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Das Streichen über die Socken
#1
<p>Aselamun Aleykum,</p><p><br></p><p>wenn man unterwegs ist und Wudhu machen möchte, so kann man ja über die Socken streichen.&nbsp;<br></p><p>Müssen diese wirklich komplett blickdicht sein? Und wie wäscht man den Fuß dann? Wie beim Wudhu, dass alles nass sein muss? Und dann auch jeweils 3 mal?</p>
#2
Selamu Aleykum,

Das Streichen über ist ja bestätigt, jedoch das Streichen über Socken(auch durchsichtige) sowie Sandalen, gibt es Meinungsverschiedenheit, ob der Prophet sallallallahu aleyhi wa sallam es gemacht  oder nicht.
Aber es ist authentisch überliefert, dass viele der Sahaba(Gefährten) auf ihre Socken strichen. 
Auch vertrete ich die Meinung, dass man sogar auch auf dünne Strümpfe oder welche Risse und Löcher haben, streichen darf. Weil man nicht ausschließen kann, dass die Kleidungen der Sahaba nicht von Makel  waren. 

Man zieht die Socken(müssen auch die Knöchel bedecken) erst nach dem die Füße während der Rituellen-Reinigung gewaschen worden sind, dann kann man als sesshafter 24 Stunden drüber streichen und als Reisender 3 Tage und Nächte. Falls man sein Wudu verrichten möchte, genügt es  einmal mit den nassen Händen drüber zu streichen(nicht ganz nass machen), unter den Socken zu streichen ist nicht überliefert.

Für mehr Infos:

Fatwa1, Fatwa 2

Wallahu A´lam
  


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