Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sunna - Pflicht und Freiwillig
#1
Assalam Alaikum,

ich habe mal in einem Videovortrag von Abu Hamza gehört, dass es zweier Art von Sunna gibt. Die eine ist Pflicht und die andere ist keine Pflicht/Freiwillig (er sagte etwas auf arabisch)---

Kann mir jemand sagen, was unsere Pflicht umfasst, also die richtige Sunna bzw. in welchem Buch die Pflichthandlungen stehen ( und zwar nur die Pflichthandlungen) und ich würde gerne wissen, wer das entscheidet, was Pflicht ist und was nicht und wonach diese Entscheidung gefällt wird...?
#2
assalam-o-alleikum

pflicht ist das über das idschma3 herrscht das dies eine pflicht ist, also über das die gelehrten der 1 generation die sahaba einstimmig waren das dies eine pflicht ist

idschma3 bedeutet konsensschluss also die einstimmigkeit der gelehrten in einer sache
#3
raheel schrieb:assalam-o-alleikum

pflicht ist das über das idschma3 herrscht das dies eine pflicht ist, also über das die gelehrten der 1 generation die sahaba einstimmig waren das dies eine pflicht ist

idschma3 bedeutet konsensschluss also die einstimmigkeit der gelehrten in einer sache


akhi wo steht das?? bitte bring beweise
#4
Fremder schrieb:akhi wo steht das?? bitte bring beweise

Salam

Ich glaube der Bruder Raheel, hat hier ganz einfach nur den Begriff Pflicht (waajib) und den Begriff Idschma erklärt (so wie er es in der Islamschule gelernt hat) ohne auf die eigentliche Frage des Bruder Yaqub einzugehen. Welcher wiederum wohl die Begriffe Sunna Mu'akeda und Sunna Gairuh mu'akeda allgemein erklärt haben möchte, wenn ich das richtig verstanden habe.
Das kann ihm ja einer mit Beispielen erklären, inschaAllah.

Wasalam
#5
assalam-o-alleikum ja seine frage war ja auch woher wir wissen das eine sache pflicht ist oder das wissen wir dann durch idschma3
#6
Esselamu alejkum we rahmetullahi we berekatuhu,

Mit Sunna wird hier gemeint das was der Gesandte s.a.v.s. gesagt, getan oder zugelassen hat. Manche Sachen davon sind Pflicht und manche nicht. Es geht nicht um das Verständnis von "Sunna" in dem Sinne das es keine Pflicht ist wie es üblicherweise der Fall ist, wie wenn man sagt dieses Gebet ist Fard und das andere ist Sunna.... also man muß jetzt ein wenig umdenken und Sunna richtig definieren.

Wenn man das im Auge hat, dann kommt man zu der Frage wie man dazu kommt was Pflicht und was nicht ist.

Diese Frage ist eine sehr umfangreiche Frage, wenn man das "Wie" genau haben möchte. Jedoch kurz gesagt, ein Weg ist auf jeden Fall durch die Idzmaa, jedoch nicht der einzige Weg.
Damit man feststellt was etwas als Pflicht gesehen wird und was nicht gibt es Regeln die die Ulema festgesetzt haben und auch sie selber hergeleitet sind aus dem Quran und die Sunna, die als "USUL FIKH" bezeichnet werden. Wie gesagt das ist zu umfangreich damit man das hier alles erklärt, jedoch ein Beispiel gebe ich dir.
Z.B. wenn etwas im Quran oder in der Sunna im Befehlsform kommt und es gibt keine anderen Aussagen und Indizien die dem Widersprechen, dann wird das als Pflicht angesehen.....

Das sollte dir vorrab schon mal reichen insaallah....

we selamu alejkum
#7
assalam-o-alleikum

abu anas hat gesagt das das nicht so ganz richtig ist mit der befehlsform und er hat ein beispiel gegeben bsp. ihr sollt nach der pilgerfahrt jagen
das ist in der befehlsforum das würde heißen das das pflicht ist, ist es aber nicht man muss nicht nach der hajj auf die jagd gehn das wird durch idschma entschieden was wirklich pflicht ist und was nicht
vll irre ich mich aber so wurde es mir beigebracht

Allah weiß am besten
#8
Bruder, das mit der Befehlsform ist schon richtig. Insaallah das wirst du in Usul-fikh schon lernen. Ich habe ja auch das mit dem Idzmaa bestätigt, jedoch es gibt nicht bei jeder Sache Idzmaa. Und wie ich schon gesagt habe es gibt einige Vorraussetzungen damit eine Befehlsform als Pflicht angesehen wird wie ich schon geschrieben habe: "und es gibt keine anderen Aussagen und Indizien die dem Widersprechen".
#9
Assalamu Alaikum,

das mit dem Imperativ stimmt, denn eine Regel im Fiqh besagt, dass eine Handlung des Propheten Sas nur dann als Pflicht zu betrachten ist, wenn sie (diese Handlung) auch von einem Befehl des Propheten Sas begleitet ist. Und in so einem Fall darf es auf der anderen Seite keinen Beweis aus Quran & Sunnah und auch keinen Ijma´ geben welche diese Pflicht negiert.

wa Allahu a´lam.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste