser wenn man sagt Wa allahu Alim ( Allah weis am besten).

Du hast deine Antwort bekommen.

Baraka allahu fikum
#4
Salam aleykum schwester,

Möge Allah dich segnen
Danke für die antwort

Aleykum salam
#5
Selamun alaikum liebe Schwester,

es handelt sich ja um keine bewusste Lüge.
Klar muss man wenn man vallah sagt enorm aufpassen und darf es nicht einfach nur als Floske verwenden, aber wenn du schwörst und in diesem Moment es dir nicht bewusst war, dass es nicht der Wahrheit entspricht, hast du sicherlich keine Sünde gemacht.

Und Allah swt. weiß es am Besten.

wa alaikum selam
#6
Sad 
Hallo ich bin unter 14 und habe nur einfach so geschwört( Nicht auf etwas sondern einfach so"Ich schwöre...")
Nun hab ich es mehrmals gebrochen als Moslem.
Ich weiß nicht was ich machen muss, weil ich kein Koran lesen kann.
LG Sarmad
#7
Salam aleikum,

hier eine Antwort dazu:


Gepriesen sei Allah.

Es gibt drei Arten von Eiden:

1 - Ein verbindlicher Eid. Dies ist ein Eid, den ein Mensch meint und dessen er sich sicher ist und der sich auf etwas in der Zukunft bezieht, für das er sich entscheidet, es zu tun oder nicht zu tun. Hierüber wird entschieden, dass die Sühne verpflichtend ist, wenn der Eid gebrochen wird.
Ibn Qudaamah (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: „Wer schwört, etwas zu tun, und er tut es nicht, oder er schwört, etwas nicht zu tun, und er tut es, muss Sühne anbieten.“ Es gibt keine Meinungsverschiedenheiten in dieser Sache unter den Fuqaha '.
Ibn 'Abd al-Barr sagte: Das Gelübde, für das nach dem Konsens der Muslime Sühne gebührt, ist das, was zukünftige Handlungen betrifft. Al-Mughni, 9/390.

2 - Unbeabsichtigte Eide. Dies bezieht sich auf das Schwören, wenn nicht die Absicht bestand, einen Eid zu leisten. Auf solche Eide wird keine Sühne geschuldet, weil Allah sagt (Interpretation der Bedeutung):

„Allah wird dich nicht zur Rechenschaft ziehen für das, was in deinen Eiden ungewollt ist, sondern er wird dich zur Rechenschaft ziehen für das, was deine Herzen verdient haben. Und Allah ist allverzeihend, nachsichtig. “

[al-Baqarah 2: 225]

'Aa'ishah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Dieser Vers,' Allah wird dich nicht zur Rechenschaft ziehen für das, was in deinen Eiden ungewollt ist ', wurde in Bezug auf das Sprichwort offenbart:' Nein, durch Allah 'und' Ja, von Allah. ”Erzählt von al-Bukhaari, 4613.

Wer schwört, dass etwas so ist, wie er es sich geschworen hat, und dann herausfindet, dass es anders ist, muss der Mehrheit der Gelehrten zufolge keine Sühne anbieten. Dies fällt unter die Überschrift der unbeabsichtigten Eide.

Ibn Qudaamah (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: Wer etwas schwört, das denkt, dass es so ist, wie er es geschworen hat, muss keine Sühne leisten, wenn dies nicht der Fall ist, denn dies ist eine Art unbeabsichtigter Eid . Die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass für diese Art von Eid keine Sühne erforderlich ist. Ibn al-Mundhir sagte: Dies wurde von Ibn ‘Abbaas, Abu Hurayrah, Abu Maalik, Zuraarah ibn Awfa, al-Hasan, al-Nakhai, Maalik, Abu Haneefah und al-Thawri erzählt.



2260/5000
Diejenigen, die sagten, dass dies ein unbeabsichtigter Eid sei, waren: Mujaahid, Sulaymaan ibn Yasaar, al-Awzaa'i, al-Thawri und Abu Haneefah und seine Gefährten.

Die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass für einen unbeabsichtigten Eid keine Sühne erforderlich ist. Ibn 'Abd al-Barr sagte: Die Muslime sind sich einig darüber.

Das liegt daran, dass Allah sagt (Interpretation der Bedeutung): „Allah wird dich nicht zur Rechenschaft ziehen für das, was in deinen Eiden unbeabsichtigt ist“ (Al-Baqarah 2: 225). Dies fällt unter diese Überschrift, weil er nicht die Absicht hatte, einen falschen Eindruck zu erwecken, so als ob er den Eid versehentlich gebrochen hätte.

Von al-Mughni, 9/393

3 - Falsch fluchen in Bezug auf etwas, das in der Vergangenheit liegt. Dies ist eine große Sünde, und es gibt keine Sühne dafür, so die Mehrheit der Gelehrten, weil es zu ernst ist, um gesühnt zu werden.

Wenn dies verstanden wird, dann waren die Eide, die Sie geschworen haben, verbindliche Eide, die Sie gebrochen haben, also müssen Sie Sühne anbieten.

Wenn Sie vergessen haben, wie viele Eide es gab, tun Sie Ihr Bestes, um sich zu erinnern und Sühne anzubieten, basierend auf dem, was Ihrer Meinung nach am ehesten der Fall ist, dann haben Sie sich selbst freigesprochen.

Was auch immer diese Eide damit zu tun hatten, eine bestimmte Handlung auszuführen oder von einer bestimmten Handlung abzusehen, es ist jeweils nur eine Sühne erforderlich. Wenn Sie beispielsweise schwören, nicht mit So und so zu sprechen,und dann haben Sie diesen Eid gebrochen und keine Sühne angeboten, dann haben Sie erneut geschworen, nicht mit ihm zu sprechen, und Sie haben den Eid erneut gebrochen, dann muss man nur ein Mal Sühne leisten. Dies unterscheidet sich von dem Fall, wenn man geschworen hat,nicht mit ihm zu sprechen, und nicht sein Essen zu essen. In diesem Fall müsste man die Sühne zweimal anbieten. Wir haben dies bereits in der Antwort auf Frage Nr. 34730.

Und Allah weiß es am besten.

Fazit: In Bezug auf die Eide, die Sie geschworen haben, etwas zu tun oder etwas in der Zukunft nicht zu tun, und die Sie gebrochen haben, müssen Sie ihnen Sühne anbieten.

In Bezug auf Eide, bei denen Sie fälschlicherweise schworen, dass Sie etwas in der Vergangenheit getan oder nicht getan haben und gelogen haben, ist keine Sühne geboten, aber Sie müssen Allah Buße tun, und Allah akzeptiert die Buße von diesen die bereuen. Möge Allah dir helfen und deine Sünde vergeben.


https://islamqa.info/en/answers/36734/he...hese-oaths
#8
Und die Sühne dafür steht hier:

Mann muss bei folgenden Vers die Reihenfolge beachten, also zuerst zehn Arme speisen oder einkleiden, wenn man das nicht kann, die Befreiung eines Sklaven (Sklaven gibts heute nicht mehr) und dannach 3 Tage fasten:

sura 5 vers 89: „Allah belangt euch nicht für Unbedachtes in euren Schwüren. Doch ER belangt euch für Schwüre, die ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühneleistung dafür ist die Speisung von zehn Bedürftigen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder Ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer dies aber nicht kann, fastet drei Tage. Dies ist die Kaffara für eure Schwüre, wenn ihr sie geschworen habt. Und achtet auf eure Eide! So verdeutlicht euch Allah seine Ayat, auf dass ihr dankbar seid.“
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste